05.05.2015, 00:30
Das ist nicht ganz korrekt. Die Wahlklausuren finden in Berlin allesamt entweder am 8. oder am 9.6. statt. Alles andere wäre ja auch unfair u rechtlich angreifbar.
15.05.2015, 14:38
In NRW lief fünf mal in Folge eine Vollstreckungsgegenklage. Haltet Ihr es für wahrscheinlich, dass im Juni die sechste kommt?
Entgegen den üblichen Orakeln war im Mai ein Strafurteil dran. Macht es das nun wahrscheinlicher (weil die Prognosen nicht stimmen) oder unwahrscheinlicher (weil NIE zweimal in Folge), dass im Juni auch ein Strafurteil kommt?
Entgegen den üblichen Orakeln war im Mai ein Strafurteil dran. Macht es das nun wahrscheinlicher (weil die Prognosen nicht stimmen) oder unwahrscheinlicher (weil NIE zweimal in Folge), dass im Juni auch ein Strafurteil kommt?
01.06.2015, 14:15
Die 7. Klausur in Berlin läuft am 9.6.
01.06.2015, 20:46
(15.05.2015, 14:38)NRW_Ph schrieb: In NRW lief fünf mal in Folge eine Vollstreckungsgegenklage. Haltet Ihr es für wahrscheinlich, dass im Juni die sechste kommt?
Entgegen den üblichen Orakeln war im Mai ein Strafurteil dran. Macht es das nun wahrscheinlicher (weil die Prognosen nicht stimmen) oder unwahrscheinlicher (weil NIE zweimal in Folge), dass im Juni auch ein Strafurteil kommt?
Der gute Herr Russack hat in seinem Seminar bei den Kaiserjungs stets gesagt, dass in geraden Monaten kein Strafurteil drankommt. Seit 2010 sei im Schnitt das Verhältnis im Jahr stets 3 Urteils- zu 9 Revisionsklausuren gewesen:
2010/2011: 3./7./9. Monat
2012-2014: 3./9./11. Monat.
Nach dieser These wäre das Urteil im Mai nur eine Verschiebung des üblichen Turnus. Ich selbst habe im Januar geschrieben und beim Urteil trotzdem - überflüssigerweise - nicht völlig auf Lücke gesetzt. Bei einem geraden Monat würde ich es aber wohl tun. Selbstverständlich ist das völlig ohne Gewähr. ;)
02.06.2015, 15:45
Also die Z1 Klausur in NRW heute fand ich mega mega lang und, bitter für mich, sehr sehr schwierig.
Zu entwerfen war ein Urteil des LG D
Klägerin will 35.000 haben.
Sie hatte vorher einen Grundstückskaufvertrag (250.000€ für die Wohnung und 10000 für den Stellplatz) unterschrieben. Ansprüche aus SEA oder Minderung oder (zum Teil) Rücktritt, weil
1. eine vertragliche (abgedruckte) Vertragsklausel nicht erfüllt wurde, in der sich der Veräußerer dazu verpflichtet hatte, den späteren Käufer der Wohnung darüber anzuweisen, dass dieser eine Trittschalldämpfung bei der nächsten Renovierung einzubauen habe.
2. die Zufahrt zum Stellplatz nicht ausreichend und nur über ein Nachbargrundstück zu erreichen war. Dinglich abgesichert war die Zufahrt über das Nachbargrundstück nur in einer Breite von 60cm. Klägerin braucht wenigstens 2,20 für Ihren Pkw
Beklagter hält Klage für unzulässig, da es eine Schiedsvereinbarungsklausel gäbe und somit der ordentliche Rechtsweg nicht gegeben sei.
Die Klägerin hätte die Probleme gekannt (hat Wohnung und Stellplatz 2 x besichtigt) und die Nebenabrede wäre nur so zu verstehen, dass die Trittschalldämpfung nur dann eingebaut hätte werden müssen, wenn bauordnungsrechtliche Vorschriften dies erfordert hätten.
Tja ich habe die Klage komplett abgewiesen.
Im Tatbestand hab ich mich wegen der schieren Masse völlig verhaspelt und in den Entscheidungsgründen grade einmal die Hälfte halbwegs vernünftig begründet.
:(
Zu entwerfen war ein Urteil des LG D
Klägerin will 35.000 haben.
Sie hatte vorher einen Grundstückskaufvertrag (250.000€ für die Wohnung und 10000 für den Stellplatz) unterschrieben. Ansprüche aus SEA oder Minderung oder (zum Teil) Rücktritt, weil
1. eine vertragliche (abgedruckte) Vertragsklausel nicht erfüllt wurde, in der sich der Veräußerer dazu verpflichtet hatte, den späteren Käufer der Wohnung darüber anzuweisen, dass dieser eine Trittschalldämpfung bei der nächsten Renovierung einzubauen habe.
2. die Zufahrt zum Stellplatz nicht ausreichend und nur über ein Nachbargrundstück zu erreichen war. Dinglich abgesichert war die Zufahrt über das Nachbargrundstück nur in einer Breite von 60cm. Klägerin braucht wenigstens 2,20 für Ihren Pkw
Beklagter hält Klage für unzulässig, da es eine Schiedsvereinbarungsklausel gäbe und somit der ordentliche Rechtsweg nicht gegeben sei.
Die Klägerin hätte die Probleme gekannt (hat Wohnung und Stellplatz 2 x besichtigt) und die Nebenabrede wäre nur so zu verstehen, dass die Trittschalldämpfung nur dann eingebaut hätte werden müssen, wenn bauordnungsrechtliche Vorschriften dies erfordert hätten.
Tja ich habe die Klage komplett abgewiesen.
Im Tatbestand hab ich mich wegen der schieren Masse völlig verhaspelt und in den Entscheidungsgründen grade einmal die Hälfte halbwegs vernünftig begründet.
:(
02.06.2015, 15:52
Selber Fall in Berlin.
Tatbestand aber erlassen
Tatbestand aber erlassen
02.06.2015, 16:16
Ich fand die Klausur auch zum K...
Allerdings habe ich der Klägerin 10.000 zugesprochen.
Allerdings habe ich der Klägerin 10.000 zugesprochen.
02.06.2015, 16:16
Die Klausur sollte doch hoffentlich ein Scherz sein oder? Wer sich zu lange mit dem TB auseinandergesetzt hat, dürfte sie Entscheidungsgründe nicht mehr geschafft haben. Hab der Kläger wg 2. Antrag 5000 Euro zugesprochen und im Übrigen die Klage abgewiesen! Weiss auch nicht, ob der ordentliche Rechtsweg wirklich ausgeschlossen war, für die Zulässigkeit blieb keine Zeit mehr!
02.06.2015, 16:18
Habt ihr den ordentlichen Rechtsweg ausgeschlossen, wenn ja/nein, warum?
02.06.2015, 16:20
Und ein Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung...