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Normale Version: Amtsarztpflicht beim GPA
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GPASH

Hallo, 
hat jemand der im Juni im GPA-Gebiet schreibt verstanden, was vom Hausarzt attestiert werden kann/muss? Dass man an Corona erkrankt ist oder, dass man Erkältungssymptome hat?

MRückert

Du schreibst gefällig mit. Es wird nicht gekniffen.

GastHH

Ich habe dazu nochmal beim Personalrat HH nachgefragt und darum gebeten, dass beim GPA eine Konkretisierung erfragt wird, vor allem auch bezüglich des Umfangs der Bescheinigung.

So wie ich damals das GPA bei der Beantwortung des Fragenkatalogs verstanden hatte, sollen doch Kandidaten mit Symptomen ohnehin von den Prüfungen ausgeschlossen werden. Für mich ergibt es dann keinen Sinn, dass man sich die Symptome vom Hausarzt vorab gutachterlich bescheinigen lassen muss, um nicht teilnehmen zu müssen.

Bei den mündlichen Prüfungen ab dem 20.04. sollen die Kandidaten vorab versichern, dass sie keine Symptome aufweisen. Das steht meiner Meinung nach im Widerspruch dazu, dass diese von einem Arzt vorab bescheinigt werden sollen. Abgesehen davon, dass das GPA mit einer solchen Erklärung offenbar versucht, die Verantwortung dafür, wenn sich jemand im Rahmen der Prüfung ansteckt und ggf. ernsthaft krank wird, auf die Kandidaten abzuwälzen.

Gast

(17.04.2020, 15:58)MRückert schrieb: [ -> ]Du schreibst gefällig mit. Es wird nicht gekniffen.

GPASH

(17.04.2020, 15:58)MRückert schrieb: [ -> ]Du schreibst gefällig mit. Es wird nicht gekniffen.


Hab ich vor, keine Sorge. Aber man sollte sich nicht erst im Ernstfall darum Sorgen machen müssen, wie das GPA zu verstehen ist, sondern schon vorher Klarheit haben.

GPASH

(17.04.2020, 16:16)GastHH schrieb: [ -> ]Ich habe dazu nochmal beim Personalrat HH nachgefragt und darum gebeten, dass beim GPA eine Konkretisierung erfragt wird, vor allem auch bezüglich des Umfangs der Bescheinigung.

So wie ich damals das GPA bei der Beantwortung des Fragenkatalogs verstanden hatte, sollen doch Kandidaten mit Symptomen ohnehin von den Prüfungen ausgeschlossen werden. Für mich ergibt es dann keinen Sinn, dass man sich die Symptome vom Hausarzt vorab gutachterlich bescheinigen lassen muss, um nicht teilnehmen zu müssen.

Bei den mündlichen Prüfungen ab dem 20.04. sollen die Kandidaten vorab versichern, dass sie keine Symptome aufweisen. Das steht meiner Meinung nach im Widerspruch dazu, dass diese von einem Arzt vorab bescheinigt werden sollen. Abgesehen davon, dass das GPA mit einer solchen Erklärung offenbar versucht, die Verantwortung dafür, wenn sich jemand im Rahmen der Prüfung ansteckt und ggf. ernsthaft krank wird, auf die Kandidaten abzuwälzen.


Danke fürs Nachfragen. Ich sehe das so wie du. Das GPA drückt sich sehr unklar aus und erzeugt damit unnötige Unsicherheit bei den Referendaren.

GastHH

Da stimme ich dir zu. Das trägt jedenfalls nicht dazu bei, dass Kandidaten mit Symptomen den Klausuren fernbleiben, dies insbesondere auch deshalb, weil Symptome scheinbar ja nicht zwangsläufig dazu führen, dass der einzelne sich prüfungsunfähig fühlt. Eine vermeintliche Erkältung oder ein bisschen Husten würden wohl nur die Wenigsten davon abhalten, endlich die Klausuren hinter sich bringen zu wollen. Wenn dann aber noch verlangt wird, dass man seine Symptome gutachterlich von einem Arzt bescheinigen lässt, nur um seine Kollegen gegebenenfalls zu schützen (man weiß ja nicht, ob man infiziert ist), wird wohl kaum zu verhindern sein, dass auch Kandidaten mit Symptomen zu den Prüfungen erscheinen. Schlimmstenfalls wird man dann eben vor Ort von der Prüfung ausgeschlossen. Dann ist es aber unter Umständen eben schon zu spät.

GPASH

(18.04.2020, 17:44)GastHH schrieb: [ -> ]Da stimme ich dir zu. Das trägt jedenfalls nicht dazu bei, dass Kandidaten mit Symptomen den Klausuren fernbleiben, dies insbesondere auch deshalb, weil Symptome scheinbar ja nicht zwangsläufig dazu führen, dass der einzelne sich prüfungsunfähig fühlt. Eine vermeintliche Erkältung oder ein bisschen Husten würden wohl nur die Wenigsten davon abhalten, endlich die Klausuren hinter sich bringen zu wollen. Wenn dann aber noch verlangt wird, dass man seine Symptome gutachterlich von einem Arzt bescheinigen lässt, nur um seine Kollegen gegebenenfalls zu schützen (man weiß ja nicht, ob man infiziert ist), wird wohl kaum zu verhindern sein, dass auch Kandidaten mit Symptomen zu den Prüfungen erscheinen. Schlimmstenfalls wird man dann eben vor Ort von der Prüfung ausgeschlossen. Dann ist es aber unter Umständen eben schon zu spät.

Ich glaube auch, dass die Amtsarztpflicht einige davon abschrecken könnte bei leichteren Symptomen zuhause zu bleiben. Ich weiß nicht mal, ob ich dann Zuhause bleiben würde und dann riskiere durchzufallen oder zur Prüfung erscheine und riskiere andere anzustecken. Ob das so im Sinn des Gesundheitsschutzes sein kann, mag man bezweifeln.
Hast du denn mittlerweile Rückmeldung vom Personalrat / GPA erhalten?

GastHH

(21.04.2020, 11:40)GPASH schrieb: [ -> ]
(18.04.2020, 17:44)GastHH schrieb: [ -> ]Da stimme ich dir zu. Das trägt jedenfalls nicht dazu bei, dass Kandidaten mit Symptomen den Klausuren fernbleiben, dies insbesondere auch deshalb, weil Symptome scheinbar ja nicht zwangsläufig dazu führen, dass der einzelne sich prüfungsunfähig fühlt. Eine vermeintliche Erkältung oder ein bisschen Husten würden wohl nur die Wenigsten davon abhalten, endlich die Klausuren hinter sich bringen zu wollen. Wenn dann aber noch verlangt wird, dass man seine Symptome gutachterlich von einem Arzt bescheinigen lässt, nur um seine Kollegen gegebenenfalls zu schützen (man weiß ja nicht, ob man infiziert ist), wird wohl kaum zu verhindern sein, dass auch Kandidaten mit Symptomen zu den Prüfungen erscheinen. Schlimmstenfalls wird man dann eben vor Ort von der Prüfung ausgeschlossen. Dann ist es aber unter Umständen eben schon zu spät.

Ich glaube auch, dass die Amtsarztpflicht einige davon abschrecken könnte bei leichteren Symptomen zuhause zu bleiben. Ich weiß nicht mal, ob ich dann Zuhause bleiben würde und dann riskiere durchzufallen oder zur Prüfung erscheine und riskiere andere anzustecken. Ob das so im Sinn des Gesundheitsschutzes sein kann, mag man bezweifeln.
Hast du denn mittlerweile Rückmeldung vom Personalrat / GPA erhalten?

Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass wohl nach deren Verständnis ein Attest benötigt werden wird, aus dem die Corona-Symptome hervorgehen.

Ich habe meine obigen Bedenken daraufhin dem Personalrat HH noch einmal mitgeteilt. Dazu habe ich aber keine Antwort mehr bekommen. Das Vorgehen ist ja auch widersprüchlich, wenn es zum einen heißt, Personen mit Symptomen sollen konsequent ausgeschlossen werden, um die anderen Teilnehmer zu schützen, und der Betroffene dann aber andererseits ein ärztliches Attest über die Symptome benötigt, um entschuldigt nicht teilnehmen zu müssen.

Interessant finde ich auch das Vorgehen bei den derzeit laufenden mündlichen Prüfungen, wo die Kandidaten wohl vorab schriftlich versichern sollten, dass sie keine Symptome haben. Würde man dieses Vorgehen auf die Klausuren übertragen, würde ja auch das im Widerspruch zu der Attest-Pflicht stehen. Oder darf ich dann unentschuldigt nicht an den Klausuren teilnehmen, wenn ich eine solche Versicherung nicht abgeben möchte? Ich bin ja schließlich Jurist und kein Mediziner. Insbesondere bei Allergien treten häufig ähnliche Symptome auf, die selbst von Ärzten ggf. nur schwer von einer Corona-Infektion unterschieden werden können. Gewissheit bringt am Ende nur ein Test. Diese Verantwortung dann auf dem Referendar abzuladen, fände ich unverschämt. Entweder kann der Referendar selber beurteilen, ob er Symptome hat. Dann entschuldigt er sich selbst und bleibt der Prüfung fern oder gibt die besagte Versicherung ab und tritt zur Prüfung an. Oder er kann es als medizinischer Laie nicht selber beurteilen, dann holt er ein Attest zu der Frage ein, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Dies muss dann aber in beide Richtungen gelten: Symptome vorhanden oder symptomfrei. Wenn das GPA (berechtigterweise) Angst davor hat, dass Kandidaten auch mit Symptomen antreten, weil sie sich durch diese nicht beeinträchtigt fühlen, dann müssen sie die Leute entweder vorher untersuchen lassen, oder mit der Verantwortung leben und diese nicht durch irgendwelche Versicherungen auf die Kandidaten abladen. Wenn man die Leute unter den gegebenen Umständen zwingt, zu einer Prüfung anzutreten und sich den bestehenden Gesundheitsrisiken auszusetzen, dann soll man auch die Verantwortung tragen, wenn wirklich jemand erkrankt oder in der Folge Personen ansteckt, die dann schwer erkranken.

Man darf gespannt sein, was sich das GPA überlegt. Nach derzeitigem Stand bin ich aber ganz bei dir: lieber kein Risiko eingehen, dass ein etwaiges Attest nicht anerkannt wird und trotz Symptomen antreten, sofern man sich prüfungsfähig fühlt. Dem Gesundheitsschutz der anderen Kandidaten dient eine solche Attest-Pflicht damit nicht.