Gast
07.05.2016, 17:02
Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.
(07.05.2016, 17:02)Gast schrieb: [ -> ]Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.
(07.05.2016, 17:08)nrw schrieb: [ -> ](07.05.2016, 17:02)Gast schrieb: [ -> ]Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.
Das Verbot gilt nicht bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften
(07.05.2016, 16:34)nrw schrieb: [ -> ]So, hab mir den Kopf zerbrochen.
Mein Lösungsvorschlag nach http://www.judicialis.de/dejure.cgi?id=9740
Zulässigkeit ist klar
Begründetheit
Einziehungsberechtigung
form. Voraussetzung Pfüb
- Titel +
- sachl. örtliches Vollstreckungsgericht +
- Zustellung Pfüb (P) aber +
Bestehen eines Anspruchs?
812 ...
etwas erlangt + Auszahlungsanspruch iHv 20000€ §765a I ivm VzD §328 BGB
Rechtsgrund?
-Erbe -
-Vermächtnis -
-Schenkung? Durch Mutter allein -, da Schuldner kein Einwand hatte also Duldungsvollmacht... Schenkung +
-Anfg
Diskussion Anfechtungsgrund
§3 vorsätzliche Benachteiligung/ §4 Unentgeltliche Leistung da Schenkung? /§5 Rechtshandlung des Erben (aus Vermächtnis)
so oder so ähnlich könnte die ML sein ...
(07.05.2016, 17:13)Gast schrieb: [ -> ](07.05.2016, 17:08)nrw schrieb: [ -> ](07.05.2016, 17:02)Gast schrieb: [ -> ]Das mit der Schenkung raff ich nicht. Wem denn geschenkt? Dem ungeborenen vertreten durch die Mutter für die die Duldungsvollmacht gelten soll? Damit wären wir wieder beim unzulässigen In-Sich-Geschäft.
Das Verbot gilt nicht bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften
Warum soll das denn eine Schenkung gewesen sein. Es war doch die Rede von einem Vermächtnis?! Oder liege ich da falsch? Oder meintet ihr etwa, wegen zu verneinenden Vermächtnisses lag eine "Schenkung" vor? Dann doch aber durch eine nicht berechtigte,, da die Frau Menold ja ihre kontovollmacht überschritten hat?
(07.05.2016, 17:19)Gast schrieb: [ -> ]Aber was ist mit der Leistung? Die Mutter hat geleistet? Dann war NLK gesperrt?