09.04.2024, 10:14
Hallo zusammen,
ich stelle mir aktuell die Frage nach der richtigen Krankenversicherung während des Referendariats in Hessen. Soweit ich das richtig mitbekommen habe, sind die meisten Referendare in Hessen ja privatversichert, da das wegen dem Beamtenverhältnis einfach günstiger ist. Da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit bestimmten Hürden verbunden ist (Arbeitslosengeld I/Jahresverdienst unter ca. 69.000 Euro), wollte ich gerne mal nach Erfahrungsberichten von Referendaren aus Hessen fragen, wie ihr wieder in die GKV gekommen seid, da das Problem vermutlich viele betrifft?
Man zahlt über das Referendariat als Beamter auf Widerruf ja nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein, sodass die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld wegfällt (außer man hat eine kontinuierliche Nebentätigkeit und zahlt so in die Arbeitslosenversicherung ein). Und der Jahresverdienst unter 69.000 Euro schließt einen Einstieg in eine GK ja praktisch aus, sodass eigentlich nur eine Teilzeitstelle/Wismit-Stelle in Frage kommt.
Wie habt ihr das Problem praktisch gelöst? Würde nur sehr ungern später feststellen, dass ich in der privaten Versicherung "feststecke".
Freue mich sehr über Rückmeldung! :)
ich stelle mir aktuell die Frage nach der richtigen Krankenversicherung während des Referendariats in Hessen. Soweit ich das richtig mitbekommen habe, sind die meisten Referendare in Hessen ja privatversichert, da das wegen dem Beamtenverhältnis einfach günstiger ist. Da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung mit bestimmten Hürden verbunden ist (Arbeitslosengeld I/Jahresverdienst unter ca. 69.000 Euro), wollte ich gerne mal nach Erfahrungsberichten von Referendaren aus Hessen fragen, wie ihr wieder in die GKV gekommen seid, da das Problem vermutlich viele betrifft?
Man zahlt über das Referendariat als Beamter auf Widerruf ja nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein, sodass die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld wegfällt (außer man hat eine kontinuierliche Nebentätigkeit und zahlt so in die Arbeitslosenversicherung ein). Und der Jahresverdienst unter 69.000 Euro schließt einen Einstieg in eine GK ja praktisch aus, sodass eigentlich nur eine Teilzeitstelle/Wismit-Stelle in Frage kommt.
Wie habt ihr das Problem praktisch gelöst? Würde nur sehr ungern später feststellen, dass ich in der privaten Versicherung "feststecke".
Freue mich sehr über Rückmeldung! :)
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
10.04.2024, 10:06
Die Frage lässt sich pauschal ohne details des einzelfalls nicht einfach beantworten, aber der wichtigste Tipp ist, sprich mit deiner GKV und lass dir deren Beratung schriftlich zusenden. Generell gilt so weit ich weiß folgendes: Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V können Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V versicherungsfrei sind sich freiwillig in der GKV versichern unabhängig davon, wie man zuvor versichert war. Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben dabei unberücksichtigt. Du kannst versuchen dir von deiner GKV schriftlich bestätigen zu lassen, dass bei dir so ein Fall vorliegt. Alternativ fällst du nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V automatisch in die Versicherungspflicht in der GKV zurück wenn du nach dem Ref kurzzeitig ALG I beziehst (ob das der Fall ist hängt von deiner Nebentätigkeit ab). Zudem kannst du auch für ein paar Monate in Teilzeit als WiMi o.ä. arbeiten und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Viele GKVs lassen einen dan wohl bereits nach 3 Monaten wechseln.
10.04.2024, 19:11
Falls du erwägen solltest für die Zeit im Ref in der GKV zu bleiben und dich dort freiwillig zu versichern gibt es in Hessen die Möglichkeit von der Beihilfe Leistungen bis zur Hälfte der monatlichen Beiträge zur GKV zurück zu bekommen. Voraussetzung ist dann aber, dass du in der Zeit entsprechende Behandlungskosten anfallen welche von wer GKV bezahlt werden.
Je nach dem kann sich das im Einzelfall lohnen, insbesondere wenn man Vorerkrankungen mitbringt.
Je nach dem kann sich das im Einzelfall lohnen, insbesondere wenn man Vorerkrankungen mitbringt.