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Normale Version: Klausuren Mai 2016
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Nrw*

(03.05.2016, 22:20)Gast schrieb: [ -> ]Hahahaha
Ja ich lach zwar, aber aus Frust. Da denkt man sich doch, haben die nicht anderes zu tun da im Prüfungsamt.

Billiger profilierungswahn der Abgeordneten dort. Machen sich über sie Prüflinge lustig und denken sich, die und die Konstellation verkacken die meisten. Und da bleiben einige wenige gesegnete wenoge Kandidaten mit Aussicht auf Prädikat.


Meine volle Zustimmung. Wahrscheinlich steht in den Prüfervermerken noch dass es "leichte Klausuren" sind. Und die denken noch sie waren nett wegen der "Hinweise". Besonders den pauschalen auf "die Kommentierung zu 823" hätten die sich sparen können.

Was haben die nur davon die Dinger so voll zu laden das man quasi gezwungen ist die Aufgabe schlecht zu bearbeiten?

Und das allerbeste sind noch die Fehler im Sachverhalt. Einzige Aufgabe verkackt, total peinlich für dem Steller und irgendwie auch respektlos. Da hat sich nichtmal einer die Mühe gemacht den SV vernünftig zu überprüfen. Aber wehe, einer von uns macht Fehler.

In diesem Sinne zitiere ich ebenfalls den Beklagten zu 2) von Montag, herzlichst gerichtet an das gesamte LJPA!

Euch allen noch ganz viel Erfolg!

Gast Hessen

Aber was kam denn jetzt in der ZI in Hessen dran?
Grob würde ja völlig ausreichen:) Vielen Dank im Voraus...

Gast

Ok ZI in Hessen soweit ich mich heute noch dunkel daran erinnere und es nicht verdrängt habe (es war mehr als Horror!):

Beklagte zu 1) und 2) sind Mieter einer Wohnung, haben diese am 4.5.2006 gekauft. Am 16.6.2015 erfolgt notarieller Kaufvertrag über das Grundstück zwischen ursprünglichem Eigentümer und Kläger.
Am 2.10.15 hört der Kläger Klopfgeräuche im Keller und sieht den Beklagten zu 2) wie er dort Putz abschlägt. Er sagt ihm, dass er dazu nicht berechtigt sei und dann kommen etliche Beleidigungen, die richtig heftig waren, da hat sich das Prüfungsamt echt ausgelassen! Unter anderem "Nutte", "Verreck doch" usw...
Am 7.10.15 kündigt der Kläger fristlos, hilfsweise ordentlich.
Am 20.10.15 erfolgt Umschreibung im Grundbuch.
Von Juli bis Oktober wurde an ihn keine Miete gezahlt, erst ab November dann.
Kläger klagt auf Räumung und Zahlung der Miete für die Monate Juli bis Oktober.

Dann ist der Kläger noch Eigentümer eines anderen Gebäudes, hier hat er mit den Beklagten einen Mietvertrag geschlossen über eine Wohnung, diese haben die Wohnung mit dessen Zustimmung an ihre Tochter untervermietet. Mietvertrag hält ne klausel von wegen keine Antenne aufm Balkon usw..
Tochter ist italienerin und kann kaum deutsch, kann aber nur 6 italienische Kanäle empfangen, deshalb baut sie natürlich ne antenne hin (hier ist noch streitig wann und wann es der Vermieter = Kläger entdeckt haben will). Der Kläger klagt auf Rückbau.

Dann erhebt Kläger Klage, es ergeht ein Versäumnisurteil. Und jetzt kommt das komplizierte, was ich nicht mehr ganz auf die Reihe bekomme, war total durcheinander alles...B erhebt einspruch beim falschen gericht. Dann Hinweis des richtigen, dann Wiedereinsetzungsantrag beim richtigen.
Dann ganz komische Anträge des Klägers mit hilfsweise als unzulässig zurückweisen...
dann kommt noch ein Schriftsatz des Klägers der in dem Schriftsatz einen neuen Vorfall schildert. Die Beklagten sollen morgens im Schlafzimmer total laut geschrieben haben und wieder Beileidigungen und Drohungen geäußert haben, angeblich extra so laut, dass Kläger und Ehefrau es hören, deren SChlafzimmer ist nebenan. Es folgte etwa 1 Seite Beleidigungen (aber vom feinsten!)
dann hat Kläger es aufm Handy aufgenommen.
Er Kündigt in diesem Schriftsatz nochmal außerordentlich wegen dieses neuen sachverhalts und sagt,d er schriftsatz solle nun an die Beklagten zugestellt werden...sollte wohl dann die "Schriftform" ersetzen?

Mündliche Verhandlung: Ehefrau sagt aus; Tonband wird angehört.
Beklagten meinen, Ehefrau sei heimliche Zeugin und Tonband sowieso nicht verwerbar wegen StGB und APR usw.

So also das wars grob, es war ein Sachverhalt vom Feinsten, man konnte diese Klausur unmöglich zeitlich schaffen, selbst wenn man zu allem nur einen Satz im Urteilstil geschrieben hätte. Allein der Tatbestand war unfassbar...Diese Klausur hätte das Amt wirklich erstmal selbst schreiben müssen, bevor sie sie rausgeben. aber naja, gute Nachricht für alle zukünftigen: Die Klausur ist verbraucht.

Gast Hessen

Oh je, das hört sich ja wirklich schlimm an...immerhin mussten alle mit dem selben SV kämpfen, das JPA koordiniert eben nur, die Sachverhalte werden scheinbar nicht gegengelesen und inhaltlich geprüft.
Ich drücke die Daumen für die nächsten Prüfungen. Vielen Dank für den umfangreichen Bericht!
Man braucht einfach Glück, gute Vorbereitung ist weniger als die halbe Miete :)

Gast

(04.05.2016, 08:48)Gast Hessen schrieb: [ -> ]Oh je, das hört sich ja wirklich schlimm an...immerhin mussten alle mit dem selben SV kämpfen, das JPA koordiniert eben nur, die Sachverhalte werden scheinbar nicht gegengelesen und inhaltlich geprüft.
Ich drücke die Daumen für die nächsten Prüfungen. Vielen Dank für den umfangreichen Bericht!
Man braucht einfach Glück, gute Vorbereitung ist weniger als die halbe Miete :)

Ja leider ist es so. Also wenn man nicht gut vorbereitet ist scheitert man, weil man definitiv nicht in die kommentare schauen kann - es fehlt einfach die Zeit. Und wenn man gut vorbereitet ist, dann fehlt einem trotzdem die Zeit, da es einfach viel zu viel Sachverhalt ist.

Aber wir lassen uns alle nicht entmutigen, es haben schon viele andere geschafft und das JPA kann kaum wollen, dass wir alle durchfallen. Wir hoffen sie lassen die Klausuren gnädig korrigieren und die Prüfer sollten die Klausur grds. erstmal selbst geschrieben haben, bevor sie die Lösung bekommen! Ich glaube erst dann wüssten sie wirklich, was gefordert war.

xnrw

Hallo,
ich hab da nochmal 2 "Fragen" an diejenigen, die wussten was sie taten (ich nämlich nicht).

Habe den 116er Übergang u.a in der Aktivlegitimation in der Begründerheit geprüft und gesagt dass dafür überhaupt erstmal eine Forderung des Geschädigten gg die Beklagten bestehen muss, dass dann sozusagen inzident geprüft und bin (wie oben) dazu gekommen dass gg AG und AN jeweils kein Anspruch besteht mithin keine Forderung bestehen kann und aus anwaltlicher Vorsicht dann gesagt dass das Gericht das aber auch anders werten kann und soweit man eine VerkSiPfliVerl annimmt der Ausschluss nach 106 III SGB V IIgreift und hätte KE auf beides gestützt, so nach dem Motto "selbst wenn"..dann. Leider hab ich die Begründung der KE gar nicht mehr geschafft.

Hab auch Einspruch, Wiedereinsetzung, Klage Abweisung und dann noch einstweilige Einstellung der ZV nach 719,707.

Hat das noch jemand irgendwie so gemacht?

Sorry ich weiß das nervt aber es lässt mir keine Ruhe

Ref Bochum

Ich habe es ganz ähnlich wie du gemacht! :)

nrw

klingt auch passabel!
Den 707,719 hab ich im stress nicht beachtet:dodgy:

Hab auch überlegt ob ich 116 in der Aktivlegitimation anspreche... habs dann in der prozessfähigkeit gemacht. Im materiellen prüfte ich dann §116SGBX ivm §xyz BGB hoffe das weicht nicht zu sehr von der ML ab

xnrw

Puh, ok war mir nämlich sowas von gar nicht sicher. Ich hab das so aufgebaut weil ich sonst keinen Plan hatte wie ich zur matR Prüfung komme weil nach meiner Einschätzung eben beide gar nicht in Anspruch genommen werden können. Aber ich hab leider in der Anspruchsprüfung so ultra geschludert aus Zeitnot. Hoffentlich verstehen die Menschen was ich meinte :D. Die Musterlösung würde mich mal brennend interessieren! Werden wir aber wohl nie erfahren.

Danke fürs feedback und viel Glück noch! Glück ist hier nämlich das Einzige was man brauchen kann!

nrw

Mich hat noch eine Sache gestört.
Ich hab bei der Zuständigkeit überlegt ob nicht eventuell das ArbG zuständig wäre mit der Konsequenz, das evtl ein unzuständiges Gericht geurteilt hat. Da ich bei der Konsequenz eines Urteils eines - wegen der evtl ausschließlichen Zuständigkeit des ArbG -unzuständigen Gerichts, im unklaren war, hab ich es komplett weggelassen.

Weiß da einer mehr oder hat das jemand thematisiert?
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