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Normale Version: Klausuren Januar 2024
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Im Januar 2024 schreiben Referendare aus Hessen, Niedersachsen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.

Hessen:

04.01.: Z I
05.01.: Z III
08.01.: Z II
09.01.: AW
11.01.: S I
12.01.: S II
15.01.: Ö I
16.01.: Ö II

Niedersachsen:

04.01.: ZU
05.01.: A1
08.01.: ZG
09.01.: A2
11.01.: SR
12.01.: W/SR; W/VR
15.01.: VR
16.01.: VA

NRW:

04.01.: Z 1
05.01.: Z 2
08.01.: Z 3
09.01.: Z 4
11.01.: S 1
12.01.: S 2
15.01.: V 1
16.01.: V 2

Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA Niedersachsen:

ZU: mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung
ZG: mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht
A 1; A 2: mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlichrechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
VA: mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem Öffentlichen Recht
W/SR: mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung oder
W/VR: mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung

Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:

Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.

Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.

Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.

Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(Nds).
So langsam geht es in den Endspurt  Nervous
Hallo, so langsam wird die Lernzeit immer knapper. Was macht ihr in den letzten Wochen außer Basics und Fallarbeit?
Ich schreibe einen Monat nach euch und versuche vor allem noch einmal den Aufbau (Widerklage, Aufrechnung usw.) zu lernen und schreibe ansonsten zwei Mal pro Woche eine Klausur. :)
(03.11.2023, 17:58)lexspecialis schrieb: [ -> ]Ich schreibe einen Monat nach euch und versuche vor allem noch einmal den Aufbau (Widerklage, Aufrechnung usw.) zu lernen und schreibe ansonsten zwei Mal pro Woche eine Klausur. :)

Mich würde interessieren, welche Klausuren du schreibst. Suchst du dir da welche aus Beck-online aus, oder hast du einen Klausurenkurs gebucht? Danke! Smile
Ich habe von einem Freund die Klausuren bekommen, die im Klausurenkurs besprochen wurden und schreibe einmal pro Woche die Klausur, die gerade im Klausurenkurs läuft :) außerdem senden uns unsere AG-Leiter zur Vorbereitung meistens noch 1-3 Klausuren, die wir in der AG besprechen. Da man die sowieso vorbereiten muss, nehme ich davon dann auch meist eine und formuliere die aus. Einen kommerziellen Klausurenkurs besuche ich nicht.
(03.11.2023, 17:58)lexspecialis schrieb: [ -> ]Ich schreibe einen Monat nach euch und versuche vor allem noch einmal den Aufbau (Widerklage, Aufrechnung usw.) zu lernen und schreibe ansonsten zwei Mal pro Woche eine Klausur. :)

So in etwa sieht meine Wiederholung auch aus. Für weiteres Detailwissen reicht die zeit nicht.

Ich bin auch echt gespannt, was in den Klausuren laufen wird. Denkt ihr, es kommen auch noch mal Themen der letzten Monate, die in dem jeweiligen Bundesland noch nicht gelaufen sind, sondern in anderen Bundesländern?
Da jetzt im November immer noch kein Strafurteil lief (also das ganze Jahr 2023 nicht), befürchte ich, dass das bei uns kommen wird.. es ist jedenfalls sehr wahrscheinlich. Oder was denkt ihr?
Hallo,

wie macht ihr das mit dem Fischer und dem Grüneberg?

Es heißt ja die aktuelle Auflage 2. Monate vor dem 1. des Klausurmonats.
Dann müsste man beim Grüneberg doch 82. Auflage 2023 und beim Fischer 70. Auflage 2023 nehmen.

Gleichwohl finde ich das komisch, da ja die neuen Auflagen von Grüneberg und Fischer dann bereits verfügbar sind.
Wie seht ihr die Situation hinsichtlich der AW Klausur? Laut der Hilfsmittel-Information ist die 195. EG für den Habersack zugelassen, aber ohne die Beilage. Damit steht uns kein MoPeG zur Verfügung - was u.a. auch ich in den letzten Wochen mühsam erarbeitet habe. 
Andererseits wäre es komisch, „altes“ Gesellschaftsrecht zu prüfen, oder nicht? 

Und im letzten Durchgang lief Arbeitsrecht - 2 mal hintereinander möglich? 

Was meint ihr?
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