18.10.2021, 12:09
Im Mai 2022 schreiben Referendare aus Hessen und NRW die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Hessen:
02.05.: Z I
03.05.: Z III
05.05.: Z II
06.05.: AW
09.05.: S I
10.05.: S II
12.05.: Ö I
13.05.: Ö II
NRW:
02.05.: Z 1
03.05.: Z 2
05.05.: Z 3
06.05.: Z 4
09.05.: S 1
10.05.: S 2
12.05.: V 2
13.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
Hessen:
02.05.: Z I
03.05.: Z III
05.05.: Z II
06.05.: AW
09.05.: S I
10.05.: S II
12.05.: Ö I
13.05.: Ö II
NRW:
02.05.: Z 1
03.05.: Z 2
05.05.: Z 3
06.05.: Z 4
09.05.: S 1
10.05.: S 2
12.05.: V 2
13.05.: V 1
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(Hes), NoName(NRW).
07.02.2022, 11:17
Hey, ich bin wohl die Erste die hier schreib!
Ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Klausuren im öffentlichen Recht. OR I ist ja idR Beschluss/Urteil. In ÖR II kommt ja meistens die Anwaltsklausur dran und ab und an die Behördenklausur. Hinsichtlich der Behördenklausur besteht meine Frage, und war - falls ich es richtig verstanden habe - kommt der Ausgangsbescheid doch eigentlich nie dran oder? Ja klar, man kann immer damit rechnen, aber kam das denn überhaupt mal dran? Und wie häufig kam die Widerspruchsklausur?
Und was sind eure Tipps für:
ZIV -> Arbeitsrecht oder Wirtschaftsrecht?
S2 -> Revision oder Urteil?
ÖR I -> Beschluss oder Urteil
ÖR II -> Anwalt oder Behörde?
Ich weiß, dass man sich auf alles vorbereiten muss! Es geht nur um Tipps und Vermutung :)
Danke !
Ich habe mal eine Frage hinsichtlich der Klausuren im öffentlichen Recht. OR I ist ja idR Beschluss/Urteil. In ÖR II kommt ja meistens die Anwaltsklausur dran und ab und an die Behördenklausur. Hinsichtlich der Behördenklausur besteht meine Frage, und war - falls ich es richtig verstanden habe - kommt der Ausgangsbescheid doch eigentlich nie dran oder? Ja klar, man kann immer damit rechnen, aber kam das denn überhaupt mal dran? Und wie häufig kam die Widerspruchsklausur?
Und was sind eure Tipps für:
ZIV -> Arbeitsrecht oder Wirtschaftsrecht?
S2 -> Revision oder Urteil?
ÖR I -> Beschluss oder Urteil
ÖR II -> Anwalt oder Behörde?
Ich weiß, dass man sich auf alles vorbereiten muss! Es geht nur um Tipps und Vermutung :)
Danke !
15.02.2022, 18:13
In meinem letzten Kaiserseminar zum Ö-Recht (Herbst 2020) sagte der Dozent zur V2-Klausur, es komme "mit Abstand am häufigsten" die RA-Klausur dran (meistens 5 von 6 mal RA, in manchen Jahren seien sogar alle V2-Klausuren RA gewesen) und es komme "selten" die Behördenklausur dran (ca. nur einmal im Jahr).
Wenn eine RA-Klausur drankommt, komme dort "mit Abstand am häufigsten" die RA-Klausur aus Klägersicht dran.
Wenn eine Behördenklausur mal drankommt, komme dort "am häufigsten" der Ausgangsbescheid dran..
Damit lege ich meinen Schwerpunkt des Lernens für ÖR auf die RA-Klausur aus Klägersicht.
Was meint ihr?
Wenn eine RA-Klausur drankommt, komme dort "mit Abstand am häufigsten" die RA-Klausur aus Klägersicht dran.
Wenn eine Behördenklausur mal drankommt, komme dort "am häufigsten" der Ausgangsbescheid dran..
Damit lege ich meinen Schwerpunkt des Lernens für ÖR auf die RA-Klausur aus Klägersicht.
Was meint ihr?
26.03.2022, 10:57
Hey hat jemand schon den Prüfungsort für die Klausuren in Hessen mitgeteilt bekommen ?
07.04.2022, 19:02
Hat jemand eine Ladung in Hessen für das Rhein-Main-Gebiet/Gießen/Limburg/ Fulda erhalten und möchte evtl nach Wetter? Man könnte tauschen:)
21.04.2022, 08:08
Hey :)
Hat schon wer aus NRW eine Ladung bekommen?
Hat schon wer aus NRW eine Ladung bekommen?
21.04.2022, 18:09
Ja, heute
23.04.2022, 20:50
Wie ist die Stimmung so ?
25.04.2022, 09:23
Hat irgendwer auch noch keine Ladung? So langsam beunruhigt mich das schon
27.04.2022, 08:33
Habe hier nochmal Last-Minute-Fragen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Die Nervosität beginnt langsam.
1. Wie haltet ihr es mit Abkürzungen? Also im Zivilurteil zum Beispiel Kläger = K und Beklagter = B. Natürlich wenn dann durch Kenntlichmachung im Tatbestand mit der Abkürzung in Klammern..
2. Tip-Ex ist erlaubt?
3. Ist es erlaubt, "kleine Zusätze" wie zB vergessene Wörter oder auch mal einen einzelnen Satz über ein Sternchen auf dem Rand der Klausur neben dem Text einzufügen?
Vielen lieben Dank an euch und schon einmal viel Erfolg!
1. Wie haltet ihr es mit Abkürzungen? Also im Zivilurteil zum Beispiel Kläger = K und Beklagter = B. Natürlich wenn dann durch Kenntlichmachung im Tatbestand mit der Abkürzung in Klammern..
2. Tip-Ex ist erlaubt?
3. Ist es erlaubt, "kleine Zusätze" wie zB vergessene Wörter oder auch mal einen einzelnen Satz über ein Sternchen auf dem Rand der Klausur neben dem Text einzufügen?
Vielen lieben Dank an euch und schon einmal viel Erfolg!