29.06.2018, 09:18
(29.06.2018, 08:50)Kaiser schrieb: Ich wünsche erstmal allen, die im Juli schreiben, viel Erfolg
Und ja, es kommen die in der angeblichen Liste genannten Themen seeehr häufig vor. Also sollte man die Themen beherrschen. Oder nicht?
Da stimme ich ja zu, aber das kann man sich auch selber denken, dass man Mietrecht und Kaufrecht lernen sollte. Dafür muss man nicht 180€ zahlen. Wer es nach 8 Jahren nicht schafft, sich das zusammenzureimen und mal einen Blick in die NJW und JuS zu werfen, dem hilft auch Kaiser nichts mehr. Kaiser baut auf Panikmache und lebt davon, dass alle so Panik haben, dass sie ihren gesunden Menschenverstand ausschalten. Das hat nix mit Basis zu tun :rolleyes: die lernt man übrigens auch nicht während eines zweitägigen Seminars.
29.06.2018, 09:26
Wie gesagt, viel Polemik hier..
Wenn du, lieber Vorredner/-in, bei einem unserer Seminare gewesen wärst, dann wüsstest du, dass keiner unserer Dozenten Panikmache betreibt. Im Gegenteil, wir versuchen die Panik zu reduzieren, indem wir die wichtigsten Themen und neue Rspr. zusammenfassen, damit ihr das lernen könnt udn nicht alles zu Hause alleine machen müsst, denn dafür reicht oft die Zeit nicht. Und es wird bei Kaiser garantiert nicht der Panikbutton gedrückt, nirgendwo.
Klar, kann man auch selber drauf kommen, MietR und KaufR zu lernen. Aber die Frage ist eben noch WAS aus dem MietR und KaufR. Es gibt 1 Mio Probleme! Hier sollte man dann eben wissen, was die typischen Klausurkonstellationen sind und wo dort die Schwerpunkte sind.
So, over and out, es ist wie es ist.
Wenn du, lieber Vorredner/-in, bei einem unserer Seminare gewesen wärst, dann wüsstest du, dass keiner unserer Dozenten Panikmache betreibt. Im Gegenteil, wir versuchen die Panik zu reduzieren, indem wir die wichtigsten Themen und neue Rspr. zusammenfassen, damit ihr das lernen könnt udn nicht alles zu Hause alleine machen müsst, denn dafür reicht oft die Zeit nicht. Und es wird bei Kaiser garantiert nicht der Panikbutton gedrückt, nirgendwo.
Klar, kann man auch selber drauf kommen, MietR und KaufR zu lernen. Aber die Frage ist eben noch WAS aus dem MietR und KaufR. Es gibt 1 Mio Probleme! Hier sollte man dann eben wissen, was die typischen Klausurkonstellationen sind und wo dort die Schwerpunkte sind.
So, over and out, es ist wie es ist.
29.06.2018, 09:50
§ 771 ZPO kam zuletzt meiner Erinnerung nach im Juni 2017 dran. Dh 1 Jahr lang nicht. Seitdem ständig § 767, Titelgegenklage, Einziehung etc. pp.
29.06.2018, 13:05
(29.06.2018, 09:26)Kaiser schrieb: Wie gesagt, viel Polemik hier..
Wenn du, lieber Vorredner/-in, bei einem unserer Seminare gewesen wärst, dann wüsstest du, dass keiner unserer Dozenten Panikmache betreibt. Im Gegenteil, wir versuchen die Panik zu reduzieren, indem wir die wichtigsten Themen und neue Rspr. zusammenfassen, damit ihr das lernen könnt udn nicht alles zu Hause alleine machen müsst, denn dafür reicht oft die Zeit nicht. Und es wird bei Kaiser garantiert nicht der Panikbutton gedrückt, nirgendwo.
Klar, kann man auch selber drauf kommen, MietR und KaufR zu lernen. Aber die Frage ist eben noch WAS aus dem MietR und KaufR. Es gibt 1 Mio Probleme! Hier sollte man dann eben wissen, was die typischen Klausurkonstellationen sind und wo dort die Schwerpunkte sind.
So, over and out, es ist wie es ist.
Ne danke, ging auch hervorragend ohne ;)
Aber bringt ja nix, drüber zu diskutieren, das ist wohl eine Glaubensfrage bei der es sowieso kein richtig oder falsch bleibt. Ich bleibe dabei, dass man es mit ein bisschen Organisation auch ohne Kaiser schaffen kann, wenn man das aber für die Psyche/Motivation/Selbstorganisation/whatever braucht, der möge das Seminar besuchen.
29.06.2018, 13:13
(29.06.2018, 08:30)Gast schrieb: Mit Basics kommt man nicht weit. Wenn ich so höre, was drangekommen ist und die Leute fragt, die schon geschrieben haben bzw. die am Ende eine gute Noten hatten.
Dann bist du sicher ein Top-Jurist. Die Zeit für vertikales Lernen hat man doch maximal mit dem Verbesserungsversuch.
29.06.2018, 15:46
(29.06.2018, 13:13)abc schrieb:(29.06.2018, 08:30)Gast schrieb: Mit Basics kommt man nicht weit. Wenn ich so höre, was drangekommen ist und die Leute fragt, die schon geschrieben haben bzw. die am Ende eine gute Noten hatten.
Dann bist du sicher ein Top-Jurist. Die Zeit für vertikales Lernen hat man doch maximal mit dem Verbesserungsversuch.
Ich habe ja auch nicht von mir geschrieben, sondern von dem, was ich von den Examensterminen gehört habe. Da kan man mit Basic nicht weit. Und das war übrigens bei mir genauso! Man muss schon a weng mehr als Basic drauf haben. Die JPAs haben doch mittlerweile mehr oder weniger completti das Augenmaß verloren; die Sachverhalt sind viel zu lang, viel zu viel Probleme drin. Und zwar Einzelprobleme, weit über Basic hinaus. Aber die Basics hat man eigentlich doch eh noch drauf. Man muss das fix wieder hervorkramen und dann ein bißchen Spezifika draufsatteln, die halte im Zweiten gerne kommen.
29.06.2018, 16:49
(29.06.2018, 15:46)Gast schrieb:(29.06.2018, 13:13)abc schrieb:(29.06.2018, 08:30)Gast schrieb: Mit Basics kommt man nicht weit. Wenn ich so höre, was drangekommen ist und die Leute fragt, die schon geschrieben haben bzw. die am Ende eine gute Noten hatten.
Dann bist du sicher ein Top-Jurist. Die Zeit für vertikales Lernen hat man doch maximal mit dem Verbesserungsversuch.
Ich habe ja auch nicht von mir geschrieben, sondern von dem, was ich von den Examensterminen gehört habe. Da kan man mit Basic nicht weit. Und das war übrigens bei mir genauso! Man muss schon a weng mehr als Basic drauf haben. Die JPAs haben doch mittlerweile mehr oder weniger completti das Augenmaß verloren; die Sachverhalt sind viel zu lang, viel zu viel Probleme drin. Und zwar Einzelprobleme, weit über Basic hinaus. Aber die Basics hat man eigentlich doch eh noch drauf. Man muss das fix wieder hervorkramen und dann ein bißchen Spezifika draufsatteln, die halte im Zweiten gerne kommen.
Das Problem bei der Diskussion ist, dass Basics jeder anders definieren wird.. Je nach Definition werden Basics dann mal völlig ausreichen, soweit sie mit viel Systemverständnis sowie anständigem Umgang mit den Kommentaren einhergehen.
29.06.2018, 23:19
Hat jemand einen Tipp für die A/W klausur ?
30.06.2018, 12:32
30.06.2018, 14:18
(29.06.2018, 15:46)Gast schrieb:(29.06.2018, 13:13)abc schrieb:(29.06.2018, 08:30)Gast schrieb: Mit Basics kommt man nicht weit. Wenn ich so höre, was drangekommen ist und die Leute fragt, die schon geschrieben haben bzw. die am Ende eine gute Noten hatten.
Dann bist du sicher ein Top-Jurist. Die Zeit für vertikales Lernen hat man doch maximal mit dem Verbesserungsversuch.
Ich habe ja auch nicht von mir geschrieben, sondern von dem, was ich von den Examensterminen gehört habe. Da kan man mit Basic nicht weit. Und das war übrigens bei mir genauso! Man muss schon a weng mehr als Basic drauf haben. Die JPAs haben doch mittlerweile mehr oder weniger completti das Augenmaß verloren; die Sachverhalt sind viel zu lang, viel zu viel Probleme drin. Und zwar Einzelprobleme, weit über Basic hinaus. Aber die Basics hat man eigentlich doch eh noch drauf. Man muss das fix wieder hervorkramen und dann ein bißchen Spezifika draufsatteln, die halte im Zweiten gerne kommen.
Das ist wohl eine Frage der Definition von "Basics". Man meint mit Basics für gewöhnlich ein solides Gesetzes- und Systemverständnis. Also Kenntnis des gesetzlichen Normalfalls. Mir ist ds als Defizit in vielen Klausuren, die ich am Lehrstuhl korrigert haben aufgefallen - schon als Studenten lernen viele alle möglichen Sonderfälle und Streitigkeiten, ohne zu begreifen, was eigentlich der gesetzliche Normalfall ist und warum der Sonderfall ein Sonderfall ist und eben bestimmte Problempunkte aufweist.
Entsprechend tue ich mir mit Kaisers Hinweis "woher soll man denn sonst wissen wo die Schwerpunkte sind, ohne das Urteil zu kennen?" etwas schwer. Woher wussten denn die erkennenden Richter, wo die "Schwerpunkte" sind? Schwerpunkte sind deshalb Schwerpunkte, weil sie Abweichungen oder besondere Komplikationen des gesetzlichen Normalfalls darstellen, die man in der Regel erkennt, wenn man systematisch sauber einen Sachverhalt prüft. Und dann kommt man eben auch auf diese mysteriösen "Schwerpunkte".
Und wenn eine Klausur ein solcher Exot ist, dass man mit "Basics" insofern nicht weiterkommt, als dass dort völlig unbekannte Ansprüche/Konstellationen auftreten, dann schwimmen alle gleichermaßen und es wird die Klausur gut bewertet, die dieses Schwimmen eben in geordnete, systematisch juristische Bahnen zu lenken vermag. Im Grunde sind das sogar die nettesten Klausuren, weil Fehler eher verziehen werden als in der Standard-Pferdekaufklausur.
Also: Urteile zu lesen ist ganz sicher wichtig, aber primär um sich den entsprechenden Duktus anzueignen. Inhaltlich halte ich Urteilswissen dagegen für entbehrlich bis schädlich, weil es auch dazu verleiten kann vermeintlich bekannte Lösungen abzuspulen und den besonderen Twist einer Klausur zu übersehen. Ich persönlich hatte immer die besten Ergebnisse in Klausuren, deren Urteilshintergrund ich gerade nicht kannte, weil mich das gezwungen hat an den Fall sauber und systematisch ranzugehen, ohne mich auf vermeintlich bekannte Argumentationen zu versteifen.