21.08.2021, 12:00
Hallo - Weiß einer ob im Meyer-Goßner etwas zur Abwägungslehre des BGH und 5-Punkte-Formel steht? Finde da spontan nichts...
21.08.2021, 13:25
Was ist das überhaupt?
Nie gehört.
Nie gehört.
21.08.2021, 14:58
Ich kann nur vermuten, dass um Beweisverwertungsverbote gehen soll. Dazu findet sich bei M-G/S etwas Allgemeines in der Einleitung ferner ist bei vielen einzelnen Normen angegeben, ob eine Verletzung zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Was es mit der "5-Punkte-Formel" auf sich hat, weiß ich allerdings nicht.
22.08.2021, 08:42
Wenn man den Begriff „5-Punkte-Formel“ googelt, bekomme ich als erstes diesen Thread hier angezeigt, die anderen Ergebnisse haben damit auch nichts zu tun. Sicher, dass es das gibt?
22.08.2021, 09:10
22.08.2021, 14:48
Klingt eher nach 3-Punkte-Formel bzw. froh mit 3,76 zur mdl. geladen zu werden
22.08.2021, 14:58
Den Begriff habe ich zum ersten Mal bei Kaiser in der Revision gehört. Damit überprüft der BGH anscheinend, ob es sich um dieselbe prozessuale Tat handelt (Tatort, Tatzeit, Tatopfer, Täterverhalten und Angriffsrichtung des Täterverhalten, wenn ich es richtig im Kopf habe)
09.09.2021, 22:43
10.09.2021, 09:22
(22.08.2021, 14:58)Gast schrieb: Den Begriff habe ich zum ersten Mal bei Kaiser in der Revision gehört. Damit überprüft der BGH anscheinend, ob es sich um dieselbe prozessuale Tat handelt (Tatort, Tatzeit, Tatopfer, Täterverhalten und Angriffsrichtung des Täterverhalten, wenn ich es richtig im Kopf habe)
Yo steht in 264 StPO afaik
10.09.2021, 12:01
(21.08.2021, 12:00)EasyYet schrieb: Hallo - Weiß einer ob im Meyer-Goßner etwas zur Abwägungslehre des BGH und 5-Punkte-Formel steht? Finde da spontan nichts...
Gönn dir vorm Examen auf jeden Fall mal die Einleitung zum M/G komplett zu lesen. Dauert nicht so lange. Das kannst an nem halben Lerntag easy durchklatschen.
Konkret zur Abwägungslehre findet man ab Rn 55ff. sehr viel. Auch 148a für den Tatprovokation ist zu empfehlen (soweit die neue Auflage nicht neue Rn hat). Ich empfehle zudem die Passagen im 94 und 98/105 StPO mal anzuschauen. Da steht einiges was auch generell für die Abwägungslehre zu gebrauchen ist. Ich fand teilweise die Erklärungen dort besser als in der Einleitung, aber das ist denke ich Geschmackssache.
Mir hat das sehr geholfen - auch in der Revisionsklausur kam zB der Klassiker "OK-Vermerk" bei Revisionseinlegung per Fax. Wo stands? Klar in der Einleitung. Fast alle gängigen Probleme bzw. Schwerpunkte werden in der Einleitung kurz angerissen. Viele Passagen kann man auch 1 zu 1 abschreiben. Viel Erfolg :).