23.03.2024, 14:32
Hallo,
wenn ich im Februar 2022 mit dem Referendariat gestartet habe falle ich ja noch unter die alte Prüfungsordnung. Wenn ich mich nun aber dazu entscheide, im August 2024 noch einmal einen Verbesserungsversuch zu schreiben, falle ich dann unter die neue Prüfungsordnung?
wenn ich im Februar 2022 mit dem Referendariat gestartet habe falle ich ja noch unter die alte Prüfungsordnung. Wenn ich mich nun aber dazu entscheide, im August 2024 noch einmal einen Verbesserungsversuch zu schreiben, falle ich dann unter die neue Prüfungsordnung?
23.03.2024, 22:12
Man könnte dir sicherlich besser helfen, wenn du das Bundesland genannt hättest...
Ich vermute mal NRW. Die JAG-Seite, die von der NRW-Justiz-Webseite verlinkt wird, enthält am Ende den Artikel 2 eines Änderungsgesetzes, der in Absatz 4 die Geltung des Rechts des ersten Versuchs anordnet. Jedenfalls für eine bisher nicht abgelaufene Übergangsfrist.
Ich vermute mal NRW. Die JAG-Seite, die von der NRW-Justiz-Webseite verlinkt wird, enthält am Ende den Artikel 2 eines Änderungsgesetzes, der in Absatz 4 die Geltung des Rechts des ersten Versuchs anordnet. Jedenfalls für eine bisher nicht abgelaufene Übergangsfrist.