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Normale Version: Klausuren Dezember 2019
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Im Dezember 2019 schreiben Referendare aus Baden-Württemberg, Bayern, NRW, Sachsen, Thüringen, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg) die Klausuren im 2. Staatsexamen.

Baden-Württemberg:

02.12.
03.12.
05.12.
06.12.
09.12.
10.12.
12.12.
13.12.

Bayern:

Klausuren vom 26. November bis 10. Dezember

NRW:

02.12.: Z 1
03.12.: Z 2
05.12.: Z 3
06.12.: Z 4
09.12.: S 1
10.12.: S 2
12.12.: V 1
13.12.: V 2

Sachsen:

02.12.: Zivilrecht
03.12.: Zivilrecht
05.12.: Zivilrecht
06.12.: Zivilrecht
09.12.: Strafrecht
10.12.: Strafrecht
12.12.: Öffentliches Recht
13.12.: Öffentliches Recht

Thüringen:

02.12.
03.12.
05.12.
06.12.
09.12.
10.12.
12.12.
13.12.

GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):

02.12.: ZR-I
03.12.: ZR-II
05.12.: ZHG
06.12.: ZR-III
09.12.: StR-I
10.12.: StR-II
12.12.: ÖR-I
13.12.: ÖR-II

GJPA-Bezirk (Berlin, Brandenburg):

02.12.: Z I
03.12.: Z II
06.12.: Wahlklausur
09.12.: S I
10.12.: S II
12.12.: ÖR I
13.12.: ÖR II

Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:

Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.

Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.

Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.

Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Thür), NoName(HH).

Gast_NRW

Ich hole den Thread mal aus der Versenkung...sind ja nur noch sechs Wochen und so langsam beginnt die heiße Phase und die Nervosität steigt. Und natürlich auch die Kaffeesatzleserei: Revision oder Urteil? Z4 als Kautelar? V2 als Behörde? Auch wenn man es eh nicht wissen kann...was meint ihr? Was guckt ihr Euch nochmal an?

Gast

(21.10.2019, 17:42)Gast_NRW schrieb: [ -> ]Ich hole den Thread mal aus der Versenkung...sind ja nur noch sechs Wochen und so langsam beginnt die heiße Phase und die Nervosität steigt. Und natürlich auch die Kaffeesatzleserei: Revision oder Urteil? Z4 als Kautelar? V2 als Behörde? Auch wenn man es eh nicht wissen kann...was meint ihr? Was guckt ihr Euch nochmal an?


Das Problem mit Urteil oder Revision ist diesmal wirklich hart. Lernen tu ich beides.
Wenn im November Urteil kommt, lese ich aber nur noch etwas zur Revision.
V2 kann ich mir eine Behördenklausur sehr gut vorstellen... Thema? Keine Ahnung...
Z4 bin ich ganz offen...

GaszNRW

Da wir mit Berlin schreiben, und die dort kein Urteil als Aufgabenstellung haben, tendiere ich, trotz der heutigen Revision im November-Termin, weiterhin zur Revision in Dez.'19.
Aber was haltet ihr von einem Haftbefehl in der S2 -Klausur?
Hello,
NRW: Also nach heute tippe ich im Strafrecht auf ein Urteil, lief dieses Jahr doch erst eines oder? Ich lerne aber auch lieber mal beides, kommt im Endeffekt eh auf die Akte an... 
und warum sollte ein Haftbefehl kommen? 

Und ich hoffe mal dass keine behördenklausur läuft; wobei der Unterschied auch nur das Schreiben des Bescheids ist, oder? Sollte ich wohl nochmal nachschauen ?

Ich habe jedenfalls echt keine Lust mehr.

Heiße Tipps für Zivilrecht?

Gast

(12.11.2019, 18:35)Immun schrieb: [ -> ]Hello,
NRW: Also nach heute tippe ich im Strafrecht auf ein Urteil, lief dieses Jahr doch erst eines oder? Ich lerne aber auch lieber mal beides, kommt im Endeffekt eh auf die Akte an... 
und warum sollte ein Haftbefehl kommen? 

Und ich hoffe mal dass keine behördenklausur läuft; wobei der Unterschied auch nur das Schreiben des Bescheids ist, oder? Sollte ich wohl nochmal nachschauen ?

Ich habe jedenfalls echt keine Lust mehr.

Heiße Tipps für Zivilrecht?


Meines Wissens nach besagt die Statistik, dass im Dezember in NRW noch nie ein Urteil lief, jedenfalls nicht in den letzten 10 Jahren.
Es war aber in den letzten 3-4 Jahren schonmal der Fall, dass im gesamten Jahr nur ein Urteil in NRW lief. Ich bin mir sehr sicher, dass ihr eine Revision bekommt.

Gast1234

Habt ihr schon eure Ladungen für Dezember bekommen? Ich warte nämlich noch darauf..

Gast

(14.11.2019, 16:04)Gast1234 schrieb: [ -> ]Habt ihr schon eure Ladungen für Dezember bekommen? Ich warte nämlich noch darauf..


NRW? Die kommt ca. 10 Tage vorher!

Genervte Kielerin

Im GPA-Bezirk HH läuft auch nur Revision, kein Urteil.

Gast

Ich bin momentan echt verzweifelt.
Ich finde den Novemberdurchgang bisher mehr als machbar und habe Angst, dass im Dezember der Knaller kommt...