21.03.2024, 12:50
Moin,
ich werde die Wahlstation II in einer Kanzlei verdienen, die mir die Station auch separat vergütet.
Vom OLG habe ich noch 28 Tage Urlaub übrig. Dass ich nicht ansatzweise den kompletten Urlaub nehmen werde ist mir klar, aber wie handhabt ihr das mit Urlaub in einer solchen Station?
Nehmt ihr gar keinen Urlaub bzw. nur die Urlaubstage, die ihr von der Kanzlei selbst habt? Oder macht ihr das dann mit unbezahltem Urlaub?
Da die Station ja nur 3 Monate geht, kann ich mir vorstellen, dass Urlaub (zB mehr als 1 Woche) nicht gerne gesehen wird. Andererseits fällt meine Station genau in die Sommerurlaubszeit... Habt ihr Erfahrungswerte?
ich werde die Wahlstation II in einer Kanzlei verdienen, die mir die Station auch separat vergütet.
Vom OLG habe ich noch 28 Tage Urlaub übrig. Dass ich nicht ansatzweise den kompletten Urlaub nehmen werde ist mir klar, aber wie handhabt ihr das mit Urlaub in einer solchen Station?
Nehmt ihr gar keinen Urlaub bzw. nur die Urlaubstage, die ihr von der Kanzlei selbst habt? Oder macht ihr das dann mit unbezahltem Urlaub?
Da die Station ja nur 3 Monate geht, kann ich mir vorstellen, dass Urlaub (zB mehr als 1 Woche) nicht gerne gesehen wird. Andererseits fällt meine Station genau in die Sommerurlaubszeit... Habt ihr Erfahrungswerte?
21.03.2024, 13:01
In Hamburg gibt es die Regel, dass man so viel Wochen Urlaub in einer Station nehmen darf, wie die Station in Monaten lang ist. Also bei 3 Monaten Station dürfte man 3 Wochen nehmen. Mehr Urlaub geht auch, muss dann aber individuell abgesprochen werden.
21.03.2024, 13:53
Mir geht es eher darum, ob Kanzleien den OLG Urlaub genehmigen und dies üblich ist oder ob erwartet wird, dass man lediglich die paar wenige Tage Urlaub nimmt, die einem in einer so kurzen Station zustehen. Vielleicht gibt es da Erfahrungswerte wie andere das gehandhabt haben :)