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Fragen333

Huhu,

ich habe Sonntags eigl. immer Jurafrei, aber suche dennoch nach einer netten Zeitschrift, um auf dem "aktuellen Stand" hinsichtlich Rechtsprechung zu bleiben. Man sagt ja, dass Examensklausuren aus der Rechtsprechung der letzten zwei Jahre gestrickt werden. Kann da jemandd die Life & Law empfehlen?


LG und schönen Sonntag

12345

Meine Erfahrung: das Lesen der Entscheidungen hilft, um gerichtliche Argumentationsweisen zu verinnerlichen. Um auf einen Treffer zu hoffen - Zeitverschwendung. Kaiser, Hemmer und co feiern sich auf Urteile, die sie vor 4 Jahren mal als heißen Tipp genannt haben. Ich glaube, in den seltensten Fällen hat man das Glück in der Klausur. Und dann sitzt man da und versucht zwanghaft, sich zu erinnern. Vllt gibts aber auch ne kleine Abwandlung, die man vor Freude übersieht? Glaube, in der Zeit, wo man solche Zeitschriften liest, sollte man lieber den Stoff lernen. Das klappts mindestens genauso gut.

Gast

(28.02.2021, 11:18)12345 schrieb: [ -> ]Meine Erfahrung: das Lesen der Entscheidungen hilft, um gerichtliche Argumentationsweisen zu verinnerlichen. Um auf einen Treffer zu hoffen - Zeitverschwendung. Kaiser, Hemmer und co feiern sich auf Urteile, die sie vor 4 Jahren mal als heißen Tipp genannt haben. Ich glaube, in den seltensten Fällen hat man das Glück in der Klausur. Und dann sitzt man da und versucht zwanghaft, sich zu erinnern. Vllt gibts aber auch ne kleine Abwandlung, die man vor Freude übersieht? Glaube, in der Zeit, wo man solche Zeitschriften liest, sollte man lieber den Stoff lernen. Das klappts mindestens genauso gut.

exakt das

ich hatte tatsächlich mal "glück" gehabt und zumindest ähnliche komplexe ein paar tage vor den klausuren gelesen - versuchter mord durch unterlassen - in der zeitschrift ging es um ein krankenhaus, in der klausur um nen autofahrer. zumindest wo die swps dort lagen wusste ich dadurch.

ansonsten kann man mal gucken ob der bgh oder das ovg besonders viele entscheidungen zu einem gebiet getroffen hat - 2016 lief im ersten mietrecht und der bgh hatte damals recht viel zu mietrecht gemacht.

die trefferquote liegt aber eher unter 1%.

zudem läuft man gefahr den fall kennen zu meinen und übersieht dann änderungen des ljpa, die alles auf den kopf stellen.

hatte teils über 5j alte gerichtsentscheidungen, im durchgang vor mir war hingegen ne 3w alre bgh entscheidung, bei der die klausur wohl vom lg raus entwickelt wurde.

lies zeitschriften eher zum "entspannen" vom normalen alltag und nimm die argumentationsweise von gerichten mit, ohne aber da die spezialsachen über die normale verständnisvertiefung hinausgehend zu lernen.

Gast

Ich habe mich im letzten Monat vor dem Examen quasi nur noch mit der Lektüre von Entscheidungen aus den (damals) letzten 4 Jahren beschäftigt und hatte in meinem Termin tatsächlich 4 Treffer mit dieser Herangehensweise. In 2 dieser Klausuren war die Thematik so ungewöhnlich, dass man es mit dem Kommentar zwar "irgendwie" lösen konnte, aber in diesen Klausuren hatte ich mit 13 und 15 Punkten einen gigantischen Vorsprung gegenüber dem Großteil der anderen Prüflinge. Und ich bin sicher kein Überflieger, lag in den AG-Klausuren immer bei ca. 6-7 Punkten und war in den anderen Klausuren bei Weitem nicht auf diesen Niveau, insgesamt konnte ich mich aber so auf ein solides VB allein in den Schriftlichen heben. Durch die relative Bewertung der Examensklausuren untereinander lohnt es sich notentechnisch wirklich enorm. Das konnte ich auch im Vergleich des Durchschnitts meiner Klausuren, bei denen ich den zugrunde liegenden Fall "kannte" mit denen, bei denen es nicht der Fall war (fast ein "Notensprung" Differenz), leicht bei mir selbst feststellen.

Ich kann die Vorbereitungsart also nur empfehlen, wenn man sonst einigermaßen fit ist. Wenn die Basics sitzen (was bei den meisten 1 Monat vor dem Examen der Fall ist, auch wenn man es selbst nicht erkennen mag), macht es mMn extrem Sinn. Und damit meine ich wirklich die Basics, und nicht den x-ten Sonderfall der Grundlagen. Natürlich ist die "Fehlquote" bei der Arbeitsweise hinsichtlich späterer Treffer extrem hoch. Aber Hand aufs Herz: Wenn ihr materielles Recht wiederholt, ist der Anteil der Fragestellungen, mit denen ihr euch in der Vorbereitung beschäftigt und die dann nicht im Examen abgefragt werden auch extrem hoch (rechtsgebietsübergreifend). Auch sind die Urteile, die ihr lest, ohne dass sie geprüft werden, ja auch nicht völlig nutzlos sondern geben euch Sicherheit. In einem großen Teil der Entscheidungen kennt ihr ja einen großen Teil der rechtlichen Fragen schon aus der normalen Vorbereitung. Mir hat diese andere Art des letzten Schliffs auch nochmal Motivation gegeben, weil ich einfach keine Lust mehr auf dieses nervige Skriptlesen hatte.

Benutzt habe ich die NJW als "Ausgangspunkt" und dann RÜ (1 und 2), JA und life and law angeschaut. Nach einer Weile bemerkt man natürlich immer mehr Überschneidungen, aber das ist ja normal und sogar sehr angenehm, da man so zugleich wiederholt.

Nicht benutzt habe ich "Entscheidungslisten" usw. gewerblicher Repetitorien. Wie gut die sind, kann ich also nicht beurteilen.

Zuletzt noch eine Warnung: Wenn man einen "Treffer" hat, genau schauen, ob es denn wirklich einer ist, oder ob (und so war es in 2 Fällen bei mir) der Fall nicht "genau umgekehrt" konstruiert ist. Das Bekannte nutzt man dann natürlich soweit möglich argumentativ trotzdem (die Kenntnis aktueller Urteile scheint nach den Voten der Korrektoren diesen besonders zu gefallen), entscheidet sich dann aber ggf. anders, was aber vollkommen egal ist.

Viel Erfolg euch allen. Ihr schafft das! =)