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Normale Version: Dissertation - Wie viele Quellen pro Fn.?
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Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!
Primärquelle (falls vorhanden), dann die zwei größten Kommentare/Handbücher im Feld. Hab das nicht unnötig aufgeblasen bei deskriptiven Kapiteln.
(09.04.2024, 15:36)Ms.Law schrieb: [ -> ]Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!

St. Rspr. seit ... dazu statt aller "Großkommentar"
Ich glaube, dass man eine pauschale Beantwortung kaum vornehmen kann. Ich habe in einem sehr aktuellen Thema promoviert und da gab es kaum Quellen, die nicht voneinander abgeschrieben haben. Wenn es nur drei Quellen gibt, dann sollte man die auch angeben. Ansonsten sucht man sich die qualitativ besten aus bzw. die größten Quellen und Primärquelle raus.
(11.04.2024, 10:53)JurMUC schrieb: [ -> ]
(09.04.2024, 15:36)Ms.Law schrieb: [ -> ]Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!

St. Rspr. seit ... dazu statt aller "Großkommentar"

So arbeiten zweitklassige Anwälte in ihren Schriftsätzen. In eine Dissertation gehören die Nachweise der "st. Rspr.". Sie ist nachzuweisen durch ein neueres Judikat und ein oder zwei ältere, optional mit Zusatz "m.w.N."
(11.04.2024, 15:20)Nicht nennenswert schrieb: [ -> ]
(11.04.2024, 10:53)JurMUC schrieb: [ -> ]
(09.04.2024, 15:36)Ms.Law schrieb: [ -> ]Ich bin derzeit dabei meine Diss. zu finalisieren und frage mich, wie viele Quellen bei absoluten Standardthemen in die jeweilige Fn. gehören?
Wie habt ihr das gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus!

St. Rspr. seit ... dazu statt aller "Großkommentar"

So arbeiten zweitklassige Anwälte in ihren Schriftsätzen. In eine Dissertation gehören die Nachweise der "st. Rspr.". Sie ist nachzuweisen durch ein neueres Judikat und ein oder zwei ältere, optional mit Zusatz "m.w.N."

Genau das meine ich ja, st. Rspr. seit ... dazu statt aller m.w.N. Großkommentar.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass es die große wissenschaftlich Leistung ist, bei einem Standardproblem Quellenarbeit zu betreiben?
Das ursprüngliche Urteil; ein aktuelles, das zeigt, dass die Grundsätze immer noch gelten (da geb ich dir Recht, habe ich vergessen) und ein Kommentar m.w.N.
Der Zweck der Quelle ist an dieser Stelle schlicht der Nachweis, dass die dargestellte Meinung st. Rspr. ist. Dafür reichen die angegebenen Zitate.
An Schwerpunkten oder bei neuen Problemen reicht das natürlich nicht. Aber Dissertationen mit Fußnotengebirgen zu Standardthemen sind genauso unwissenschaftlich..
Was für eine sinnbefreite Diskussion…
Es kommt halt darauf an, ob es um die zentrale Frage der Dissertation geht oder um einen Nebenpunkt, der für die Praxis entschieden ist und nur beiläufig mitgeteilt wird.