Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare

Normale Version: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen"
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Foerster

Liebe Forumsgemeinde,

da ich selbst nach meinen beiden Examina noch sehr viel Interesse an den Inhalten des Staatsexamens habe und hier im Forum wie im realen Leben auf oftmals verunsicherte und planlose Kandidaten treffe, würde ich gerne meine Erfahrungen teilen. Diese richten sich insbesondere an die kommenden Absolventen, die sich ihrer Lernmethode und Herangehensweise noch unsicher sind. Nach meinen Beobachtungen sind es genau diese Kandidaten, die z.B. im aktuellen Thread zum Examen Juni 2019 von einer Berufungsklausur oder "Ausnahmeklausuren" überrascht werden und mit diesen nicht umgehen können.

Vorweg: Ich bin kein Fan von kommerziellen Repititorien und habe diese fürs 1. Examen nicht besucht und lediglich fürs 2. zur Ergänzung einzelne Kaiser-Kurse und einen Hemmer und Jura Intensiv Kurs besucht.

Folgende Vorbereitung empfehle ich für das 2. Examen (inklusive Literatur):

Grundregeln:

1. Mit den Stationen "mitlernen"- das heißt: ZPO wird zum ersten mal komplett in der Ziviltation erarbeitet, StPO in der Strafstation usw. Viele Referendare machen sich nach meinen Beobachtungen gerade am Anfang ein entspanntes Leben, obwohl man nie wieder so viel Zeit wie in den ersten Stationen haben wird.

2. Sollte es keine Benotung o.ä geben keine AG vorbereiten/nachbereiten, da es darum geht nach 2 Jahren auf Examensniveau zu sein. Dabei muss man sein eigenes Tempo nehmen und es bringt nichts, wenn man früh "Spitzenkenntnisse" in manchen Teilbereichen erwirbt, aber keinen Blick aufs Ganze gewinnt.

3. Von Anfang an JEDE mögliche Klausur mitschreiben, die von dem Gericht angeboten wird. Wir durften z.B. beim Probeexamen anderer AGs mitschreiben, sodass ich insgesamt 3 Probeexamen mitgeschrieben habe. Am Anfang geht es bei den Klausuren nur darum eine grobe Idee von der Gliederung von Urteilen und den Standardinhalten zu bekommen. Dabei kann man sich auch ein "Musterurteil" daneben legen, wenn es zB. um die Einleitung eines Urteils nach Einspruch gegen ein VU geht. Wichtig ist nur: Zu der Besprechung gehen und zuhören und dabei aus seinen eigenen (groben) Fehlern lernen. Die Klausuren kann man auch gerne einfach nur 3-4 Stunden schreiben. Es geht nicht um die Endnote, sondern die Auseinandersetzung mit den Sachverhalten.

4. Direkt am Anfang (alte) Kommentare kaufen und diese IMMER beim Lernen und Klausurschreiben dabei haben und auch nutzen. Ein Blick auf die Threads zu den aktuellen Klausuren reicht aus, um zu sehen, dass wieder einmal vieles im Kommentar stand, aber die Hemmschwelle diesen auch zu nutzen, immer noch viel zu hoch liegt. Dabei hiflt es auch, die Kommentare schon zu kennen. Wenn man Rechtsprobleme, die man behalten sollte sofort nachschlägt, kann man sich die Speicherung im Gehirn sparen und weiß gleichzeitig wo man das Problem im Kommentar findet.

5. Tu für die Stationsarbeit so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. Höchstens 2-3 Tage sollten auf die Arbeit an Urteilen oder Anklagen verwendet werden. Den Rest der Zeit sollte man für das Eigenstudium nutzen.

6. Gründet eine heterogene Lerngruppe- z.B. 2 Leute, die zum kommerziellen Rep gehen, und 2 ohne Rep o.ä. Sorgt dafür, dass die Gruppe auch vond er Stärke unterschiedlich ist, traut euch mit "besseren" Leuten zusammenzuarbeiten. 

7. Nicht auf irgendwelche Experten hören, die "wissen" was dran kommt, was man nicht lernen muss o.ä. Der Schlüssel zu einer guten Punktzahl ist provokant formuliert: ALLES lernen!



Literatur/Materialien:

Ich habe meine materielle Vorbereitung komplett mit meinen selbsterstellten Skripten vom 1. Examen absolviert. Dabei habe ich für jedes Rechtsgebiet ein Lehrbuch zusammengefasst und diese Zusammenfassungen zigfach wiederholt- vor dem 2. Examen jede Zusammenfassung (30-120 Seiten) bestimmt mindestens 30x.

Wer zuvor mit Skripten gelernt hat und sich dabei wohlfühlte, sollte genau die gleichen Materialien verwenden um Wiederholungseffekte zu haben. Mögliche Gesetzes- (Rechtsprechungsänderungen) sollten natürlich beachtet werden. Dazu gibt es genug Aufsätze und z.B. den BGH Newsletter.

Zu den einzelnen Rechtsgebieten:

  • Für ZPO empfehle ich den Oberheim. Dabei geht es nicht darum, dieses Buch einmal zu lesen. Es sollte von Seite 1 bis zum Ende selbst zusammengefasst werden und dabei kein Kapitel (z.B. Berufung o.ä) weggelassen werden. Der Oberheim bietet die Grundstruktur für das Verständnis der ZPO. Auf diesem aufbauend kann man dann das Kaiser Skript Die Zivilgerichtsklausur durcharbeiten und als Anleitung für die einzelne Klausursituation nutzen. Wie auch für die anderen Rechtsgebiete gilt hier: Die Zusammenfassung von Oberheim und das ZPO Skript sollte man zigfach durchgehen um durch Verständnis und Wiederholung faktisch "mit Hirn auswendig zu lernen". Meine Vorbereitung lief 6 Monate vorm Examen so, dass ich ALLE Rechtsgebiete in jeder Woche wiederholt habe, das heißt die Zusammenfassungen+ das entsprechende Kaiser Skript durchgegangen bin. Dazu kam noch die Anwaltsklausur von Kaiser.
  • Für StPO empfehle ich Halle/Conzen zusammenzufassen. Dieses Buch ist zwar nicht vollkommen klausurorientiert, aber man bekommt den Überblick über die gesamte StPO mit allen Verfahrensarten usw. Dazu ist das Kaiser Skript für die Staatsanwaltsklausr zu empfehlen und das Seminar/Skript von Russack zum Strafurteil. Auch wenn viele dieses Seminar mangels materieler/prozessualer Inhalte kritisieren, zeigt er eindrucksvoll wie man den Kommentar in der Klausur einsetzen kann. Im Revisionsrecht nimmt man einfach den Russack. Der Haller/Conzen liefert zu allen Klausurarten die grundsätzlichen Infos.
  • Wer das materielle Stafrecht wiederholen möchte, sollte einfachd die beiden Bücher von Jäger (Examens-Repititorium) durcharbeiten. Um es zu verkürzen, kann man auch einfach nur die Fälle bearbeiten. Dabei sollte jeder Fall solange durchdacht werden, bis man diese verstanden hat- verstehen heißt nicht: Auswendig gelernt. Es geht darum die Systematiken der Strafnormen zu verstehen. Mit Hilfe von Kommentaren oder Aufsätzen ist dies jederzeit möglich, wenn man sich traut;).
  • Für das Verwaltungsrecht empfehle ich den Kintz und die Wochenendkurse von Jura-Intensiv. 
  • Im Zwangsvollstreckungsrecht empfele ich zumindest den Lachmann zusammenzufassen und erst danach das Kaiser-Skript zu nutzen. Wer zu viel Zeit hat, kann auch den Brox-Walker (ca. 800 Seiten) bearbeiten;).
  • Für alle Rechtsgebiete gibt es Din A 4 Klausurenbücher von Hemmer, die sich sehr gut zum Einüben der Grundstrukturen eignen.
Umgang mit Zusammenfassungen/Skript:

Ich kann nur empfehlen, nach Ende der 3. Station alle Inhalte gleichmäßig und wöchentlich zu lernen und nichts zu verschieben. Im Examen müssen auch alle Inhalte innerhalb von 2 Wochen "gleichzeitig"abgerufen werden. Deshalb sah mein Lernplan so aus, dass ich ca. 2 Tage pro Woche Zivilrecht, 1 Strafrecht und einen Ö-Recht gemacht habe, was sich natürlich erst beim Tauchen zu 100% durchziehen lässt. In diesem Zusammenhang sollte man auch überlegen, Urlaube "geballt" zu nehmen um lange Lernphasen zu haben.
Ich habe im Ergebnis JEDE Woche die Zusammenfassungen+ das Kaiser Skript durchgearbeitet- jede Woche also den gleichen Inhalt wiederholt. Dabei geht es darum die entsprechenden Seiten aufzuschlagen und zu gucken welche Stichwörter dort stehen und im Kopf zu prüfen, ob die entsprechenden Inhalte abgespeichert sind und diese sich dann vorzusprechen bzw. anhand des Gesetzes und Kommentars immer wieder neu zu überprüfen. Dabei ist es wichtig, Inhalte mit den Normane zu verbinden, um in der Klausursituation einen Anhalts- bzw. Verknüpfungspunkt zu haben.

Zusammenfassung:

Durch die Bearbeitung der Lehrbücher werdet ihr keine Lücken haben und euch auch keine Klausuren komisch vorkommen, da ihr keine willkürrlichen Schwerpunkte gesetzt haben werdet. Nutzt die Zeit, die ihr habt und lasst euch nicht einreden, dass keine Zeit bleibt. Ich habe z.B. jede Woche am Samstag morgens eine Klausur geschrieben. Nicht schön- aber effektiv. 


Ich würde mich freuen, hier im Forum mit Interessierten ins Gespräch zu kommen. Da ich komplett in der Bibliothek gelernt habe (8-16(17) Uhr) kenne ich mich im Bücherwald ganz gut aus und kann entsprechende Tipps für Fallsammlungen usw. gerne geben. Ich bin auch für Kritik an meinen Tipps offen. Ich kann nur sagen, dass diese Arbeitsweise in beiden Examen erfolgreich war und Personen, die ich von der Arbeitsweise überzeugt habe, im 2. Examen wesentlich erfolgreicher waren als im 1. Examen. Dabei spielt es vor allem eine Rolle, dass man Jura als Herausforderung begreift, die auch Spaß machen kann. Das ist dann der Fall, wenn man sich die Inhalte selbst erarbeitet und sich kritisch mit den Inhalten auseinandersetzt. Meine kurze Antwort, wenn mal wieder die klassischen Repgänger (Übersicht 51 zu § 263 StGB usw.) sich fragten was sie besser machen können: Denken!! Sobald man aufhört Klausuren nur als Produktion von vorgefertigten Lösungshorizonten zu begreifen, macht es auch mehr Spaß. Löst die Klausur mit vertretbaren Argumenten hinter denen ihr auch wirklich steht. Dabei steigt die Argumentationsqualität automatisch.

Gast

“Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?

Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.

Foerster

(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb: [ -> ]“Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?

Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.


Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).

Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.

Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.

Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren. 
Sehr schöner Beitrag mit vielen guten Tipps und glatt eine Steilvorlage, auf unser Buch hierzu zu verweisen  :)

[Bild: berkemeyer-hrube-99-tipps-hinweise-erfol...dariat.png]

https://www.referendarbuchladen.de/berke...dariat.php

Zu Deinen Tipps:

1. Zu 90 % stimme ich Deinen Tipps zu. Daher im Folgenden nur abweichende Meinungen von mir.

2. Dein Lernaufwand ist schon gewaltig. 30 Wiederholungen zB braucht es nicht, um erfolgreich im 2. Examen zu sein. Wer es schafft das gesamte materielle Recht (im besten Fall anhand eigener Zusammenfassungen) ca. 5 Mal komplett zu wiederholen - insbesondere und intensiv kurz vor den Klausuren - fährt damit schon absolut gut.

3. In den Klausuren von Anfang an nur die zugelassenen Hilfsmittel verwenden. Auch Musterurteile etc nicht verwenden, auch wenn so die ersten Klausuren und Klausurbesprechungen noch mehr weh tun.

4. Auch beim Durcharbeiten und Zusammenfassen der Lehrbücher durchaus schon Prioritäten setzen (aber nicht auf Lücke lernen!). Im Anders / Gehle zB alle Varianten der Baumbachschen Kostenformel zu lesen oder sich intensivst mit der Relationstechnik zu beschäftigen, die in den meisten Ländern im Examen nicht dran kommen, tut einfach nicht Not.

5. Eine Lerngruppe daneben zu haben, ist eine Frage des Lerntyps. Eine solche ist meiner Ansicht nach auch nicht zwingend notwendig.

Wie gesagt, mit den meisten Deiner Tipps stimme ich überein. Wenn man konsequent mitarbeitet, dann ist das auch alles zeitlich gut zu schaffen. Es bleibt auch dann noch genug Zeit, um mit Referendarkollegen regelmäßig abends ein bis zehn Bier trinken zu gehen. Der Aufwand liest sich schlimmer als er tatsächlich pro Tag ist.

Gast2

Mich hätte es ernsthaft gewundert, wenn in diesem Forum nicht gleich wieder alles schlecht geredet wird, was zuvor geschrieben wurde haha Juristen halt :D Also ich finde es jedenfalls sehr nett, dass du dir die Mühe gemacht hast ein paar Ratschläge weiter zu geben. Letztlich muss jeder ohnehin seinen eigenen Lernstil finden. VG
(26.06.2019, 10:41)Foerster schrieb: [ -> ]
(26.06.2019, 10:28)Gast schrieb: [ -> ]“Erfolgreich” heißt? Wenigstens Doppel-Gut bei dem Aufwand?

Ich erlaube mir mit in dieser Hinsicht “erfolgreichen” Examina dann auch mal nem gut gemeinten Hinweis: wer ernsthaft meint, er müsse “den Lackmann zusammenfassen”, um die eine ZV-Klausur zu schreiben, dürfte ernsthafte Probleme mit der Prioritätensetzung beim Lernen haben. Und deine Literaturvorschläge sind fürs 2. Examen (bis auf den allerdings viel zu dicken Lackmann) völlig sinnfrei.


Die Prioritätensetzung ist eine Frage des Anspruchs. Es kann in der späteren Beschäftigung durchaus helfen, sich mit den rehtlichen Prpblemen auseinandergesetzt zu haben. Anders als in anderen Studiengängen/Ausbildungen kann sich der Ausbildungsinhalt auch mit späteren Arbeitsinhalten 1:1 decken. Es ist wohl kaum möglich ein Lehrbuch oder Skript mehrmals komplett zu lesen. Von daher hat jeder Student/Referendar eine Methode der Stoffverknappung (Übersichten, Karteikarten oder eben Zusammenfassungen).

Bei der Frage nach dem Aufwand bzw. der Note schwingt die Unterstellung mit, dass ich exorbitant viel im Vergleich zum Durchschnitt gelernt/gemacht habe. Ich lade nur einmal die Fans von Alplamm dazu ein, ihre Aktenordner mit Unterlagen zu zählen. Ich hatte fürs 1. und 2. Examen zusammen genau 3 volle Ordner, in denen alles stand.

Bezglich der Noten: Die Durchschnitte sind relativ konstant, obwohl die weit überwigende Anzahl der Leute in kommerzielle Reps geht und so lernt, wie es die Mehrheit immer schon gemacht hat. Es geht darum, sich als kommender Jurist auch zu trauen, seinen eigenen Weg zu gehen und sich mit dem Stoff selbst auseinander zu setzen.

Wieso genau sind die Literaturvorschläge sinnfrei? Wir können gerne über Alternativen diskutieren. 

Welche Bücher man zum Lernen verwendet, ist wirklich reine Geschmackssache. Die Vorschläge als "sinnfrei" zu bezeichnen, ist meiner Ansicht nach falsch. Bei nahezu allen Büchern, die der Autor genannt hat, handelt es sich um Spezialliteratur, die sich an Rechtsreferendare richten (Oberheim, Lackmann, Russack, Haller/Conzen) und daher passen.

Foerster

(26.06.2019, 10:43)admin schrieb: [ -> ]Sehr schöner Beitrag mit vielen guten Tipps und glatt eine Steilvorlage, auf unser Buch hierzu zu verweisen  :)

[Bild: berkemeyer-hrube-99-tipps-hinweise-erfol...dariat.png]

https://www.referendarbuchladen.de/berke...dariat.php

Zu Deinen Tipps:

1. Zu 90 % stimme ich Deinen Tipps zu. Daher im Folgenden nur abweichende Meinungen von mir.

2. Dein Lernaufwand ist schon gewaltig. 30 Wiederholungen zB braucht es nicht, um erfolgreich im 2. Examen zu sein. Wer es schafft das gesamte materielle Recht (im besten Fall anhand eigener Zusammenfassungen) ca. 5 Mal komplett zu wiederholen - insbesondere und intensiv kurz vor den Klausuren - fährt damit schon absolut gut.

3. In den Klausuren von Anfang an nur die zugelassenen Hilfsmittel verwenden. Auch Musterurteile etc nicht verwenden, auch wenn so die ersten Klausuren und Klausurbesprechungen noch mehr weh tun.

4. Auch beim Durcharbeiten und Zusammenfassen der Lehrbücher durchaus schon Prioritäten setzen (aber nicht auf Lücke lernen!). Im Anders / Gehle zB alle Varianten der Baumbachschen Kostenformel zu lesen oder sich intensivst mit der Relationstechnik zu beschäftigen, die in den meisten Ländern im Examen nicht dran kommen, tut einfach nicht Not.

5. Eine Lerngruppe daneben zu haben, ist eine Frage des Lerntyps. Eine solche ist meiner Ansicht nach auch nicht zwingend notwendig.

Wie gesagt, mit den meisten Deiner Tipps stimme ich überein. Wenn man konsequent mitarbeitet, dann ist das auch alles zeitlich gut zu schaffen. Es bleibt auch dann noch genug Zeit, um mit Referendarkollegen regelmäßig abends ein bis zehn Bier trinken zu gehen. Der Aufwand liest sich schlimmer als er tatsächlich pro Tag ist.

Danke für die Rückmeldung. Die 30 Wiederholungen sind auch abhängig von meinem Lerntypus. Darin steckt die Grundaussage, dass man sich auf wenige Materialien begrenzen, aber deren Inhalte "perfektioniren" sollte. Vielfach sah ich Kollegen, die neben den Rep Unterlagen noch ein bisschen in einem Lehrbuch blätterten und dann noch ein "fremdes" Skript zur Hand nahmen. 
Ich wollte auch nicht ausdrücken, dass man sich mit der Baumbachschen Formel genauso lange beschäftigen sollte wie mit dem Komplex Klageänderung o.ä. Man sollte ihn nur nicht auslassen. Die Lehrbücher haben dabei selbst auch immer eine Schwerpunktsetzung. 
Eine Lerngruppe ist nicht zwingend notwendig. Sie kann jedoch helfen seine eigenen Ansichten/Überzeugungen gegenüber Dritten präsentieren zu müssen und mit diesen abzugleichen. Gerade in solchen juristischen Diskussionen entsteht meiner Erfahrung nach ein großer Erkenntnisgewinn.

Foerster

(26.06.2019, 10:44)Gast2 schrieb: [ -> ]Mich hätte es ernsthaft gewundert, wenn in diesem Forum nicht gleich wieder alles schlecht geredet wird, was zuvor geschrieben wurde haha Juristen halt :D Also ich finde es jedenfalls sehr nett, dass du dir die Mühe gemacht hast ein paar Ratschläge weiter zu geben. Letztlich muss jeder ohnehin seinen eigenen Lernstil finden. VG


Vielen Dank für die Rückmeldung. Jeder sollte seinen eigenen Lernstil finden. Deshalb bezog ich mich explizit auch auf diejenigen, die noch unsicher sind und deshalb oft zu der klassichen Lösung- Repunterlagen+ "Replernplan" tendieren.

Wer beim 1. Examen 9 Punkte aufwärts erzielt hat- insbesondere schriftlich- braucht sicherlich keine Hinweise wie er mit dem Stoff umgehen könnte. Mir geht es eher um die Enttäuschten, die sich mehr erhofften oder diejenigen, die nach den Klausuren merkten, dass sie doch nicht die Sicherheit hatten mit ihnen zuvor unbekannten Inhalten umzugehen. 
Im Thread für Juni 2019 habe ich z.B. die Beschwerden über die Berufungsklausur gesehen. Hier hätten großzügig geschätzt 1 1/2 Lerntage gereicht, an denen man sich 2-3 Berufungsklausuren angeguckt hätte und das entsprechende Kapitel im Anders/Gehle oder Oberheim zusammen mit dem Putzo durchgearbeitet hätte. Wendet man diese Methode an, kann es zu Grundlagenfehlern, die manchen dort unterlaufen sind (z.B. Prüfung Unzuständigket in Berufung) nicht mehr kommen. Das gleiche gilt auch für den Umgang mit dem Mahnverfahren oder dem Urkundsprozess. Solche Bereiche werden klassischerweise vernachlässigt- die Frage ist: Warum? An fehlender Zeit kann es eigentlich nicht liegen.

GJPAAAH(BE)

Die Klausur mit der Anschlussberufung war mE auch bei völliger Planlosigkeit zu managen. Die Fragen der Mandantin gaben ja quasi sogar direkt die Prüfungsreihenfolge bzgl der Zulässigkeit der Anschlussberufung vor, der Rest stand im Kommentar. 

Man musste nur über die Schockklippe rüberkommen ::D Das würde ich bei den Tipps noch ergänzen: Wir sind Juristen. Wir haben es bis hierher geschafft. Da wird auch eine unbekannte Aufgabe von jedem irgendwie zu managen zu sein, der sich nicht in Angst und Selbstzweifeln verliert. Selbstmanagement ist mit ein Schlüssel.    

Ansonsten: Ich finde die Hinweise interessant, danke dafür!

MissPlanlos

Vielen herzlichen Dank fuer die ausfuehrlichen Hinweise!

Ich gehoere leider zu den absolut Planlosen, was das Lernen im Ref angeht und habe noch zwei Anmerkungen bzw. Fragen. 

1. Ich versuche, nicht nur Probeklausuren zu schreiben, sondern auch moeglichst viele Klausuren skizzenhaft durchzuloesen und mich dann intensiv mit meinen Fehlern zu beschaeftigen. Dabei geht es mir darum, Routine beim Klausurloesen zu bekommen und die praktische Rechtsanwendung, inkl. der Einhaltung der Formalia zu ueben. Haeufig verstehe ich rechtliche Zuammenhaenge erst dann richtig, wenn ich sie "am Fall" gesehen habe. Habt ihr damit gute oder schlechte Erfahrungen gemacht?

2. Bei mir ist seit dem 1. StEx leider einige Zeit vergangen, sodass ich das materielle Recht intensiv wiederholen muss. Ich habe vom 1. StEx vier Ordner mit selbst geschriebenen Uebersichten und Skripten (war nicht im Rep), dazu ca. 3.000 digitale Karteikarten. Das war mir zu Beginn des Refs einfach alles zu viel. Ich habe es schon im Studium nicht geschafft, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren, aber im 1. StEx war das noch kein Beinbruch, weil mehr Zeit zur Examensvorbereitung war und man mangels Kommentare vermutlich auch mehr Punkte fuer auswendig gelerntes Wissen bekommen hat. Also habe ich nun im Ref die Kaiserskripte zum materiellen Recht durchgearbeitet und mir immer Wiederholungsfragen an den Rand notiert, um mich spaeter abfragen zu koennen. Jetzt habe ich drei verschiedene Arten von Materialien und weiss gar nicht mehr, wie ich das alles am besten wiederhole.  Huh 

Foerster, du schreibst selbst, wie wichtig die Kommentararbeit ist, gleichzeitig hast du auch sehr eingehend das materielle Recht wiederholt. Wie finde ich denn heraus, was so wichtig ist, dass ich es auswendig lernen muss, und was ich im Kommentar nachschlage? Wuerdet ihr da zwischen den Rechtsgebieten unterscheiden? Ich habe z.B. das Gefuehl, dass es im Strafrecht wichtiger ist als im Zivilrecht, materiellrechtliche Einzelheiten und Streitfragen zu kennen. Im besonderen Verwaltungsrecht gibt es keine Kommentare, also wuerde ich da auch verstaerkt wiederholen. Dann wuerde ich aber im Zivilrecht als wichtigstem Fach (in NRW 4 von 8 Klausuren) am wenigsten materielles Recht wiederholen…

Falls euch etwas dazu einfaellt, waere ich euch sehr dankbar!
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