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Normale Version: Klausuren Mai 2016
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xnrw

Hmmm, gute Frage. Ich würde sagen dass es schwierig wäre die gestrige Konstellation unter 2 Abs I o. II ArbGG zu subsumieren. Nr 3 d wäre nur zw AG und AN aber die standen sich ja nicht gegenüber. Nr. 4 b k.A. ob damit auch Unfallversicherer gemeint ist, das selbe bei Nr. 6. Das wäre dann auch nur für den Bekl. z 2) der Fall oder? Das wären ja die ausschließlichen. Abs. 3 und 4 sind besondere und das war nicht indiziert bzw dann hätte man sich rügelos eingelassen.
Konsequenz weiß ich aber auch nicht ...Verweisung wg Unzuständigkeit?! Wäre ja hübsch kurz gewesen. :D

Nrw*

Jemand ne Ahnung für Freitag? Bisher kamen nur 767iger in diesem Jahr. Das erscheint mir für uns irgendwie ausgeschlossen :(.

Gast

Ja...Leider! Alles andere ist Horror finde ich. Hab das Gefühl wir haben wirklich Pech mit dem Durchgang. Also ich hoffe auf eine nochmalige 767. Zu befürchten wäre wohl aber diesmal 771

Nrw*

Oder 766 oder Einziehungsklage? Kommt doch auch ab und an mal oder ist die Wahrscheinlichkeit geringer als 771?

Hessenbock

Ich habe oben den Beitrag zur zweiten Klausur in Hessen gelesen, vielen Dank.
Sollte da nicht ZII laufen? Hört sich so nach AW an. Oder gabs da Getausche?

Gast

Ich glaube man kann es wirklich nicht vorhersagen. Es gibt auch keine wahrscheinlichere denke ich. Aber weil die Klausuren bisher sooo scheiße waren kann ich nicht glauben sie machen EinZiehung oder 766... Das wäre wirklich der Gipfel.

Und gestern in Hessen war es aw!
Freitag kommt erst z2

NRW z1

Darf ich die Treue Gemeinde mal nerven :blush:

In der z1 Klausur in NRW, war ja das beweisangebot "Tonband" " Zeugin" vom Kläger angebot n. Weil seine Behauptung bestritten wurde. Richtig oder. D.h. Beweislast lag beim Kläger und im tb hätte man es beim Kläger bringen müssen?

Ich weiß hört sich banal an die Frage aber, ich musste die Frage stellen.
Danke schon mal

xnrw

Habe das im unstreitigen gebracht weil die Aufnahme an sich ja nicht bestritten wurde sondern nur die Verwertbarkeit. Habe dann in der Prozessgeschichte sozusagen als unerledigten Beweisantrag gebracht, dass der Verwertung wiedersprochen wurde.
War mir aber auch total unsicher und wenn ich jetzt nochmal drüber nachdenke war das vermutlich auch nicht richtig.Oh jee

Nrw z1

Ja genau, die Tonbandaufnahme war als solche unstreititg. Habe ich deshalb auch im unstreitigen. Die Beleidigungen/ Äußerungen waren ja bestritten worden und der Verwertung Widersprochen. Deshalb dachte ich im streitigen beim Kläger ist das unterzubringenz

Oh jee

xnrw

Können es ohnehin nicht ändern also Haken dran und nach vorne schauen. Kann doch kaum schlimmer werden :D.
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