15.06.2016, 14:40
War 49 vwvfg gar nicht einschlägig?
Hab nämlich 49 (ivm 16 Abs.8)
Geprüft. Das zerbricht mir gerade den Kopf
Hab nämlich 49 (ivm 16 Abs.8)
Geprüft. Das zerbricht mir gerade den Kopf
15.06.2016, 15:38
Das passt schon, denke ich.
Habe auch auf 49 II Nr. 2 VwVfg als EGL abgestellt.
Vergleiche auch den Kammergerichtsfall WV 28. Auch dort wurde beim Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis wegen des Verstoßes gegen Auflagen auf 49 II Nr. 2 abgestellt. Haben wir in der AG besprochen; weiß nicht, ob er online ist.
Die Rechtmäßigkeit der Auflagen habe ich dann iRd Widerrufsermessen geprüft...
Und jetzt abschließen damit und die freie Zeit genießen...
Habe auch auf 49 II Nr. 2 VwVfg als EGL abgestellt.
Vergleiche auch den Kammergerichtsfall WV 28. Auch dort wurde beim Widerruf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis wegen des Verstoßes gegen Auflagen auf 49 II Nr. 2 abgestellt. Haben wir in der AG besprochen; weiß nicht, ob er online ist.
Die Rechtmäßigkeit der Auflagen habe ich dann iRd Widerrufsermessen geprüft...
Und jetzt abschließen damit und die freie Zeit genießen...
15.06.2016, 16:24
An die Berliner und Brandenburger. Hat bei der letzten Klausur der Ausgangsbescheid vom Dezember 2014 (Bewilligung für den mobilen Stand) eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung gehabt? Stand dort ein Hinweis im Sachverhalt? Bei der Widerrufsverfügung vom April 2015 wurde die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ja ausdrücklich erwähnt. Nun weiß ich nicht mehr, ob der Ausgangsbescheid auch eine solche hatte. Dann hätte man das Ding auch noch bezüglich der Auflagen anfechten können. Der Sachverhalt war so zerstückelt
15.06.2016, 20:41
(15.06.2016, 16:24)gast schrieb: An die Berliner und Brandenburger. Hat bei der letzten Klausur der Ausgangsbescheid vom Dezember 2014 (Bewilligung für den mobilen Stand) eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung gehabt? Stand dort ein Hinweis im Sachverhalt? Bei der Widerrufsverfügung vom April 2015 wurde die ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ja ausdrücklich erwähnt. Nun weiß ich nicht mehr, ob der Ausgangsbescheid auch eine solche hatte. Dann hätte man das Ding auch noch bezüglich der Auflagen anfechten können. Der Sachverhalt war so zerstückelt
Das weiß ich gerade nicht mehr, aber wie oben schon jemand schrieb, prüft man die Rechtmäßigkeit der Auflagen beim Ermessen.
Es war ja auch alles "ganz eilig", also normale Anfechtung sowieso nicht schnell genug.
17.06.2016, 22:35
Das habe ich noch gefunden zur ör 2!!
http://m.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinf...ngsgericht
Genießt die freie Zeit
http://m.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinf...ngsgericht
Genießt die freie Zeit
20.06.2016, 10:53
20.06.2016, 11:01
19.07.2016, 10:56
Weiß einer wann die Ergebnisse für die wiederholer bekannt gegeben werden?!
11.08.2016, 18:09
wann kommen die Ergebnisse nochmal online - war das am 5.9.?
22.08.2016, 15:20
Also, ich habe aus ffo den 06.09. als Termin in Erinnerung. Denke mal, Berlin wird gleich sein.