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Normale Version: Sonderurlaub bei GK
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Ich beginne im Juli meine Anwaltsstation bei einer britischen GK in Frankfurt und frage mich gerade, wie das dort mit Sonderurlaub gehandhabt wird. Ich habe für den Zeitraum meiner Tätigkeit von der Kanzlei selbst 6 Urlaubstage bekommen, die Urlaubstage vom Ref kann bzw. soll ich dann natürlich nicht unabhängig davon einlösen. 
Wie würde es aber mit Sonderurlaub aussehen? Ich bin selbst im Ehrenamt tätig und könnte dafür im August eine Woche Sonderurlaub bekommen, bei denen das Land auch mein Gehalt bei der Kanzlei erstatten würde. Kann man sowas mal ansprechen und abfragen oder wird man da je nach Team nur schief angeschaut?
(13.03.2024, 11:25)GustavStresehombre schrieb: [ -> ]Ich beginne im Juli meine Anwaltsstation bei einer britischen GK in Frankfurt und frage mich gerade, wie das dort mit Sonderurlaub gehandhabt wird. Ich habe für den Zeitraum meiner Tätigkeit von der Kanzlei selbst 6 Urlaubstage bekommen, die Urlaubstage vom Ref kann bzw. soll ich dann natürlich nicht unabhängig davon einlösen. 
Wie würde es aber mit Sonderurlaub aussehen? Ich bin selbst im Ehrenamt tätig und könnte dafür im August eine Woche Sonderurlaub bekommen, bei denen das Land auch mein Gehalt bei der Kanzlei erstatten würde. Kann man sowas mal ansprechen und abfragen oder wird man da je nach Team nur schief angeschaut?

Du kannst es ansprechen (es wird dir auch gewährt werden, da gesetzlich vorgeschrieben), du wirst aber auch schief angesehen werden. Was hast du denn gedacht?