19.01.2018, 16:27
Moin,
so...das mache ich jetzt zum ersten Mail in meinem Leben, und zwar direkt in einem Forum auf eine Frage zu antworten :)
"laut" Kaiser heißt so, als hätte ich mir das ausgedacht. Stimmt natürlich nicht, sondern ich weiß es durch meine Arbeit iRd Klausureinsicht, lieber Köpi.
Wo du die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen beim zweischichtigem Gutachten prüfst hängt ganz einfach davon ab, ob der Sachvortrag dazu streitig oder unstreitig ist. Wenn streitig, dann in der Beklagtenstation, wenn unstreitig dann in der Klägerstation.
Ich hoffe, das hat geholfen.
Beste Grüße aus Lübeck,
TK
so...das mache ich jetzt zum ersten Mail in meinem Leben, und zwar direkt in einem Forum auf eine Frage zu antworten :)
"laut" Kaiser heißt so, als hätte ich mir das ausgedacht. Stimmt natürlich nicht, sondern ich weiß es durch meine Arbeit iRd Klausureinsicht, lieber Köpi.
Wo du die rechtshindernden/rechtsvernichtenden/rechtshemmenden Einwendungen beim zweischichtigem Gutachten prüfst hängt ganz einfach davon ab, ob der Sachvortrag dazu streitig oder unstreitig ist. Wenn streitig, dann in der Beklagtenstation, wenn unstreitig dann in der Klägerstation.
Ich hoffe, das hat geholfen.
Beste Grüße aus Lübeck,
TK
Nachrichten in diesem Thema
Anwaltsklausur - von Köpi - 19.01.2018, 09:35
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 16:27
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 16:29
RE: Anwaltsklausur - von LSA - 19.01.2018, 16:34
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 17:13
RE: Anwaltsklausur - von Köpi - 19.01.2018, 17:59
RE: Anwaltsklausur - von Kaiser - 19.01.2018, 18:19