Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare

Normale Version: Hilfe für Aktenvortrag
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

Gast8

Hallo zusammen, 

Ich habe nächste Woche meine mdl. Prüfung und den Aktenvortrag im Zivilrecht und verzweifele gerade.

Bei Gerichtsentscheidungen als Vortrag komme ich zeitlich zurecht, bei Anwaltsaktenvorträgen nicht ::(

Beispielsweise habe ich hier einen Beklagten als Mandat. Dieser schildert 4 Seiten!  lang das Geschehene. Ausgehend von seinem Vortrag und der Klageschrift notiere ich dann den SV. Das nimmt dann ca. 3,5 von 7 Notizzetteln in Anspruch.   Meine rechtl. Würdigung leidet dann immer darunter. Anderseits habe ich immer die Angst und das Gefühl, dass ich zu wenig SV habe, andererseits sitze ich schon 20 min an dem Notieren des SV.

Wie geht man am besten hier vor, sollte man sich nur an Klageschrift und Erwiderung orientieren, um sich kurz zu fassen?

Ich verzweifele langsam wirklich, da ich immer zu lange für den SV brauche...

Gast8

Ps: sollte man bei Fällen aus Anwaltssicht den SV wie einen Urteilstatbestand darstellen?? Oder nur das Geschehen aus sich des Mandanten darstellen?

Gast

Denkst du beim Sachverhalt daran, zu konkrete Angaben, die sich ohnehin keiner merken kann (Aktenzeichen, Ortsangaben, sonstige Daten), wegzulassen oder zumindest abzukürzen? Und was meinst du mit 3,5 Seiten? Ausgeschrieben DIN A4 Seiten? Oder Stichpunkte auf Karteikarten? Falls du letzteres meinst, sollte das doch passen.

Gast123

Fehlt dir die Zeit nur bei der Vorbereitung oder auch beim Vortrag selbst?
Ich würde natürlich als erstes versuchen den Sachverhalt einzukürzen. Ich kann deine Sorge etwas wichtiges wegzulassen natürlich verstehen, aber bedenke auch, dass in den amtlichen Lösungsskizzen sowieso nur die rechtliche Lösung notiert ist, das heißt in der Bewertung deines Vortrags wird natürlich auch der Sachverhalt mit einfließen keine Frage, aber in der Bewertung sind die Prüfer sowieso viel freier und werden auch eher auf die Übereinstimmung in der rechtlichen Lösung schauen.
Ansonsten würde ich noch empfehlen, wenn der Mandantenvortrag schon 4 Seiten sind und den Vortrag größtenteils übernehmen willst weil du alles davon für relevant hältst, diesen nicht komplett auf deine Handzettel zu übertragen sondern dir in dem Aktenstück die Sachen farbig zu markieren, die du sowieso eins zu eins übernehmen willst und gegebenenfalls den Rest wegzustreichen. Das kostet dich zumindest in der Vorbereitung weniger Zeit

gast8

(10.07.2019, 16:58)Gast schrieb: [ -> ]Denkst du beim Sachverhalt daran, zu konkrete Angaben, die sich ohnehin keiner merken kann (Aktenzeichen, Ortsangaben, sonstige Daten), wegzulassen oder zumindest abzukürzen? Und was meinst du mit 3,5 Seiten? Ausgeschrieben DIN A4 Seiten? Oder Stichpunkte auf Karteikarten? Falls du letzteres meinst, sollte das doch passen.


nicht ausgeschrieben, aber schon quasi ganz vorvormulierte Sätze auf DINA 4, damit ich den SV auch hinbekomme. Bei der rechtlichen Lösung mache ich das aber nicht

gast8

(10.07.2019, 17:29)Gast123 schrieb: [ -> ]Fehlt dir die Zeit nur bei der Vorbereitung oder auch beim Vortrag selbst?
Ich würde natürlich als erstes versuchen den Sachverhalt einzukürzen. Ich kann deine Sorge etwas wichtiges wegzulassen natürlich verstehen, aber bedenke auch, dass in den amtlichen Lösungsskizzen sowieso nur die rechtliche Lösung notiert ist, das heißt in der Bewertung deines Vortrags wird natürlich auch der Sachverhalt mit einfließen keine Frage, aber in der Bewertung sind die Prüfer sowieso viel freier und werden auch eher auf die Übereinstimmung in der rechtlichen Lösung schauen.
Ansonsten würde ich noch empfehlen, wenn der Mandantenvortrag schon 4 Seiten sind und den Vortrag größtenteils übernehmen willst weil du alles davon für relevant hältst, diesen nicht komplett auf deine Handzettel zu übertragen sondern dir in dem Aktenstück die Sachen farbig zu markieren, die du sowieso eins zu eins übernehmen willst und gegebenenfalls den Rest wegzustreichen. Das kostet dich zumindest in der Vorbereitung weniger Zeit


Nein, bei der Vortragszeit komme ich zwar hin, aber meine rechtl Würdigung ist dann nicht wesentlich länger als der SV. Ich weiß dann einfach nicht, wo ich einsparen soll, weil das Vorgetragene eben bei der rechtl Würdigung verwurstet werden muss.

Gast

(10.07.2019, 17:48)gast8 schrieb: [ -> ]
(10.07.2019, 17:29)Gast123 schrieb: [ -> ]Fehlt dir die Zeit nur bei der Vorbereitung oder auch beim Vortrag selbst?
Ich würde natürlich als erstes versuchen den Sachverhalt einzukürzen. Ich kann deine Sorge etwas wichtiges wegzulassen natürlich verstehen, aber bedenke auch, dass in den amtlichen Lösungsskizzen sowieso nur die rechtliche Lösung notiert ist, das heißt in der Bewertung deines Vortrags wird natürlich auch der Sachverhalt mit einfließen keine Frage, aber in der Bewertung sind die Prüfer sowieso viel freier und werden auch eher auf die Übereinstimmung in der rechtlichen Lösung schauen.
Ansonsten würde ich noch empfehlen, wenn der Mandantenvortrag schon 4 Seiten sind und den Vortrag größtenteils übernehmen willst weil du alles davon für relevant hältst, diesen nicht komplett auf deine Handzettel zu übertragen sondern dir in dem Aktenstück die Sachen farbig zu markieren, die du sowieso eins zu eins übernehmen willst und gegebenenfalls den Rest wegzustreichen. Das kostet dich zumindest in der Vorbereitung weniger Zeit


Nein, bei der Vortragszeit komme ich zwar hin, aber meine rechtl Würdigung ist dann nicht wesentlich länger als der SV. Ich weiß dann einfach nicht, wo ich einsparen soll, weil das Vorgetragene eben bei der rechtl Würdigung verwurstet werden muss.

Dann musst du dringend lernen, dich kürzer und prägnanter auszudrücken und den Sachverhalt zu filtern. Wir hatten in der Prüfung auch jemanden, bei dem Sachverhalt und Lösung nahezu gleich lang waren und das fiel sehr stark negativ ins Gewicht. Die übliche Gewichtung liegt bei 1/3 zu 2/3, d.h. etwa 3 bis 3,5 Minuten Sachverhalt. Meistens ist in einem 4-seitigen Mandantenvortrag auch wahnsinnig viel unnötiges enthalten. Das musst du schlichtweg streichen und nicht stumpf alles wiedergeben.

Gast

(10.07.2019, 18:05)Gast schrieb: [ -> ]
(10.07.2019, 17:48)gast8 schrieb: [ -> ]
(10.07.2019, 17:29)Gast123 schrieb: [ -> ]Fehlt dir die Zeit nur bei der Vorbereitung oder auch beim Vortrag selbst?
Ich würde natürlich als erstes versuchen den Sachverhalt einzukürzen. Ich kann deine Sorge etwas wichtiges wegzulassen natürlich verstehen, aber bedenke auch, dass in den amtlichen Lösungsskizzen sowieso nur die rechtliche Lösung notiert ist, das heißt in der Bewertung deines Vortrags wird natürlich auch der Sachverhalt mit einfließen keine Frage, aber in der Bewertung sind die Prüfer sowieso viel freier und werden auch eher auf die Übereinstimmung in der rechtlichen Lösung schauen.
Ansonsten würde ich noch empfehlen, wenn der Mandantenvortrag schon 4 Seiten sind und den Vortrag größtenteils übernehmen willst weil du alles davon für relevant hältst, diesen nicht komplett auf deine Handzettel zu übertragen sondern dir in dem Aktenstück die Sachen farbig zu markieren, die du sowieso eins zu eins übernehmen willst und gegebenenfalls den Rest wegzustreichen. Das kostet dich zumindest in der Vorbereitung weniger Zeit


Nein, bei der Vortragszeit komme ich zwar hin, aber meine rechtl Würdigung ist dann nicht wesentlich länger als der SV. Ich weiß dann einfach nicht, wo ich einsparen soll, weil das Vorgetragene eben bei der rechtl Würdigung verwurstet werden muss.

Dann musst du dringend lernen, dich kürzer und prägnanter auszudrücken und den Sachverhalt zu filtern. Wir hatten in der Prüfung auch jemanden, bei dem Sachverhalt und Lösung nahezu gleich lang waren und das fiel sehr stark negativ ins Gewicht. Die übliche Gewichtung liegt bei 1/3 zu 2/3, d.h. etwa 3 bis 3,5 Minuten Sachverhalt. Meistens ist in einem 4-seitigen Mandantenvortrag auch wahnsinnig viel unnötiges enthalten. Das musst du schlichtweg streichen und nicht stumpf alles wiedergeben.
Bei Entscheidungen fällt mir das auch nicht schwer, bei Akten aus Anwaltssicht dagegen schon. Diese 4 Seiten Mandantenvortrag wurden umfänglich verwurstet. Da fällt es wirklich schwer, etwas Unnötiges zu finden :/