15.01.2018, 22:21
Ich habe es zig mal gelesen. Es wurde kein B-Plan erwähnt (in NRW).
16.01.2018, 18:07
Ist noch jemand motiviert genug um über die Klausur zu reden? Wie sehen eure Lösungen aus?
16.01.2018, 18:20
16.01.2018, 18:52
Herzlichen Glückwunsch an alle die es jetzt erstmal hinter sich haben!
16.01.2018, 19:13
Meine Lösung sieht nicht so aus wie das Urteil... Ich habe behauptet, dass ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung besteht. :(
Blöd
Blöd
16.01.2018, 20:52
Anders als in dem o.a. Urteil war bei uns aber keine Bezugnahme auf § 70 StvZO in dem Ablehnungsbescheid und auch sonst keinerlei ermessenserwägungen. Daher geh ich davon aus, dass zumindest in der Klausur wegen Ermessensnichtgebrauch Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung gut vertretbar - wenn nicht sogar alleine richtig ist.
16.01.2018, 20:53
16.01.2018, 21:42
Habe ich auch gesagt aber eher weil ich mich nicht getraut habe nur das Mandantenschreiben zu machen :s
Naja egal jetzt ist der ganze Mist erst einmal vorbei und bis April haben wir Ruhe
Naja egal jetzt ist der ganze Mist erst einmal vorbei und bis April haben wir Ruhe
16.01.2018, 21:54
Ich habe (entgegen dem Entwurf des referendars) die Zuständigkeit des VG Darmstadt und das Land Hessen als Klagegegner angenommen. Habt ihr das auch?
17.01.2018, 09:53
RP als Gegner aufgrund 16a AGVwGO, und VG Frankfurt aus 52 I Nr 1 VwGO weil ich die Blaulicht Nutzung als ortsgebundenes Recht bewertet habe.