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Normale Version: Partnervermittlung (Klausurfrage)
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Examensübung

Hallo zusammen! 

Ich habe eine kurze Frage zu einer Klausur, die ich geschrieben habe. 

Es geht um einen gekündigten Partnervermittlungsvertrag nach Zahlung eines Vorschusses. 
Der Beklagte trägt vor, dass er doch zumindest bisher getätigte Aufwendungen ersetzt bekommen müsste vom kündigenden Kläger. 

Ich löse den Fall primär über 628 Abs. 1 S. 3 BGB. 

In der Musterlösung wird nach meinem Empfinden nicht wirklich auf den Wertersatz (nach 346 Absatz 2?) eingegangen. 
Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Evtl. weil dieser einfach "0 Euro" ist, weil Interessenwegfall nach 628 abs. 1 S. 3 vorliegt oder weshalb? 

Evtl. kann ja jemand helfen :)

VG
(24.08.2020, 15:59)Examensübung schrieb: [ -> ]Hallo zusammen! 

Ich habe eine kurze Frage zu einer Klausur, die ich geschrieben habe. 

Es geht um einen gekündigten Partnervermittlungsvertrag nach Zahlung eines Vorschusses. 
Der Beklagte trägt vor, dass er doch zumindest bisher getätigte Aufwendungen ersetzt bekommen müsste vom kündigenden Kläger. 

Ich löse den Fall primär über 628 Abs. 1 S. 3 BGB. 

In der Musterlösung wird nach meinem Empfinden nicht wirklich auf den Wertersatz (nach 346 Absatz 2?) eingegangen. 
Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Evtl. weil dieser einfach "0 Euro" ist, weil Interessenwegfall nach 628 abs. 1 S. 3 vorliegt oder weshalb? 

Evtl. kann ja jemand helfen :)

VG

§ 628 I 1, 2 regeln quasi den "Wertersatzanspruch" des Dienstverpflichteten. Du kannst daneben nicht auf §§ 346 ff. BGB zurückgreifen, wenn es um die AS des Dienstverpflichteten geht. Ganz einfach. Hope that helps.
LG
Torsten K.

P.S. Das ist eine wichtige Klausurkonstellation (ist das eine der Kaiser-Klausuren aus unserem KK? wir haben auch eine dazu), ziemlich beliebt bei den LJPAs. Es ist wichtig, dass du diese Thematik einmal vor deinem Termin durchdenkst, damit du weißt, wolang es geht!

Gast

Ja, genau, es ist eine Klausur von euch und ich versuche sie zu durchdenken, aber bin irgendwie verwirrt. 

"Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."

Darauf basiert ja der Anspruch ( §  628  I  2,  3  BGB  i.V.m.  §  812  BGB/§§  346  ff.  BGB)
Trotz dieses Verweises verliere ich dann kein Wort über den Wertersatz, weil 628 Abs. 1 S. 2 die Sache spezieller  abschließend regelt. Verstehe ich das so richtig ? 


Also hat der S. 3 gar keinen richtigen Mehrwert (außer im Fall einer Entreciherung des Bekl.) und ist quasi nur deklaratorisch?

Danke Dir!
(24.08.2020, 16:32)Gast schrieb: [ -> ]Ja, genau, es ist eine Klausur von euch und ich versuche sie zu durchdenken, aber bin irgendwie verwirrt. 

"Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."

Darauf basiert ja der Anspruch ( §  628  I  2,  3  BGB  i.V.m.  §  812  BGB/§§  346  ff.  BGB)
Trotz dieses Verweises verliere ich dann kein Wort über den Wertersatz, weil 628 Abs. 1 S. 2 die Sache spezieller  abschließend regelt. Verstehe ich das so richtig ? 


Also hat der S. 3 gar keinen richtigen Mehrwert (außer im Fall einer Entreciherung des Bekl.) und ist quasi nur deklaratorisch?

Danke Dir!

Ja, richtig verstanden.

S. 3 hat den Mehrwert für den Dienstberechtigten, dass er sein Geld wiederbekommt. Entweder nach S. 3 iVm Rücktrittsrecht oder iVm Bereicherungsrecht. S. 3 regelt die Ansprüche des Dienstberechtigten, daher kannst du hier nicht 346 für die AS des Dienstverpflichteten nehmen! Dessen AS sind in § 628 I 1, 2 geregelt.
LG
Torsten

Gast

Aaaah, okay. Super, vielen Dank. 

Der Dialog hat mir aufgezeigt wo meine Unachtsamkeit lag. Jetzt ist es plötzlich einfach geworden.  :D 

Vielen, vielen Dank für die Zeit und die Aufklärung! :-)
(24.08.2020, 16:52)Gast schrieb: [ -> ]Aaaah, okay. Super, vielen Dank. 

Der Dialog hat mir aufgezeigt wo meine Unachtsamkeit lag. Jetzt ist es plötzlich einfach geworden.  :D 

Vielen, vielen Dank für die Zeit und die Aufklärung! :-)

Gern geschehen. So ist das bei Jura häufig. Die Lösung steht im Gesetz oder ergibt sich aus der Systematik des Gesetzes. Das vergißt man leicht mal. Passiert jedem.
LG