Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare

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Die Frage betrifft primär das GPA Nord, ich gehe davon aus, dass die Situation bei anderen Prüfungsämtern aber vergleichbar sein wird: 

Ich habe den Wahlbereich Staat und Verwaltung gewählt. Die Auswirkungen auf den Aktenvortrag sind klar, der wird dann aus dem Rechtsgebiet kommen. Aber wie sieht es mit dem zusätzlichen (vierten) Prüfungsgespräch aus? Werden dort vertiefte Kenntnisse gefordert oder ist das einfach nur eine ÖR-Prüfung wie das andere Gespräch auch? 
Und wenn vertiefte Kenntnisse gefordert werden, welche sind das dann? Ich wüsste nämlich nicht, was genau man dort lernen soll, da im ÖR ohnehin eigentlich alles drankommen kann. Auf einmal wieder Europarecht und Grundrechte wie im ersten Examen?