15.07.2022, 22:57
Hey, ich habe heute meine AG Noten erhalten. In der F-AG habe ich in einem Rechtsgebiet insgesamt die Note mangelhaft erhalten, weil ich oft gefehlt habe. Das Examen habe ich auch schon geschrieben.
Ich habe jetzt die große Angst, dass ich aus dem Dienst entlassen werde?! Was meint ihr, was die Konsequenz daraus ist?
Ich habe jetzt die große Angst, dass ich aus dem Dienst entlassen werde?! Was meint ihr, was die Konsequenz daraus ist?
16.07.2022, 00:34
Kein Stress, da muss schon mehr passieren
17.07.2022, 11:23
Wegen einer mangelhaften Leistung in einer Station wirst Du noch lange nicht entlassen.
Hier mal die einschlägige Vorschrift aus der JAPrO BW:
§ 51
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
(1) Aus dem Vorbereitungsdienst soll entlassen werden,
1.
wer seine Ausbildungspflichten gröblich verletzt;
2.
wer sich für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt, insbesondere wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens, als unwürdig erweist;
3.
wenn in den Fällen des § 50 Absatz 4 eine Verlängerung der Beurlaubung nicht mehr möglich ist;
4.
wer an der Zweiten juristischen Staatsprüfung teilgenommen und diese nicht bestanden hat, wenn eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung auch nach weiterer Ausbildung nicht zu erwarten ist; hiervon ist regelmäßig bei einer erzielten Durchschnittspunktzahl von weniger als 2,50 Punkten auszugehen;
5.
wer die Zweite juristische Staatsprüfung wegen ungenehmigten Fernbleibens oder Rücktritts oder infolge einer Sanktion wegen eines Täuschungsversuchs oder Ordnungsverstoßes nicht bestanden hat;
6.
wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Bei der Entlassung ist eine Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats einzuhalten.
Hier mal die einschlägige Vorschrift aus der JAPrO BW:
§ 51
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
(1) Aus dem Vorbereitungsdienst soll entlassen werden,
1.
wer seine Ausbildungspflichten gröblich verletzt;
2.
wer sich für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt, insbesondere wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens, als unwürdig erweist;
3.
wenn in den Fällen des § 50 Absatz 4 eine Verlängerung der Beurlaubung nicht mehr möglich ist;
4.
wer an der Zweiten juristischen Staatsprüfung teilgenommen und diese nicht bestanden hat, wenn eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung auch nach weiterer Ausbildung nicht zu erwarten ist; hiervon ist regelmäßig bei einer erzielten Durchschnittspunktzahl von weniger als 2,50 Punkten auszugehen;
5.
wer die Zweite juristische Staatsprüfung wegen ungenehmigten Fernbleibens oder Rücktritts oder infolge einer Sanktion wegen eines Täuschungsversuchs oder Ordnungsverstoßes nicht bestanden hat;
6.
wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Bei der Entlassung ist eine Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats einzuhalten.
17.07.2022, 11:27
Da wird die erst mal nichts passieren aber für die Zukunft würde ich dir scho n empfehlen, bessere Noten zu schreiben!
17.07.2022, 13:06
(15.07.2022, 22:57)Jurafuchs schrieb: Hey, ich habe heute meine AG Noten erhalten. In der F-AG habe ich in einem Rechtsgebiet insgesamt die Note mangelhaft erhalten, weil ich oft gefehlt habe. Das Examen habe ich auch schon geschrieben.
Ich habe jetzt die große Angst, dass ich aus dem Dienst entlassen werde?! Was meint ihr, was die Konsequenz daraus ist?
F-AG? Weil du oft gefehlt hast, heißt was? Du hast nur eine Klausur geschrieben und die war halt schlecht?
20.07.2022, 12:09
Ich würde da vllt. nochmal Rücksprache mit meinem AG-Leiter halten und gegebenenfalls versuchen irgendwie auf das ausreichend zu kommen. Zumindest für die potentiellen Arbeitgeber, die sich die AG Zeugnisse zeigen lasse (müssen) sieht ein mangelhaft schon wirklich sehr übel aus.