Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare

Normale Version: Hessen: Klausureinsicht eingestellt-Corona
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4

HessinGastGast

Hallo liebe Referendare aus Hessen,

ich habe gerade gesehen, dass das JPA in Hessen einfach mal die Klausureinsichtnahme ausgestellt hat wegen Corona. Für mich wäre es aber sehr wichtig, die Klausurbewertungen durchgehen zu können zwecks Verbesserungsversuch (und weil ich ein paar Benotungen nicht nachvollziehen kann). Ich denke mal dass es einige gibt, denen es vielleicht ähnlich geht ... Ich finde auch, dass es eigentlich ziemlich widersprüchlich ist zu erwarten, dass wir alle während Corona Examen schreiben, mündliche Prüfungen machen etc. dann aber aufgrund von Corona plötzlich zum Schutz die Einsichtnahme abzustellen. 

Meine Frage ist, ob hier schon jemand Erfahrung hat, wie man dagegen vorgehen könnte? Hat jemand schon irgendwie Erfolg gehabt ? Ich denke mal nicht, dass es was bringt einfach nett nachzufragen ob sie einem die Klausuren scannen könnten oder so:D...

Über Tips bzw. Austausch wäre ich sehr dankbar:)

Gast

es muss doch ein recht auf einsichtnahme geben, allein schon über infogesetze...

teure option: widerspruch einlegen und Einsicht über einen RA

Gast

Habe das gleiche Problem und warte schon länger darauf, dass das JPA eine Lösung für das Problem findet. Corona ist ja nicht ganz neu und trotzdem heißt es einfach „geht nicht“. Insbesondere für die Vorbereitung des V-Versuches ist es mE von herausragender Bedeutung, die Klausuren und die Voten einzusehen. Aber das will in Hessen keiner hören. Unverständlich

GastHE

Die Klausuren stellen persönliche Daten dar, so dass ihr Kopien vom JPA verlangen könnt. Die werden in Hessen auch erstellt und zugesandt (weiß nicht ob postalisch oder nur als Scan). Daher einfach eine entsprechende Anfrage stellen. 

Der Sachverhalt dürfte dann allerdings nicht enthalten sein.

Gast

(19.01.2021, 11:19)GastHE schrieb: [ -> ]Die Klausuren stellen persönliche Daten dar, so dass ihr Kopien vom JPA verlangen könnt. Die werden in Hessen auch erstellt und zugesandt (weiß nicht ob postalisch oder nur als Scan). Daher einfach eine entsprechende Anfrage stellen. 

Der Sachverhalt dürfte dann allerdings nicht enthalten sein.


Exakt. Allerdings ist der Sachverhalt bei den meisten Korrekturen nochmal "grob" dargestellt.

Gast

(19.01.2021, 11:48)Gast schrieb: [ -> ]
(19.01.2021, 11:19)GastHE schrieb: [ -> ]Die Klausuren stellen persönliche Daten dar, so dass ihr Kopien vom JPA verlangen könnt. Die werden in Hessen auch erstellt und zugesandt (weiß nicht ob postalisch oder nur als Scan). Daher einfach eine entsprechende Anfrage stellen. 

Der Sachverhalt dürfte dann allerdings nicht enthalten sein.


Exakt. Allerdings ist der Sachverhalt bei den meisten Korrekturen nochmal "grob" dargestellt.

Ah das ist gut zu wissen, dann werde ich das damit mal probieren! Danke:)

Gast

wie begründet ihr die Einsichtnahme? einfach schreiben "aufgrund persönlicher Daten"? ich hatte Antrag gestellt und mir wurde gesagt, dass die Einsichtnahme dem Widerspruch dient, ich diesen jetzt einfach einlegen soll und dann ggf. kostenlos zurücknehmen kann, wenn ich später Einsicht genommen habe und meine Meinung dann doch ändere.

Gast

beim ersten examen musste ich gar nichts in nds begründen... was ein witz.

klausureinsicht kann ja genauso der grundlage für verbesserung dienen

Gästin Hessen

VG Gelsenkirchen, Urt. v. 27.04.2020, Az. 20 K 6392/18

Nach EuGH Entscheidung wohl die erste deutsche Entscheidung dazu. 

Hesse

Ich warte auch noch darauf, dass das LJPA sich bei mir meldet und mich endlich die Klausuren einsehen lässt. Habe mich schon damit abgefunden, dass das erst nach meinem Verbesserungsversuch was wird.
Berichtet mal bitte, wenn das bei euch Erfolg hat.
Seiten: 1 2 3 4