05.09.2017, 15:33
Fand es heute auch okay. Weiss nicht, ob ich mich an allen Punkten richtig entschieden hab. Hab die Kündigungen im Endeffekt beide abgelehnt. Die außerordentliche ist raus, weil das Fax nicht der Schriftform genügt, zudem reicht eine Kopie der Vollmacht nicht aus. Von daher hab ich dem Mandanten geraten zügig die geminderte Miete zu zahlen um eine erneute formgerechte Kündigung abzuwehren.
Die ordentliche greift bei nicht nicht, weil ein Zeitmietvertrag vorliegt. Das der Prokurist seine Vertreterstellung nicht offen gelegt hat ist egal und bei diesen Mieterhöhungen hab ich viel Schwachsinn geschrieben, im Endeefekt gesagt es ist nur Textform 126 b nötig, weil es keine Änderung ist und die Indexmiete im Vertrag schon festgelegt. Komisch, fand ich allerding die Formulierung und die Tatsache, dass bereits bei 2 Punkten erhöht wurde. Naja :dodgy:
Die ordentliche greift bei nicht nicht, weil ein Zeitmietvertrag vorliegt. Das der Prokurist seine Vertreterstellung nicht offen gelegt hat ist egal und bei diesen Mieterhöhungen hab ich viel Schwachsinn geschrieben, im Endeefekt gesagt es ist nur Textform 126 b nötig, weil es keine Änderung ist und die Indexmiete im Vertrag schon festgelegt. Komisch, fand ich allerding die Formulierung und die Tatsache, dass bereits bei 2 Punkten erhöht wurde. Naja :dodgy:
05.09.2017, 15:47
Hat wer was an die Gegenseite geschrieben?
05.09.2017, 16:29
Die ordentliche Kündigung hab ich einmal an 550 und einmal am vertraglichen Schriftformerfordernis gemessen. Nach 550 wäre wohl grundsätzlich der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen anzusehen, weil Mietzinsänderungen immer wesentlich sind. Wegen vertraglichem Schriftformerfrodernis Änderung aber gem 125 S2 nichtig. Nach Mietvertrag war ja Pflicht zur Herbeführung der Wirksamkeit bei fehlender Form vorgesehen, sodass Schriftformerfordernis mE konstitutiv war. Sonst müsste man ja nix herbeiführen. Daher konnten dann die Änderungen den Vertrag nicht beeinflussen. Da hab ich dann auch den Kram von wegen keine konkludierte Aufhebung bei doppelter Schriftform gebracht. Und im Anschluss noch diskutiert ob ggf. M sich nach 242 nicht darauf berufen kann, weil möglicher Anspruch auf Vertragsanpassung wegen mittlerweile - so hab ich den Sachverhalt verstanden - um mehr als 10 Punkte gestiegener Indexmiete und daraus folgendem Neuverhandlungsanspruch der Gegenseite aus Mietvertrag. Aber abgelehnt weil das mE kein Vertrauen der Gegenseite auf Wirksamkeit der Kündigung rechtfertigt.
Oh man...
Wie habt Ihr den Indexkram untergebracht?
Oh man...
Wie habt Ihr den Indexkram untergebracht?
05.09.2017, 16:33
(05.09.2017, 15:47)NRW schrieb: Hat wer was an die Gegenseite geschrieben?
Nein, ich habe der Mandantin im Schreiben aus Kostengründen geraten, die Kündigungen selbst zurückzuweisen, weil es bei mir sonst teuer wird (hoher streitwert und so)
Ich hab außerdem im Mandantenschreiben geschrieben, dass sie halt
1. die Kündigung(en) zurückweisen soll wegen 174 bgb
2. unverzüglich die Rückstände zahlen, weil kein Minderungsrecht besteht, und zwar bevor eine "wirksame" Kündigung einflattert
3. sofern der "untermieter" noch Interesse hat - nach vorheriger Absprache mit diesem - die gewünschten Informationen erteilen, vllt lässt sich die Vermieterin ja dann doch noch darauf ein
hab leider das mit dem Prokuristen einfach übersehen (keine Ahnung wie das passieren konnte) aber dennoch ausgeführt, dass der Vertrag nach wie vor wirksam befristet ist und deshalb nicht ordentlich kündbar ist...
05.09.2017, 16:41
Was die Sache mit der Indexmiete sollte habe ich nicht verstanden.
Habe im Ergebnis auch geraten die Rückstände zu begleichen und das Schreiben zurück zu weisen.
Habe im Ergebnis auch geraten die Rückstände zu begleichen und das Schreiben zurück zu weisen.
05.09.2017, 16:46
Absolute Formklausur!
05.09.2017, 16:56
Ja, Zurückweisen war wohl die halbe Miete! :D
05.09.2017, 17:09
vielleicht blöde Frage, aber hat sich nicht eigentlich der ursprüngliche Mietvertrag automatisch um 10 Jahre verlängert?
05.09.2017, 17:17
05.09.2017, 17:23
Irgendwie war auch unklar was genau vom Umfang der Prokura umfasst war. Es gab ja keine Informationen dazu.