23.09.2014, 03:59
Hey :)
Eine Freundin eines Freundes, die vor einigen Monaten das Referendariat beendet hat, hatte mich auf einen Umstand aufmerksam gemacht, den ich hier gern einmal prüfen lassen wollte.
Es geht darum, dass ich gern in ein kleineres Gericht möchte, namentlich Arnsberg oder Siegen. Warum? Ich mag Großstädte nicht allzu sehr und möchte lieber eine familiärere Atmosphäre. Dazu kommt, dass ich gern nahe an der Natur wohnen möchte, und das bei so kleineren Orten eher umsetzbar ist. Nun wurde mir jedoch gesagt, dass ich (laut der Person) Abstand davon nehmen sollte mich hauptsächlich kleinere Gerichte als Wunsch zu nennen, da hier die Gefahr sehr hoch ist, dass zu wenige Referendare bestehen, um AGs zu gründen. Ist dieses Risiko existent? Und wenn ja, wäre das schlimm? Mir ist ja die Tragweite von AGs jetzt vor den Bewerbungen für ein Ref nicht ansatzweise bewusst.
Oder sollte ich diese Frage vielleicht direkt einmal an kleine Landgerichte wie Arnsberg richten?
Andere damit zusammenhängende Sache: Dieselbe Person sagte mir, man könne bei den Ortswünschen bei der Bewerbung auch 3x den selben Ort eintragen. Quasi "1. Arnsberg, 2. Arnsberg, 3. Arnsberg". Macht das Sinn, erhöht das Chancen, oder ist das sogar dämlich? Sehe keinen Sinn dahinter. Wenn das OLG die Zuteilung zum Erstwunsch nicht umsetzen kann, wird es ja nichts daran ändern, wenn beim Zweitwunsch nochmals derselbe Ort steht...
Danke schon einmal für eure Hilfe. :)
Eine Freundin eines Freundes, die vor einigen Monaten das Referendariat beendet hat, hatte mich auf einen Umstand aufmerksam gemacht, den ich hier gern einmal prüfen lassen wollte.
Es geht darum, dass ich gern in ein kleineres Gericht möchte, namentlich Arnsberg oder Siegen. Warum? Ich mag Großstädte nicht allzu sehr und möchte lieber eine familiärere Atmosphäre. Dazu kommt, dass ich gern nahe an der Natur wohnen möchte, und das bei so kleineren Orten eher umsetzbar ist. Nun wurde mir jedoch gesagt, dass ich (laut der Person) Abstand davon nehmen sollte mich hauptsächlich kleinere Gerichte als Wunsch zu nennen, da hier die Gefahr sehr hoch ist, dass zu wenige Referendare bestehen, um AGs zu gründen. Ist dieses Risiko existent? Und wenn ja, wäre das schlimm? Mir ist ja die Tragweite von AGs jetzt vor den Bewerbungen für ein Ref nicht ansatzweise bewusst.
Oder sollte ich diese Frage vielleicht direkt einmal an kleine Landgerichte wie Arnsberg richten?
Andere damit zusammenhängende Sache: Dieselbe Person sagte mir, man könne bei den Ortswünschen bei der Bewerbung auch 3x den selben Ort eintragen. Quasi "1. Arnsberg, 2. Arnsberg, 3. Arnsberg". Macht das Sinn, erhöht das Chancen, oder ist das sogar dämlich? Sehe keinen Sinn dahinter. Wenn das OLG die Zuteilung zum Erstwunsch nicht umsetzen kann, wird es ja nichts daran ändern, wenn beim Zweitwunsch nochmals derselbe Ort steht...
Danke schon einmal für eure Hilfe. :)
Nachrichten in diesem Thema
Kleines Gericht -> keine AGs? - von Ysuran - 23.09.2014, 03:59
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von Ref123 - 23.09.2014, 11:00
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von Ref123 - 23.09.2014, 11:01
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von Ysuran - 23.09.2014, 11:58
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von Ysuran - 30.09.2014, 02:33
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von FraMü - 30.09.2014, 12:47
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von Ysuran - 17.12.2014, 15:08
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von Katzenkönigin - 11.05.2016, 18:05
RE: Kleines Gericht -> keine AGs? - von Natze - 16.06.2016, 19:11