19.05.2021, 21:07
Hi,
laut Länderübereinkunft besteht die mündliche Prüfung ja aus (einem Kurzvortrag und) vier Prüfungsgesprächen - einmal jedes Rechtsgebiet plus Schwerpunkt.
Wenn man nun beispielsweise Zivilrechtspflege als Schwerpunkt wählt, hat man einfach je 1x Öff.- und Strafrecht und 2x Zivilrecht als Gespräch? Kommt mir irgendwie seltsam vor. Oder gibt es da noch irgendeine Besonderheit? Zivilrechtspflege ist ja nur definiert als gesamtes Zivilrecht ohne Familie, Wirtschaft und Arbeit.
Vielen Dank im Voraus!
laut Länderübereinkunft besteht die mündliche Prüfung ja aus (einem Kurzvortrag und) vier Prüfungsgesprächen - einmal jedes Rechtsgebiet plus Schwerpunkt.
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20.05.2021, 08:52
So ist es.
20.05.2021, 09:39
In dem Fall ist es tatsächlich eine doppelte ZR-Prüfung. Mit der Besonderheit, dass manche Prüfer bei der Prüfung im Wahlfach etwas erhöhte Ansprüche an die Prüflinge haben und die Fragen etwas schwieriger gestalten oder strenger bewerten. Das ist aber von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich und oft aus den Protokollen ersichtlich. Viel Erfolg!