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Gast-NW

Hallo zusammen!

Ich bin ein wenig ratlos. Mein Examen ist in 2 Monaten und ich versuche alles mögliche zu lernen.

Doch immer, wenn ich Klausuren durchskizziere passiert es mir insb. im Zivilrecht, dass ich bestimmte Dinge einfach noch nie gehört habe oder ich nicht weiß wie man darauf kommen sollte. Heute war es der §852 BGB in einer alten OLG-Klausur, den ich noch nie im Studium oder sonst wo gehört habe. Das bringt mich zum Verzweifeln, weil ich das Gefühl habe, dass es doch nicht sein kann, dass ich der einzige Depp bin, dem das so passiert. Immerhin sind das klausurentscheidende Dinge.
Ähnliches gilt für v.a. (Zweckmäßigkeitserwägungen) in Kautelarklausuren, die wir in der AG nicht besprochen haben, weil der Anwalt meinte, dass das in NRW nicht vorkommt. Zack - tut es wohl!

Wie geht ihr damit um? Habt ihr ein ähnliches Gefühl oder lerne ich einfach nicht richtig? Wie soll ich da im Examen (schnell!) drauf kommen? Habt ihr Tipps, Ideen, Vorschläge?

VG

Gast

Evtl noch als Nachtrag:

Mache ich mir evtl. zu viele Gedanken, weil viele Kandidaten nicht darauf kommen und die Lösung einfach nur sehr ausführlich ist? Wäre es evtl. gar nicht so schlimm z.B. den §852 BGB nicht zu kennen/zu sehen und dann die Klage abzuweisen wg. Verjährung statt zuzuerkennen wg. Herausgabeanspruch trotz Verjährung aus §852 ?

Gast

(02.02.2021, 14:55)Gast-NW schrieb: [ -> ]Hallo zusammen!

Ich bin ein wenig ratlos. Mein Examen ist in 2 Monaten und ich versuche alles mögliche zu lernen.

Doch immer, wenn ich Klausuren durchskizziere passiert es mir insb. im Zivilrecht, dass ich bestimmte Dinge einfach noch nie gehört habe oder ich nicht weiß wie man darauf kommen sollte. Heute war es der §852 BGB in einer alten OLG-Klausur, den ich noch nie im Studium oder sonst wo gehört habe. Das bringt mich zum Verzweifeln, weil ich das Gefühl habe, dass es doch nicht sein kann, dass ich der einzige Depp bin, dem das so passiert. Immerhin sind das klausurentscheidende Dinge.
Ähnliches gilt für v.a. (Zweckmäßigkeitserwägungen) in Kautelarklausuren, die wir in der AG nicht besprochen haben, weil der Anwalt meinte, dass das in NRW nicht vorkommt. Zack - tut es wohl!

Wie geht ihr damit um? Habt ihr ein ähnliches Gefühl oder lerne ich einfach nicht richtig? Wie soll ich da im Examen (schnell!) drauf kommen? Habt ihr Tipps, Ideen, Vorschläge?

VG

Das schaffst du durch enge Arbeit mit dem Palandt und den übrigen Kommentaren. Der Sachverhalt stößt einen auf die Probleme hin. Diese gilt es dann im Kommentar aufzufinden und damit griffig und effizient zu lösen. So jedenfalls meine Arbeitsweise, mit der ich stets gut durch die Klausuren gekommen bin.

Z.b. kann es gut sein, dass der 852 iwo bei den §§ zur Verjährung im AT mal in der Kommentierung erwähnt wird, wenn du ihn nicht findet. Empfehle aber immer mal den Dunstkreis eines Rechtsgebieten durchzublättern in einer Klausur. Das dauert keine 5 min. In deinem Fall hättest du also mal, da es wohl im Deliktsrecht geht, dir mal das Gesetzt ab 823 durchblättern sollen und dann auch den 852 gefunden.

Anderer Gast

(02.02.2021, 15:14)Gast schrieb: [ -> ]
(02.02.2021, 14:55)Gast-NW schrieb: [ -> ]Hallo zusammen!

Ich bin ein wenig ratlos. Mein Examen ist in 2 Monaten und ich versuche alles mögliche zu lernen.

Doch immer, wenn ich Klausuren durchskizziere passiert es mir insb. im Zivilrecht, dass ich bestimmte Dinge einfach noch nie gehört habe oder ich nicht weiß wie man darauf kommen sollte. Heute war es der §852 BGB in einer alten OLG-Klausur, den ich noch nie im Studium oder sonst wo gehört habe. Das bringt mich zum Verzweifeln, weil ich das Gefühl habe, dass es doch nicht sein kann, dass ich der einzige Depp bin, dem das so passiert. Immerhin sind das klausurentscheidende Dinge.
Ähnliches gilt für v.a. (Zweckmäßigkeitserwägungen) in Kautelarklausuren, die wir in der AG nicht besprochen haben, weil der Anwalt meinte, dass das in NRW nicht vorkommt. Zack - tut es wohl!

Wie geht ihr damit um? Habt ihr ein ähnliches Gefühl oder lerne ich einfach nicht richtig? Wie soll ich da im Examen (schnell!) drauf kommen? Habt ihr Tipps, Ideen, Vorschläge?

VG

Das schaffst du durch enge Arbeit mit dem Palandt und den übrigen Kommentaren. Der Sachverhalt stößt einen auf die Probleme hin. Diese gilt es dann im Kommentar aufzufinden und damit griffig und effizient zu lösen. So jedenfalls meine Arbeitsweise, mit der ich stets gut durch die Klausuren gekommen bin.

Z.b. kann es gut sein, dass der 852 iwo bei den §§ zur Verjährung im AT mal in der Kommentierung erwähnt wird, wenn du ihn nicht findet. Empfehle aber immer mal den Dunstkreis eines Rechtsgebieten durchzublättern in einer Klausur. Das dauert keine 5 min. In deinem Fall hättest du also mal, da es wohl im Deliktsrecht geht, dir mal das Gesetzt ab 823 durchblättern sollen und dann auch den 852 gefunden.

Dem schließe ich mich an. Auch im Examen kommen üblicherweise Probleme und Normen vor, von denen man noch nie gehört hat. Man kann das voher nicht alles im Einzelnen lernen. Man kann nur lernen, mit den Kommentaren zu arbeiten und dort die relevanten Stellen schnell zu finden. Ich fand auch die Stichwortverzeichnisse erstaunlich hilfreich und habe da auch alltägliche Begriffe nachgeschlagen. Z.B.: Die Beteiligten streiten sich um Ansprüche aus einem Unfall in einem Pflegeheim --> Palandt "Heim" --> Fundstelle zur Reichweite der Verkehrssicherungspflicht in Pflegeheimen bei § 823 BGB.
Bei Kautelarklausuren bin ich aber auch etwas ratlos... Ich glaube ja, darauf kann man sich kaum vorbereiten.

Gast

Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Ich hatte es auch ein paar Mal in Klausuren, dass ich überhaupt nicht wusste, was der Sachverhalt mir mit Aussage xy sagen will. Dann habe ich einfach mal im Palandt nach Stichworten gesucht (zB Eigentumsvorbehalt) und hab mir dann einfach mal alles dazu durchgelesen. Die Zeit hab ich mir dann genommen - hatte ja sowieso keine anderen Ideen.  Happywide Und meistens habe ich dann irgendwo was gefunden, was mir weitergeholfen hat. Und ansonsten hilft nur: immer mal ein paar §§ vor und nach der jeweiligen Norm lesen. Klingt abgedroschen, hilft aber  Smile

Gast

Die Klausur zu § 852 BGB (Juli 2016) ist ein Klassiker. Daran sind schon viele verzweifelt und gescheitert. Jetzt kennst du die Norm und könntest sie in einem Diesel-Fall anwenden. Bevor du dich gerade aus diesem Anlass verrückt machst, solltest du das in Rechnung stellen.

Im Übrigen ist es normal, dass einem immer wieder etwas Neues begegnet. Das meiste bekommt man gerade im Zivilrecht mit dem Palandt in den Griff.

Gast

Hast du denn während deines Refs regelmäßig Klausuren gelöst? Die allermeisten Klausuren sind so konzipiert, dass man einen Teil der Probleme mit Präsenzwissen und juristischer Arbeitsweise lösen kann, andere Probleme hingegen in der Regel unbekannt sind. Also keine Panik, alle Probleme auswendig zu lernen ist die ineffizienteste aller Vorbereitungsmethoden.

Gast

852 war bis vor kurzem auch vielen Richtern nicht bekannt. Er hat jetzt erst mit der Diesel Verjährung ein Revival erlebt.

Gast1234

Ich verstehe dich absolut. Und mir ging es an einem bestimmten Punkt auch so. Aber glaub mir: es geht allen so und es soll allen so gehen. 

Es ist nicht Sinn der Sache, dass wir jedes Problem und jede Norm kennen und auswendig gelernt haben. Gute Juristen zeichnen sich ja gerade dadurch aus, dass sie neue Probleme gut und logisch handhaben. Und das wirst du. Im Examen bist du so aufmerksam wie nie vorher. Sachen, die ich bei Probeklausuren wegen Lustlosigkeit und Husch-Husch überlesen oder nicht gecheckt habe, gabs zu Hauf. Im Examen keine Spur. 

Mach dir keinen Kopf. Am Ende ist Durchhalten die oberste Prio. Du packst das!

Gast

Mal ein kleines Beispiel aus der Praxis, das vielleicht beruhigt: Meine Richterin in der Zivilstation (seit mind. 20 Jahren Richterin) kannte den § 215 BGB nicht und wollte eine Aufrechnung nicht durchgehen lassen, wegen Verjährung. Sie war super überrascht, als der Anwalt mit §215 um die Ecke kam. Es geht also uns allen so - das ist normal!  Smile
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