19.03.2024, 21:07
An sich kam es mir heute recht machbar vor. Allerdings kam ich zu dem Zwischenergebnis, dass der Kläger von den insgesamt 240 Tagen für 75 Tage (30 Tage coronabedingte Schließung + 45 Tage freiwillige Schließung) den Golfplatz nicht nutzen konnte und insoweit von seiner Gegenleistungspflicht befreit war. Das war aber sehr seltsam, weil man dann das Verhältnis für den verbliebenen Zahlungsanspruch berechnen musste. Das wurde mathematisch garantiert nicht erwartet, also war das Zwischenergebnis vermutlich falsch. Anscheinend gab es eine Regel im Vertrag, die man hätte anwenden können, wonach der Kläger trotz Corona hätte zahlen müssen. Ergänzende Vertragsauslegung und § 313 hatte ich leider verneint...
21.03.2024, 19:36
Was kam in Berlin im Zivilrecht jeweils dran?
29.03.2024, 19:45
(19.03.2024, 18:52)Iuri schrieb:(18.03.2024, 20:05)Melli schrieb: Was lief denn heute in Berlin in der Wahlklausur in ÖR und StrafR ?In Örecht kam eine Anwaltsklausur aus Klägersicht mit 2 Kostenbescheiden. Das sind die Entscheidungen:
https://voris.wolterskluwer-online.de/br...60480d7291
https://openjur.de/u/2206655.html
Irgendwelche Meinungen zu Zivilrecht heute?
Die Klausur lief übrigens als V2 Klausur im Juli in Nrw