21.04.2024, 14:03
Im Ref bzw vorher sollte das kein Problem darstellen. Bezüglich einer späteren Verbeamtung oder auch "Verrichterung" lese ich hier immer viele Aussagen a la "kannste dir abschminken", seltsamer Weise aber immer nur von Menschen, die es selbst noch nicht versucht haben. Falls jemand diesbezüglich fundiertere Erfahrungsberichte zu bieten hat, gerne her damit.
23.04.2024, 20:25
(21.04.2024, 14:03)marls schrieb: Im Ref bzw vorher sollte das kein Problem darstellen. Bezüglich einer späteren Verbeamtung oder auch "Verrichterung" lese ich hier immer viele Aussagen a la "kannste dir abschminken", seltsamer Weise aber immer nur von Menschen, die es selbst noch nicht versucht haben. Falls jemand diesbezüglich fundiertere Erfahrungsberichte zu bieten hat, gerne her damit.
Es kommt wirklich auf den Einzelfall an.
Weil ich schwere Ausprägungen meiner Erkrankungen habe, bin ich zum Amtsarzt geschickt worden, und wurde dort einmal 'auf links' gedreht.
Und trotzdem bin ich für dienstfähig befunden worden, und auch eine Verbeamtung auf Lebenszeit kommt in Frage. Für den Fall wird eine neuerliche Begutachtung vorgeschlagen.
Auch als "schwererer Fall" kann man verbeamtet werden. Es hängt davon ab, inwieweit die konkrete Arbeit verrichtet werden kann, und wie die Prognose ist.
23.04.2024, 20:26
Oh, und btw, ich kenne eine Richterin, die ADHS hat und deswegen auch mit BTM behandelt wird. Das stand ihrer Karriere nicht im Weg.