12.04.2021, 17:13
Gibt in Bayern den Jäde, allerdings nur Bauplanungsrecht.
12.04.2021, 20:20
(12.04.2021, 17:01)HerrKules schrieb: Okay, in BW nicht. Glaube irgendwer hat auch einen BauGB-Kommentar, gibts bei uns auch nicht. Und die Baurechtsfälle gehen durchaus in Kommentar-Tiefe teilweise... leider.
Ja, BauR wird leider häufig in einer Tiefe abgefragt, die absolut nicht in Ordnung ist finde ich.
12.04.2021, 21:19
(12.04.2021, 13:42)Examen23 schrieb: Huhu,
ich schreibe im Juni Examen. Zwei von meinen Ausbildern meinten zu mir, dass etwas grundlegend falsch laufe, wenn man im Hinblick auf das zweite Examen materielles Recht vertieft lernt. Seht ihr das genauso? Allgemein sei "das Lernen für das zweite Examen der falsche Ansatz". Vielmehr solle man sich mit den Klausurtypen und den Formalia vertraut machen, das würde reichen.
Im Endeffekt sehe ich das bisweilen ähnlich. Ich habe bis jetzt keine Klausur geschrieben, in der ich nicht in den Kommentar geguckt habe, bzw. mich nicht nochmal mit dem Kommentar vergewissert habe. Dann hätte ich mir das Lernen in dem Punkt auch einfach sparen können und auf prozessuale Besonderheiten investieren können. Sieht das jemand ähnlich?
Im Strafrecht musst du aus Zeitgründen für die StA Klausur im prüfungsrelevanten materiellen Recht sehr fit sein, wenn du ein annährend vollständiges A-Gutachten und gleichzeitig eine fertige Klausur abliefern willst.
Im Zivilrecht reicht ein Grundverständnis in den verschiedenen Rechtsbereichen aus, wobei gilt: Je allgemeiner der Rechtsbereich, desto sicherer sollte das Wissen sein. Also Schuldrecht AT z.B. sollte auch mal etwas detaillierter sitzen, im Erbrecht hingegen genügt eine grobe Orientierung und ein Grundverständnis der einzelnen Institute. Bei Klausuren aus unbekannteren materiellen Rechtsgebieten sind die prozessualen Probleme meist begrenzt und es ist mehr Zeit für den Kommentar eingeplant.
Im öffentlichen Recht gibt es häufig Klausuren, die in materiell entlegenen Bereichen spielen, sodass es nur um die Anwendung juristischer Techniken geht und jegliches materielles Lernen ad absurdum geführt wird. Sollte einen aber ein "Standartrechtsgebiet" wie Baurecht oder Versammlungsrecht treffen, hast du ohne sicheres materielles Wissen wiederum praktisch keine Chance, da das vorausgesetzt wird und kein Kommentar vorhanden ist. Also hier würde ich nur versuchen, die "Standartrechtsgebiete" im Präsenzwissen zu haben.
-> unabhängig davon gilt aber natürlich, dass man materielles Recht im Ernstfall auch mal durch Auslegung und logisches Denken auf die Reihe bekommen kann. Die Formalien und das Prozessrecht hingegen können dir die Klausur grundlegend verhageln. Von daher muss da schon der Schwerpunkt liegen.
12.04.2021, 22:20
Will ehrlich mit euch sein: im Examen laufen selten Klassiker. Ich habe im Januar geschrieben und es lief zu 70 % Stoff von dem man noch nie vorher gehört hat. Wer sich auf materielles Recht konzentrieren will, der sollte die Basics lernen.
12.04.2021, 23:20
Weiß nicht um welches Bundesland es hier geht. Persönlich kann ich nur für Bayern sprechen - hier wäre es wirklich höchstgradig fahrlässig materielles Recht zu vernachlässigen. 70-80% der Punkte liegen im Materiellen, das ProzessR ist meistens nur Einkleidung.
13.04.2021, 00:22
(12.04.2021, 23:20)Gast schrieb: Weiß nicht um welches Bundesland es hier geht. Persönlich kann ich nur für Bayern sprechen - hier wäre es wirklich höchstgradig fahrlässig materielles Recht zu vernachlässigen. 70-80% der Punkte liegen im Materiellen, das ProzessR ist meistens nur Einkleidung.
Kann nur zustimmen. Wegen materiellem Recht trotz soliden ersten Examen im Zweiten durchgefallen. Ohne Basiswissen wird man die Klausuren nur schwer bestehen.
13.04.2021, 06:43
Richtig. Das Basiswissen sollte aber auf die Konstellationen im zweiten Examen angepasst sein. Zumindest im Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden sich die „Standardkonstellation“ im ersten und zweiten Examen dann doch. Wer behauptet, dass man ohne das materielle Recht zu lernen, im zweiten Examen gut abschneiden kann, der ist wshnsinnig.
13.04.2021, 15:20
Ich fang mal mit der juristischen Standardphrase an: es kommt drauf an.
Ich hab dieses Jahr das zweite Examen geschrieben und ich bin einer von den Kandidaten, die das erste Examen nur mit Glück bestanden haben. Wenn ich mir nicht noch mal materielles Recht reingeprügelt hätte, hätte ich in erster Linie ein schlechtes Gefühl gehabt. Ich musste aber auch viel erneut lernen... keinen Schimmer von Pfandrechten oder Abgrenzung Raub räuberische Erpressung gehabt. Hat mir das am Ende was gebracht? ( ich lasse dabei mal unberücksichtigt, dass die Ergebnisse noch ausstehen und geh nur von meiner eigenen Einschätzung aus wie die Klausuren gelaufen sind) Das, was materiell rechtlich dran kam, hab ich mir bei der Vorbereitung nicht angeguckt. Irgendwie konnte ich trotzdem damit arbeiten... das was prozessual dran kam, hab ich mir vorher auch nicht angeguckt und konnte mehr oder weniger trotzdem was dazu schreiben. Z.b. lag bei uns der Schwerpunkt in einer Klausur bei der Gerichtsstandsvereinbarung - sorry, aber was die Zuständigkeiten angeht, hab ich mir einfach andere Sachen reingezogen. Es gab nicht mal eine objektive Klagehäufung...das muss man sich mal reinziehen... Ich dachte EIN Satz zu 260 ist Standard... Es kommt echt so krass drauf an was du in den 5 Stunden aus der Klausur rausholen kannst. Du musst einfach voll da sein und am Ende versuchen es besser zu machen als ein paar Andere. Wenn du im Materiellen schlecht aufgestellt bist, würde ich mich da aufjedenfall nochmal schlauer machen, aber das heißt noch nicht, dass es dir auch hilft. Ich würde dir einen Tipp bzw euch einen Tipp geben, der mir in einer Klausur echt total geholfen hat: Strafrecht Revisionsklausur. Ich hab mir zuerst nur die Feststellungen des Urteils durchgelesen und dann mit der Sachrüge angefangen. Best decision ever. Ich hab am Ende so verzweifelt Verfahrensrügen gesucht, dass ich niemals ansatzweise mit der Klausur fertig geworden wäre, wenn ich die zuerst gesucht hätte. Da hätte ich viel zu viel Zeit verloren.
Ich wünsch euch allen Glück.
Ich hab dieses Jahr das zweite Examen geschrieben und ich bin einer von den Kandidaten, die das erste Examen nur mit Glück bestanden haben. Wenn ich mir nicht noch mal materielles Recht reingeprügelt hätte, hätte ich in erster Linie ein schlechtes Gefühl gehabt. Ich musste aber auch viel erneut lernen... keinen Schimmer von Pfandrechten oder Abgrenzung Raub räuberische Erpressung gehabt. Hat mir das am Ende was gebracht? ( ich lasse dabei mal unberücksichtigt, dass die Ergebnisse noch ausstehen und geh nur von meiner eigenen Einschätzung aus wie die Klausuren gelaufen sind) Das, was materiell rechtlich dran kam, hab ich mir bei der Vorbereitung nicht angeguckt. Irgendwie konnte ich trotzdem damit arbeiten... das was prozessual dran kam, hab ich mir vorher auch nicht angeguckt und konnte mehr oder weniger trotzdem was dazu schreiben. Z.b. lag bei uns der Schwerpunkt in einer Klausur bei der Gerichtsstandsvereinbarung - sorry, aber was die Zuständigkeiten angeht, hab ich mir einfach andere Sachen reingezogen. Es gab nicht mal eine objektive Klagehäufung...das muss man sich mal reinziehen... Ich dachte EIN Satz zu 260 ist Standard... Es kommt echt so krass drauf an was du in den 5 Stunden aus der Klausur rausholen kannst. Du musst einfach voll da sein und am Ende versuchen es besser zu machen als ein paar Andere. Wenn du im Materiellen schlecht aufgestellt bist, würde ich mich da aufjedenfall nochmal schlauer machen, aber das heißt noch nicht, dass es dir auch hilft. Ich würde dir einen Tipp bzw euch einen Tipp geben, der mir in einer Klausur echt total geholfen hat: Strafrecht Revisionsklausur. Ich hab mir zuerst nur die Feststellungen des Urteils durchgelesen und dann mit der Sachrüge angefangen. Best decision ever. Ich hab am Ende so verzweifelt Verfahrensrügen gesucht, dass ich niemals ansatzweise mit der Klausur fertig geworden wäre, wenn ich die zuerst gesucht hätte. Da hätte ich viel zu viel Zeit verloren.
Ich wünsch euch allen Glück.
13.04.2021, 15:54
(12.04.2021, 22:20)Ralf schrieb: Will ehrlich mit euch sein: im Examen laufen selten Klassiker. Ich habe im Januar geschrieben und es lief zu 70 % Stoff von dem man noch nie vorher gehört hat. Wer sich auf materielles Recht konzentrieren will, der sollte die Basics lernen.
Haha ja schöner Termin. Gibt zu den Sachen nicht mal irgendwas.
Btt: Materielles Recht würde ich nicht unterschätzen. Basics muss man können, aber das können auch mal gute 100 Seiten Skript pro Rechtsgebiet sein. Daneben natürlich all das Zeug, wofür es ohnehin keinen Kommentar gibt. Auch wenn es einen gibt, kann man sich nicht immer verlassen, dass da auch was zu drin steht. Der Verweis auf das Urteil zur BGH Lösung bringt einem im Ernstfall leider nicht viel.
Dazu treten natürlich viele Klassiker, für die man im Zweifel auch nicht die Zeit hat, jeden nochmal nachzuschauen, va wenn die Klausur ohnehin ewig lang ist und noch unbekannte Probleme hat, die man nachschauen muss.
Rest liegt an der Lösungsskizze und Korrektor.
Letzteres schreibt einem wenn man Pech hat auch mal dran, dass man die Rechtsprechung zum Erbbaurecht des BGH verkannt hat, die weder in der Akte noch im Kommentar wirklich zu finden war. Wurde von ihm einfach vorausgesetzt. Extrembeispiel, aber veranschaulicht den Aspekt glaube ich ganz gut. Mag natürlich in anderen Bereichen und anderen weniger extremen Bereichen auch so sein.
Ansonsten sind Formalia natürlich enorm wichtig, ähnlich wie viele Prozessrechtsprobleme. Das Problem dabei ist und bleibt aber, dass man da nicht groß gewinnen, sondern nur verlieren kann.
Wenn da alles perfekt ist, aber der materielle Teil halt schlecht ist, liegt die Klausur auch unterm Strich.
Ist das Fundament der Klausur, aber ohne guten materiellen Teil wird das mit dem (guten) Klausurgebilde auch nichts.
13.04.2021, 16:47
(12.04.2021, 22:20)Ralf schrieb: Will ehrlich mit euch sein: im Examen laufen selten Klassiker. Ich habe im Januar geschrieben und es lief zu 70 % Stoff von dem man noch nie vorher gehört hat. Wer sich auf materielles Recht konzentrieren will, der sollte die Basics lernen.
Haha, weiß nicht, in welchem Bundesland du warst, aber ja, solche Sachen wie zum Beispiel Familienrecht habe ich mir vorher auch nicht angeguckt. Habe sehr viel mit den Kommentaren gearbeitet, mal sehen, was dabei dann rumkommt.