13.04.2017, 17:18
Hallo!
Da meine Klausuren in der laufenden Kampagne bisher mehr als bescheiden (bzw. richtig schlecht) liefen meine Frage:
Wie hart wird tatsächlich bewertet durch die Prüfer beim GPA? Klar, es gibt Unterschiede etc. Aber laut Kaiser etc. ist eine eine Klausur, die zwar zu 80% halbwegs vernünftig gelöst wurde, regelmäßig durchgefallen, wenn man nicht fertig geworden ist. (Bsp. Mandantenschreiben fehlt quasi, Tenor unvollständig etc. Die Klassiker halt, wenn man keine Zeit mehr hat)
Würde mich über ein paar ernsthafte Antworten freuen bzw über Erfahrungsberichte.
Drehe momentan ein wenig am Rad deswegen... :s
Da meine Klausuren in der laufenden Kampagne bisher mehr als bescheiden (bzw. richtig schlecht) liefen meine Frage:
Wie hart wird tatsächlich bewertet durch die Prüfer beim GPA? Klar, es gibt Unterschiede etc. Aber laut Kaiser etc. ist eine eine Klausur, die zwar zu 80% halbwegs vernünftig gelöst wurde, regelmäßig durchgefallen, wenn man nicht fertig geworden ist. (Bsp. Mandantenschreiben fehlt quasi, Tenor unvollständig etc. Die Klassiker halt, wenn man keine Zeit mehr hat)
Würde mich über ein paar ernsthafte Antworten freuen bzw über Erfahrungsberichte.
Drehe momentan ein wenig am Rad deswegen... :s
13.04.2017, 21:02
Hi,
um ehrlich zu sein: ich fand die Benotung im Examen selbst viel viel strenger als im B-Klausurenkurs (HOLG). War auch mega-enttäuscht von meinen Ergebnissen. Und es ging bei uns den meisten so, weil sie von recht guten Ersten Examina (auch mit ordentlichen schriftlichen Noten) krass abgefallen sind.
Dachte auch, dass mich der B-Kurs gut vorbereitet. Aber dem war nicht so.
Und nach Durchsicht meiner Klausurvoten muss ich auch sagen, dass das "Fertigwerden" ein entscheidender Bewertungsfaktor war :/
um ehrlich zu sein: ich fand die Benotung im Examen selbst viel viel strenger als im B-Klausurenkurs (HOLG). War auch mega-enttäuscht von meinen Ergebnissen. Und es ging bei uns den meisten so, weil sie von recht guten Ersten Examina (auch mit ordentlichen schriftlichen Noten) krass abgefallen sind.
Dachte auch, dass mich der B-Kurs gut vorbereitet. Aber dem war nicht so.
Und nach Durchsicht meiner Klausurvoten muss ich auch sagen, dass das "Fertigwerden" ein entscheidender Bewertungsfaktor war :/
13.04.2017, 23:16
Okay, dann heißt es einfach hoffen. Ich möchte ja einfach nur bestehen und dann zum Verbessern antreten... Aber wenn ich mir Kaiser anhöre, heißt nicht fertig werden sofort: bye bye... ;)
Danke für die Antwort!
Danke für die Antwort!
14.04.2017, 09:44
@GPA-Kandidat: Auch wenn es schwer faellt aber mach dir nicht so einen Kopf. Du kannst nur dein bestes geben und willst natuerlich wie jeder fertig werden. Wenn es aber halt zeitlich nicht hinhaut, dann kannst du das danach nicht mehr aendern. Niemand weiß wie der Rest der Klausur ist etc. Im Ref hatten die meisten keine Probleme mit der Zeit - im Examen fast alle. Alles Mutmaßen bringt nicht viel - die absolute Gewissheit hast du erst, wenn die Ergebnisse da sind.
14.04.2017, 11:13
Mit so ner frage hier machst du dich nur verrückter und drehst noch mehr am Rad.
Dass ne unfertige klausur streng genommen nicht praxistauglich ist, muss dir hier niemand erklären. Dass es Korrektoren gibt, die da streng sind genauso wie solche die entgegen den Vorgaben der Prüfungsämter nur aufs materielle Recht sehen, weißt du ebensogut.
Und dass der Klausurenkurs am Gericht nicht repräsentativ ist, ist auch bekannt.
Du wirst hier nicht deine erlösende Antwort bekommen, sondern dich nur noch verrückter machen. Und du änderst ja jetzt eh nix mehr dran. So blöd es klingt aber Versuch es einfach auszublenden.
Dass ne unfertige klausur streng genommen nicht praxistauglich ist, muss dir hier niemand erklären. Dass es Korrektoren gibt, die da streng sind genauso wie solche die entgegen den Vorgaben der Prüfungsämter nur aufs materielle Recht sehen, weißt du ebensogut.
Und dass der Klausurenkurs am Gericht nicht repräsentativ ist, ist auch bekannt.
Du wirst hier nicht deine erlösende Antwort bekommen, sondern dich nur noch verrückter machen. Und du änderst ja jetzt eh nix mehr dran. So blöd es klingt aber Versuch es einfach auszublenden.
14.04.2017, 14:38
Mir ging es vor ein paar Monaten ganz genauso. Ich kann daher gut nachvollziehen, wie du dich fühlst und dass du das Bedürfnis hast, deinem schlechten Gefühl irgend etwas Aufmunterndes entgegenzusetzen. Wie bereits geschrieben, wird dich das in deiner aktuellen Situation allerdings nich weiterbringen, da niemand hier deine konkreten Klausuren, noch deine Prüfer, die Prüfungsgruppe etc. kennt und daher beurteilen kann, ob deine Sorgen berechtigt sind. Da hilft auch kein Vergleich zum B-Klausurenkurs oder irgendwelchen vermeintlichen Kaiser'schen Weisheiten.
Ich hoffe stattdessen, dass du dir für die Wahlstation etwas gesucht hast, was aus deiner Sicht eine reale Perspektive für den Berufsstart bieten könnte (und nicht nur zum Füße hochlegen nach den Klausuren dient). In dem Fall wirst du schon aufgrund der Einbindung in der Station recht schnell aufhören, dir über die Klausuren den Kopf zu zerbrechen. So war es jedenfalls bei mir. Und falls es dir wirklich hilft: Ich war mir damals sicher, durch mindestens drei Klausuren durchgefallen zu sein. Am Ende war keine einzige unterm Strich...
Das wird schon!
Ich hoffe stattdessen, dass du dir für die Wahlstation etwas gesucht hast, was aus deiner Sicht eine reale Perspektive für den Berufsstart bieten könnte (und nicht nur zum Füße hochlegen nach den Klausuren dient). In dem Fall wirst du schon aufgrund der Einbindung in der Station recht schnell aufhören, dir über die Klausuren den Kopf zu zerbrechen. So war es jedenfalls bei mir. Und falls es dir wirklich hilft: Ich war mir damals sicher, durch mindestens drei Klausuren durchgefallen zu sein. Am Ende war keine einzige unterm Strich...
Das wird schon!
19.04.2017, 11:17
Bei uns (NRW) kam Examensbenotung = ca. 1 Notenstufe (d.h. 2-3 Notenpunkte) unter AG-Bewertung bei den meisten ganz gut hin. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Btw: Sollte man wirklich nicht mit der Zeit hinkommen, gilt als Tipp, der Klausur zumindest den "Anschein einer fertigen Klausur" zu geben. D.h. wenn man 1/2 Stunde vor Abgabe merkt dass man alles andere als fertig ist da wo man ist "abbrechen" und dann zu jedem noch ausstehenden wichtigen Punkt zumindest 1 Satz im Urteilsstil und unten das Endergebnis drunter. Das ist dann zwar stilistisch und inhaltlich nicht schön, aber läuft meiner Erfahrung nach in den meisten Fallen zumindest als "fertiges Arbeitsprodukt".
Btw: Sollte man wirklich nicht mit der Zeit hinkommen, gilt als Tipp, der Klausur zumindest den "Anschein einer fertigen Klausur" zu geben. D.h. wenn man 1/2 Stunde vor Abgabe merkt dass man alles andere als fertig ist da wo man ist "abbrechen" und dann zu jedem noch ausstehenden wichtigen Punkt zumindest 1 Satz im Urteilsstil und unten das Endergebnis drunter. Das ist dann zwar stilistisch und inhaltlich nicht schön, aber läuft meiner Erfahrung nach in den meisten Fallen zumindest als "fertiges Arbeitsprodukt".
25.04.2017, 10:09
Meiner Erfahrung nach (Niedersachsen, nicht GPA) kann man die Bewertung nicht voraussehen. Ich habe eine Klausur dabei gehabt, bei der ich dachte, sie wäre gut gelaufen und da stand dann (stark verkürzt) drunter "Probleme erkannt, Bearbeitung aber zu oberflächlich - 4 Punkte". Bei einer anderen, bei der ich ein schlechtes Gefühl hatte, meinte der Korrektor, ich hätte einiges übersehen, aber an anderen Stellen gutes Wissen offenbart und das waren dann 10 Punkte.
27.04.2017, 15:52
Ich halte das mit dem Nicht-fertig-werden = Durchgefallen für einen weiteren Kaiserpanikmythos. Kaiser verdient genau mit der Panik der Leute vor dem Examen sehr viel Geld, das darf man nicht vergessen.
Klar ist eine nicht beendete Klausur nicht besonders gut, aber das muss im Grunde auch nichts heißen. Das man damit aber automatisch (oder zu 80%) durchfällt, würde ich nicht sagen.
Nicht beendete Klausur ist aber auch ein weites Feld. Nicht beendet kann heißen: Kein Mandantenschreiben, kann aber auch heißen: Hälfte vom Gutachten fertig, gar kein praktischer Teil. Das sind eben gravierende Unterschiede und gerade deswegen verbietet sich so ein pauschales Kaiser-Urteil.
Wenn bei einer Klausur alles richtig und gut ist und die Klausur - wäre sie fertig geworden - mit 10 - 12 Pts. bewertet worden, ist ein Durchfallen, wenn die Klausur bspw. nur zu 85% fertig gestellt wurde, schlichtweg Unsinn. Gibt aber natürlich auch Prinizpienreiter unter den Korrektoren, würde aber nicht sagen, dass das die Mehrheit ist.
Mach' dir mal nicht so viele Sorgen. Kommt eh immer anders, als man denkt.
Klar ist eine nicht beendete Klausur nicht besonders gut, aber das muss im Grunde auch nichts heißen. Das man damit aber automatisch (oder zu 80%) durchfällt, würde ich nicht sagen.
Nicht beendete Klausur ist aber auch ein weites Feld. Nicht beendet kann heißen: Kein Mandantenschreiben, kann aber auch heißen: Hälfte vom Gutachten fertig, gar kein praktischer Teil. Das sind eben gravierende Unterschiede und gerade deswegen verbietet sich so ein pauschales Kaiser-Urteil.
Wenn bei einer Klausur alles richtig und gut ist und die Klausur - wäre sie fertig geworden - mit 10 - 12 Pts. bewertet worden, ist ein Durchfallen, wenn die Klausur bspw. nur zu 85% fertig gestellt wurde, schlichtweg Unsinn. Gibt aber natürlich auch Prinizpienreiter unter den Korrektoren, würde aber nicht sagen, dass das die Mehrheit ist.
Mach' dir mal nicht so viele Sorgen. Kommt eh immer anders, als man denkt.
27.04.2017, 16:12
Wäre mal interessant wenn du von deiner Erfahrung - differenziert - am Ende berichten würdest.
Sehe es auch wie mein Vorredner, dass es n Unterschied ist, ob man bei fertiger Klage das Zweizeiler Mandantenschreiben nicht hat oder ob in der Sta Klausur Vfg+Anklage fehlen. Bei letzterem wäre es gegenüber den anderen Prüflingen schlichtweg unfair das nicht als gravierend zu berücksichtigen, da derjenige, dem das fehlt mal eben 1 - 1,5 Stunden mehr Zeit für sein Gutachten, das bei den anderen mangels Zeit automatisch dünner ausfällt, zumal ohne Anklage und Verfügung das Ding auch genauso praxisuntauglich ist wie eine Urteilsklausur ohne rubrum oder Tatbestand.
Wie das allerdings die Korrektoren sehen, könntest du uns ja dann nach deiner Erfahrung sagen. Sollten die das anders sehen, könnte man auch bewusst praktische teile hinkleckern und sich mehr auf den Rest konzentrieren.
Sehe es auch wie mein Vorredner, dass es n Unterschied ist, ob man bei fertiger Klage das Zweizeiler Mandantenschreiben nicht hat oder ob in der Sta Klausur Vfg+Anklage fehlen. Bei letzterem wäre es gegenüber den anderen Prüflingen schlichtweg unfair das nicht als gravierend zu berücksichtigen, da derjenige, dem das fehlt mal eben 1 - 1,5 Stunden mehr Zeit für sein Gutachten, das bei den anderen mangels Zeit automatisch dünner ausfällt, zumal ohne Anklage und Verfügung das Ding auch genauso praxisuntauglich ist wie eine Urteilsklausur ohne rubrum oder Tatbestand.
Wie das allerdings die Korrektoren sehen, könntest du uns ja dann nach deiner Erfahrung sagen. Sollten die das anders sehen, könnte man auch bewusst praktische teile hinkleckern und sich mehr auf den Rest konzentrieren.