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Normale Version: Mündliche Prüfung Begründung Note?
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Gast

Hallo zusammen,

gem. § 23 Abs. 1 JAG NRW sind die "Gründe für die Bewertung der Leistung im mündlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung sind dem Prüfling auf Antrag durch ein Mitglied des Prüfungsausschusses mitzuteilen".

Hat jemand diesen gesonderten Antrag gestellt? Bekommt man dann eine schriftliche Begründung? Oder ist dies eher für den Fall gemeint, dass man nach der Verkündung der Note keine Begründung erhalten hat?

Danke!

Gast

Im Regelfall erhält man keine Begründung. Ich kann nur für Berlin sprechen aber bi und musst du dann unmittelbar nach der Notenverkündung von der Kommission die Begründung fordern.

Gastaaa

(03.03.2021, 17:13)Gast schrieb: [ -> ]Im Regelfall erhält man keine Begründung. Ich kann nur für Berlin sprechen aber bi und musst du dann unmittelbar nach der Notenverkündung von der Kommission die Begründung fordern.

Die Frage ist doch bezogen auf NRW. Und da bekommt man idR auch eine Begründung.

Gast

Die Norm dient ja gerade dazu, einen Anspruch auf eine solche Begründung zu schaffen.

Gast

Im Übrigen ist die Möglichkeit natürlich nicht auf den Fall beschränkt, dass man nach der mündlichen Prüfung gar keine Begründung erhalten hat (was auch nicht passieren dürfte).

Stellt man den Antrag, erhält man eine schriftliche Begründung.

Gast

Also bei uns (NRW) wurde die Note begründet, in der Gruppe zusammen mit den anderen. Waren alle mit einverstanden.
War zwar nur ein kurzer Kommentar, aber durchaus konstruktiv.

Gast

(04.03.2021, 00:30)Gast schrieb: [ -> ]Also bei uns (NRW) wurde die Note begründet, in der Gruppe zusammen mit den anderen. Waren alle mit einverstanden.
War zwar nur ein kurzer Kommentar, aber durchaus konstruktiv.

Allerdings gehe ich davon aus dass das nicht das ist was in der Norm gemeint ist..

Gast

Hat hier denn jemand schon einmal einen solchen Antrag im Nachhinein gestellt und eine ggf. schriftliche Begründung erhalten? Smile

Gast

(04.03.2021, 00:31)Gast schrieb: [ -> ]
(04.03.2021, 00:30)Gast schrieb: [ -> ]Also bei uns (NRW) wurde die Note begründet, in der Gruppe zusammen mit den anderen. Waren alle mit einverstanden.
War zwar nur ein kurzer Kommentar, aber durchaus konstruktiv.

Allerdings gehe ich davon aus dass das nicht das ist was in der Norm gemeint ist..


Ja, das ist hier die Frage...

Gast

Ist so nicht richtig, die Begründung nach Antrag kann auch mündlich erfolgen.
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