20.11.2017, 14:28
Danke für die Fundstelle!
Sehe ich das dann richtig, dass die Klage bei uns dann Aussicht auf Erfolg hatte, weil es ein entsprechendes Telefonat hier ja nicht gegeben hat?
So war jedenfalls meine Lösung und da ich vergessen habe den scheiss Bescheid anzufechten (Bestandskraft) und nur Leistungsklage als statthaft angesehen habe, wärs geil wenn wenigstens der Rest einigermaßen passt...
Die im Sachverhalt aufgeworfene Frage zur Verwirkung habe ich ausgehebelt mit § 2 III LBesG NRW. Da gab es ne gute Fundstelle im Kommentar. Argument: Man kann auf Recht nur verzichten und auch durch Verwirkung Rechte nur verlieren, wenn einem diese auch zur Disposition stehen. Wenn ich aber schon gesetzlich nicht auf mein Recht verzichten kann, kann ich es auch nicht verwirken - Und da man auf sein Gehalt nicht verzichten kann (§ 2 III LBesG NRW) mangels konkludenter Vereinbarung also Vollzeit gilt, hab ich im Ergebnis Erfolgsaussichten bejaht.
Sehe ich das dann richtig, dass die Klage bei uns dann Aussicht auf Erfolg hatte, weil es ein entsprechendes Telefonat hier ja nicht gegeben hat?
So war jedenfalls meine Lösung und da ich vergessen habe den scheiss Bescheid anzufechten (Bestandskraft) und nur Leistungsklage als statthaft angesehen habe, wärs geil wenn wenigstens der Rest einigermaßen passt...
Die im Sachverhalt aufgeworfene Frage zur Verwirkung habe ich ausgehebelt mit § 2 III LBesG NRW. Da gab es ne gute Fundstelle im Kommentar. Argument: Man kann auf Recht nur verzichten und auch durch Verwirkung Rechte nur verlieren, wenn einem diese auch zur Disposition stehen. Wenn ich aber schon gesetzlich nicht auf mein Recht verzichten kann, kann ich es auch nicht verwirken - Und da man auf sein Gehalt nicht verzichten kann (§ 2 III LBesG NRW) mangels konkludenter Vereinbarung also Vollzeit gilt, hab ich im Ergebnis Erfolgsaussichten bejaht.
23.01.2018, 14:23
Hallo allerseits,
ich hoffe euch geht es soweit gut und ihr habt die Klausuren soweit verkraftet.
Die vorläufige Ladung zur mdl. Prüfung sind in Hessen nun angekommen. Weiß jemand wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist?
Grüße
ich hoffe euch geht es soweit gut und ihr habt die Klausuren soweit verkraftet.
Die vorläufige Ladung zur mdl. Prüfung sind in Hessen nun angekommen. Weiß jemand wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist?
Grüße
25.01.2018, 16:13
In NRW kommen die Noten am 20. oder 21.01.2018. Weiß jemand wann die Durchfallerliste in NRW kommt und wie? Per Post oder online?
26.01.2018, 13:51
26.01.2018, 20:11
Ja stimmt, ich meinte natürlich 20. Februar...
Weiß jetzt jemand ab wann man benachrichtigt würde, falls man durchgefallen wäre und wie?
Weiß jetzt jemand ab wann man benachrichtigt würde, falls man durchgefallen wäre und wie?
29.01.2018, 23:03
05.02.2018, 10:54
Mir ist zu Ohren gekommen, dass in HESSEN die Z1 und S1 Klausur so schlecht ausgefallen sei, dass sich Prüfer darüber beschwert haben. Das JPA denkt über eine Hebung nach oder will die beiden Klausuren rausrechnen.
Hat jemand ähnliches gehört?
Hat jemand ähnliches gehört?
06.02.2018, 13:29
Sorry, das kann ich mir nicht vorstellen. Wie sollen sie die Note rausreichten? Ich habe gehört und das von einem Prüfer, dass er die s1 Klausur besser bewertet hat. Durchschnitt bei dem Prüfer 7,7 in s1
06.02.2018, 22:32
13.02.2018, 19:15
In NRW werden die Briefe am 20.02 verschickt. Die Liste mit den Durchfallern ist ab 21.2 online.
https://www.justiz.nrw.de/Karriere/lande...inweis.pdf
https://www.justiz.nrw.de/Karriere/lande...inweis.pdf