Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare

Normale Version: Strafurteil - September NRw
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3 4 5

Gast

Kam das Strafurteil in den vergangenen Jahren (die letzten 12 Monate ausgeschlossen) typischerweise im September in NRW vor?

Gast

Nein

N.R.W.

Glaubt irgendwer, dass Strafurteil jetzt im September in NRW kommen kann, weil dieses Jahr noch nicht einmal Urteil lief?

Gast

Dieses ganze Spekulieren bringt doch gar nicht. Klar kann es kommen, wahrscheinlicher ist aber stets eine Revision. Also zumindest die Grundlagen lernen und dann ist das Ganze doch halb so schlimm.

Gast

Natürlich kann jetzt Strafurteil drankommen.
Und natürlich lernt man verstärkt Revision, weil es viel häufiger drankommt.

Gast

Letztes Jahr kam auch nur ein Urteil. Ist alles völlig egal was man glaubt. Fürs Urteil muss man nicht mehr können als für S1 also lieber Revision drauf haben..

Gast

(22.08.2020, 19:26)Gast schrieb: [ -> ]Lass doch die Leute spekulieren, wenn sie sich gerne austauschen und darüber grübeln möchten. Tut dir doch nicht weh. Das jeder sowieso die Revion verstärkt und die Grundlagen im Strafurteil lernt, ist doch eh klar. Dieses ganze Spekulieren bringt doch gar nicht. Klar kann es kommen, wahrscheinlicher ist aber stets eine Revision. Also zumindest die Grundlagen lernen und dann ist das Ganze doch halb so schlimm.

Gast.

(25.08.2020, 09:51)Gast schrieb: [ -> ]
(22.08.2020, 19:26)Gast schrieb: [ -> ]Lass doch die Leute spekulieren, wenn sie sich gerne austauschen und darüber grübeln möchten. Tut dir doch nicht weh. Das jeder sowieso die Revion verstärkt und die Grundlagen im Strafurteil lernt, ist doch eh klar. Dieses ganze Spekulieren bringt doch gar nicht. Klar kann es kommen, wahrscheinlicher ist aber stets eine Revision. Also zumindest die Grundlagen lernen und dann ist das Ganze doch halb so schlimm.

Ja ich finde auch, dass auf diesem Forum doch weitestgehend spekuliert wird, warum dann auch nicht über sowas. Man tauscht sich ja einfach bisschen aus. Glaube auch, dass das ein paar Leute beruhigt.

Gäst456

Ich würde mir das Strafurteil zumindest auch kurz angucken, da der Aufbau ja von den Urteilen im Zivil- und Verwaltungsrecht abweicht, aber den Hauptteil der Vorbereitung auf die Revision legen.
In meinem Durchgang (NRW Juli 2020) dachten meine KollegInnen und ich, die Revision im Zivilrecht wäre der „Wink mit dem Zaunpfahl“ für das Strafurteil in S2, denn es wurde ja bereits eine Revision (mit zivilrechtlichen Besonderheiten) abgeprüft. Also am Tag davor vor allem das Strafurteil gepaukt und was kam? Die Revision. 
Will damit sagen: Man kann keine Regelmäßigkeit oder vermeintliche Steuerung erkennen.

Gast

Schreib dir nen Spickzettel mit dem Aufbau vom Strafurteil. Im Notfall gehste aufs Klo und guckst dir den an
Seiten: 1 2 3 4 5