16.08.2017, 12:23
17.08.2017, 08:22
(16.08.2017, 10:07)Gast schrieb:(16.08.2017, 09:54)gepa schrieb:(12.08.2017, 11:14)Gast schrieb: RLP hat Post bekommen und ich reihe mich ein in die Loosergruppe -.- so ein abartiges Gefühl diesen hässlichen gelben Umschlag aus dem Briefkasten zu nehmen. Ich bin total entäuscht und hätte mit so einem miesen Ergebnis nicht gerechnet :(
Ein Gefühl, dass hart sein muss, und dass ich leider mit 11;8 im 1. Examen und schriftlicher Vornote von 11,5 jetzt hier im Zweiten leider nie nachempfinden können werde. Bin mir sicher, man hat nach einem gelben Brief viel Zeit und Bedürfnis zum Nachdenken. Und entwickelt sich im Zweifel deutlich weiter als die, die immer Erfolg hatten. Alles Gute. Weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob ich dich beglückwünschen soll zu dieser Erfahrung oder bemitleiden.
Wirklich noble Gedanken von Dir. Aber ich behaupte mal, dass diese Gedanken Dich allenfalls eine Minute umtreiben werden, während das nicht-Bestehen dann doch eine längere Weile in Anspruch nehmen dürfte. Und wenn wir mal ehrlich sind, wir würden, glaube ich, alle lieber bestehen, als uns mit der Idee über Wasser zu halten, dass wir aus Fehlern/Scheitern mehr lernen.
11,8 Punkte und keine Ahnung von Rechtschreibung !! Prost, du Depp
17.08.2017, 14:13
(16.08.2017, 09:54)gepa schrieb:(12.08.2017, 11:14)Gast schrieb: RLP hat Post bekommen und ich reihe mich ein in die Loosergruppe -.- so ein abartiges Gefühl diesen hässlichen gelben Umschlag aus dem Briefkasten zu nehmen. Ich bin total entäuscht und hätte mit so einem miesen Ergebnis nicht gerechnet :(
Ein Gefühl, dass hart sein muss, und dass ich leider mit 11;8 im 1. Examen und schriftlicher Vornote von 11,5 jetzt hier im Zweiten leider nie nachempfinden können werde. Bin mir sicher, man hat nach einem gelben Brief viel Zeit und Bedürfnis zum Nachdenken. Und entwickelt sich im Zweifel deutlich weiter als die, die immer Erfolg hatten. Alles Gute. Weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob ich dich beglückwünschen soll zu dieser Erfahrung oder bemitleiden.
Ui, hier hat sich ja einiges getan, seit dem ich den ursprünglichen Post losgelassen habe. Danke für die ganze Unterstützung!
Zunächst: Gratulation zu deinen 11,8 Punkten.
Wenn du möchtest, können wir gerne tauschen und ich überlasse dir die "hoch gepriesene" Erfahrung. Das ist wahrlich nichts, wofür man beglückwünscht werden möchte und finde das daher auch eher unangebracht so etwas zu sagen. Im großen und Ganzen nehme ich deine Antwort allerdings nicht persönlich, sondern deute es als Motivation für das, was jetzt vor mir liegt.
An alle: Glückwunsch an die, die durch sind und Willkommen in der Verlängerung für die, die mein Schicksal teilen.
17.08.2017, 15:30
29.08.2017, 13:43
(17.08.2017, 15:30)Gast schrieb:(16.08.2017, 12:23)Gast schrieb:(16.08.2017, 09:32)Gast schrieb:(15.08.2017, 15:57)Gast schrieb: Mit wie vielen Punkten wurde denn bei Euch die W/SR Klausur bewertet?
In Nds?
Ich hatte 4 Punkte und du?
Ich habe auch in Niedersachsen geschrieben und hatte 2 Punkte.
Auch in Niedersachsen und 0,5 Punkte.
Aber wenigstens unterm Strich bestanden.
30.08.2017, 11:56
Rückblickend habe ich es tausend mal bereut WSR gewählt zu haben. Die Klausuren scheinen mir alle relativ schlecht auszufallen im Vergleich zu WVR. Zumal im Vergleich sehr harte Maßstäbe angesetzt werden. Frei nach dem Motto "Wer den praktischen Teil nicht komplett hat ist sowieso schon nur bei 3 und dann ziehen wir noch 1-3 ab je nachdem wie gut A und B Gutachten sind."
Dabei sind die Korrekturen mitunter nicht gerade vorbildlich. Mein Korrektor hat mir z.B. auch "angekreidet" (die konkrete Formulierung war etwas schärfer, sowas wie "NEIN!!!!11 Lesen Sie denn gar nicht den Bearbeitervermerk?! SIEHE Nr. 7!"), dass ich § 154 StPO angewandt habe. Der Knackpunkt war allerdings, dass im BV Nr. 7 stand "Von den §§ 153-153e, 407ff. StPO ist kein Gebrauch zu machen". :rolleyes:
Abhaken, weitermachen. :)
Dabei sind die Korrekturen mitunter nicht gerade vorbildlich. Mein Korrektor hat mir z.B. auch "angekreidet" (die konkrete Formulierung war etwas schärfer, sowas wie "NEIN!!!!11 Lesen Sie denn gar nicht den Bearbeitervermerk?! SIEHE Nr. 7!"), dass ich § 154 StPO angewandt habe. Der Knackpunkt war allerdings, dass im BV Nr. 7 stand "Von den §§ 153-153e, 407ff. StPO ist kein Gebrauch zu machen". :rolleyes:
Abhaken, weitermachen. :)
07.09.2017, 18:13
Gibt es noch Kanidaten in Nds. die noch keine Ladung erhalten haben?
12.10.2017, 15:01
Hallo,
hat schon jemand aus RLP die Ladung zur Mündlichen erhalten?
hat schon jemand aus RLP die Ladung zur Mündlichen erhalten?