06.04.2017, 11:48
Hallo,
hat von euch schon mal jemand Widerspruch wegen Bewertungsfehlern im zweiten Examen in BW eingelegt?
Wie hoch sind da die Chancen, dass man in irgendeiner Klausur 1 Punkt mehr bekommt?
Und wie lange zieht sich so ein Verfahren?
Gruß!
hat von euch schon mal jemand Widerspruch wegen Bewertungsfehlern im zweiten Examen in BW eingelegt?
Wie hoch sind da die Chancen, dass man in irgendeiner Klausur 1 Punkt mehr bekommt?
Und wie lange zieht sich so ein Verfahren?
Gruß!
09.04.2017, 23:32
Ja, in Nds. 2 mal gemacht, zweimal gewonnen. 1 Punkt ist viel.
Hände weg von den Anwälten, die im Internet Werbung mit Prüfungsrecht machen/ oder Repetitorien, die das anbieten. Teuer und schlecht. Da gibts Gebührenvereinbarungen und 3% Erfolgsquote, weil das Gericht schon die Augen verdreht, weil der nur allzu bekannte Anwalt schon wieder mit "unerkannt prüfungsunfähig" oder sowas ankommt.
Lieber erstmal selbst Einsicht nehmen. Fristen beachten! Wenn wirklich schwerwiegende Korrekturfehler vorliegen, dann am besten einen Uniprof davon überzeugen, dass er einen vertritt. Es kommt sehr darauf an, WER ans Gericht schreibt.
Damit das Mandat vom Zeitaufwand her nicht völlig aus dem Ruder läuft, habe ich die gesamte Rechere, Fundstellensuche etc übernommen.
Dauer war einmal 18 und einmal 32 Monate. Realistisch sind etwa 1,5 - 2 Jahre, zwei Instanzen, Eil- und Hauptsache. Ein Prozessmonster eben.
Man kann sowas angehen, braucht aber sehr viel Durchhaltevermögen. Wer nur Widerspruch einlegt, um das Durchfallen geistig zu bewältigen, sollte das Geld lieber in Urlaub investieren. Wer mit der Einstellung ran geht "ach menno, ich will aber" ist auch falsch.
Enorm wichtig ist aber eines: Man muss damit rechnen, dass es nichts wird. Die Quoten liegen bei etwa 10 %, wenn man einen vernünftigen Prozessvertreter hat. Bloß nicht zu Hause zurück lehnen und darauf vertrauen, dass alles schon wieder wird.
Trotz allem nach ein paar Tagen den Hintern hoch und sich eine verwandte Tätigkeit suchen, mit der man notfalls leben kann, bestenfalls aber mit Examen sehr schnell aufsatteln kann. Z.B. Arbeit in einer Versicherung, um im besten Fall mit Examen und Berufserfahrung sehr schnell High Potential zu sein, oder eben auch in der Versicherung ohne Examen bleiben zu können.
Hände weg von den Anwälten, die im Internet Werbung mit Prüfungsrecht machen/ oder Repetitorien, die das anbieten. Teuer und schlecht. Da gibts Gebührenvereinbarungen und 3% Erfolgsquote, weil das Gericht schon die Augen verdreht, weil der nur allzu bekannte Anwalt schon wieder mit "unerkannt prüfungsunfähig" oder sowas ankommt.
Lieber erstmal selbst Einsicht nehmen. Fristen beachten! Wenn wirklich schwerwiegende Korrekturfehler vorliegen, dann am besten einen Uniprof davon überzeugen, dass er einen vertritt. Es kommt sehr darauf an, WER ans Gericht schreibt.
Damit das Mandat vom Zeitaufwand her nicht völlig aus dem Ruder läuft, habe ich die gesamte Rechere, Fundstellensuche etc übernommen.
Dauer war einmal 18 und einmal 32 Monate. Realistisch sind etwa 1,5 - 2 Jahre, zwei Instanzen, Eil- und Hauptsache. Ein Prozessmonster eben.
Man kann sowas angehen, braucht aber sehr viel Durchhaltevermögen. Wer nur Widerspruch einlegt, um das Durchfallen geistig zu bewältigen, sollte das Geld lieber in Urlaub investieren. Wer mit der Einstellung ran geht "ach menno, ich will aber" ist auch falsch.
Enorm wichtig ist aber eines: Man muss damit rechnen, dass es nichts wird. Die Quoten liegen bei etwa 10 %, wenn man einen vernünftigen Prozessvertreter hat. Bloß nicht zu Hause zurück lehnen und darauf vertrauen, dass alles schon wieder wird.
Trotz allem nach ein paar Tagen den Hintern hoch und sich eine verwandte Tätigkeit suchen, mit der man notfalls leben kann, bestenfalls aber mit Examen sehr schnell aufsatteln kann. Z.B. Arbeit in einer Versicherung, um im besten Fall mit Examen und Berufserfahrung sehr schnell High Potential zu sein, oder eben auch in der Versicherung ohne Examen bleiben zu können.