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Normale Version: Ab wann lernen für mündliche Prüfung
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Gast

Ich habe im Juni 2020 Examen geschrieben. Wann habt ihr wieder mit dem lernen begonnen für die mündliche und wie intensiv?

Gast

(17.08.2020, 17:26)Gast schrieb: [ -> ]Ich habe im Juni 2020 Examen geschrieben. Wann habt ihr wieder mit dem lernen begonnen für die mündliche und wie intensiv?


Habe da auch geschrieben und plane, mit Ende der Wahlstation anzufangen

Gast

Ich wollte anfangen sobald die Noten raus sind. Vorher kriege ich mich nicht wirklich motiviert. Hoffe nur es wird dann nicht zu knapp mit der Zeit. Aber bis November ist ja dann noch was hin :P

Nrwnrw

(17.08.2020, 18:43)Gast schrieb: [ -> ]Ich wollte anfangen sobald die Noten raus sind. Vorher kriege ich mich nicht wirklich motiviert. Hoffe nur es wird dann nicht zu knapp mit der Zeit. Aber bis November ist ja dann noch was hin :P


Ende der Wahlstation reicht völlig. 1 Monat durchziehen hat mehr Effekt als zu früh u oberflächlich mal hier u da was zu lesen. Vor allem ist die Motivation mit Bekanntgabe der Ergebnisse desto größer!
Ich hab von Referendaren gehört, dass der Brief mit der Ladung unerwartet früh nach dem Brief mit den Noten gekommen ist und dann wirds halt knapp. Ich würde daher nicht zu spät mit dem Lernen anfangen für die Mündliche. Es kann sein, dass sich wg. Corona alles eher nach hinten verschiebt, aber die LJPAs sind eine Wundertüte. Locker den Stoff zu wiederholen kann eigentlich nicht schaden, wenn man das früh genug anfängt und nicht erst, wenn "man muss". Denn dann wird es leicht hektisch. So würde ich das empfehlen.
Gruss
T.K.

Gast.NRW

Ich würde auch empfehlen, spätestens ab Ende der Wahlstation anzufangen, materielles Recht zu wiederholen sowie mir mit der einschlägigen Literatur speziell Wissen für die Mündliche Prüfung anzueignen. Täglich LTO /FAZ Einspruch hilft auch.

Und vor allem: Aktenvorträge üben! Mehrere wöchentlich. Das hat mir persönlich (die zuvor nur einen einzigen in der AG gehalten hat) ungeheuer geholfen und ich brauchte auch 4 Wochen, ehe ich da wirklich souverän mit der kurzen Zeit und den umfangreichen Sachverhalten (,die teilweise vertiefte Kenntnisse im Materiellen Recht erfordern, wenn man es wirklich gut machen möchte - Zeit für große Kommentar-Recherche bleibt in der einen Stunde nämlich nicht!) umgehen konnte.

Viel Erfolg für die Prüfung!

Gast

Sofern es die Wahlstation zulässt, ist das Wiederholen des materiellen Rechts ziemlich sinnvoll. Es schadet aber auch nicht, erst mit dem Ende der Wahlstation damit zu beginnen. Dann sollte man aber auch wirklich diszipliniert dran bleiben. 
Wirklich effektiv wurde das Lernen nach meinem Empfinden tatsächlich erst, als die Namen der Prüfer bekannt waren, die Protokolle zu den Prüfern gelesen waren und das Rechtsgebiet des Kurzvortrags bekannt war. 
Bei protokollfesten Prüfern können dann nämlich bestimmte Gebiete vertieft wiederholt werden oder andere vernachlässigt werden. 
Ich habe mir damals eines dieser kleinen Kurzvortragbücher gekauft. Das war beim Üben auch ganz hilfreich.
In der letzten Woche vor der Mündlichen ist es zudem sinnvoll, mit einem Timer täglich zumindest ein bis zwei Kurzvorträge zu halten. Dann bekommt ihr das entsprechende Zeitgefühl für die Dauer des Vortrags und könnt eure Sprachgeschwindigkeit anpassen. Der Ausdruck wird dadurch auch nochmal trainiert. 
Insgesamt gilt aber: macht euch nicht verrückt. Sofern man nicht unter Lampenfieber leidet, ist die Mündliche wirklich halb so wild. Das Schlimmste habt ihr mit den Klausuren tatsächlich schon hinter euch gebracht. 
Ich habe mich damals auch unnötig gestresst und hektisch die aktuellsten Urteile gelesen, juristische Zeitschriften durchstöbert und politische Debatten regelrecht gepaukt. Das war bei meiner Kommission jedenfalls vollkommen unnötig. Macht das also wirklich nur vertieft, wenn das aus einem Protokoll über einen Prüfer zu entnehmen ist.

Auch wenn ihr es schon wisst, denkt bitte daran: ihr präsentiert euch in erster Linie, wollt andere von euch überzeugen und zeigen, dass ihr die Befähigung zum Richteramt verdient habt. Ihr vertretet also gefühlt den Staat. Sprecht trotz der Aufregung langsam und verständlich, nutzt das vornehmste Vokabular, das ihr drauf habt (ein überdurchschnittlich gehobener Ausdruck beeindruckt und kann tatsächlich einen Punkteunterschied machen) und achtet auf eure Körperhaltung. Es passiert so schnell, dass im Laufe eines langen und anstrengenden Tages die Schultern mal nach vorne fallen oder der Rücken etwas krumm wird...

Ansonsten viel Glück und Erfolg für die zweite Jura-Quizrunde!  :)

Gast

Wie lange habt ihr denn alle Zeit zwischen Wahlstation und mündlicher Prüfung?
In BW endet die Wahlstation am 30.09. und die mündlichen Prüfungen sollen mWn im Oktober stattfinden. Noten kommen inkl. Ladung glaube am 17.09.. Das heißt der Tipp "erst nach der Wahlstation/der Notenbekanntgabe anfangen" gilt dann wohl nicht für BW?

Gast

Bei uns in NRW hat man einen Monat zwischen der Wahlstation und der Mündlichen

Tipp

Oder das Kaiser Buch zur mündlichen Prüfung bzw. den Insider Dossier schon mal
(mehrfach) lesen. Das sind nicht umsonst gesammelt Standardthemen und Fragen, die müssen dann auch aus dem FF kommen, wenn sie gestellt werden. Hängt natürlich von der Kommission ab, ob man überwiegend prozessuale oder materiell rechtliche Fragen gestellt bekommen wird.
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