27.02.2024, 17:09
Hallo alle,
ich frage mich, ab wann es sinnvoll ist, innerhalb des Referendariats Übungsklausuren außerhalb der AG zu schreiben.
Insbesondere in dem Hinblick, dass viele Klausurenkursanbieter, Klausuren nach dem jeweiligen Rechtsgebiet abwechselnd anbieten und ich mich erst in der Zivilstation befinde.
Ich habe bis jetzt nur die Formalia für das Zivilurteil gelernt, und könnte mich deshalb mit ein wenig Ahnung nur an solche Klausuren setzen.
Nun also an euch:
Wie habt ihr es gemacht? Habt ihr erst in der Anwaltsstation angefangen Klausuren zu schreiben, weil man bis dahin alles ein bisschen gehört hat? Oder habt ihr auch schon vorher Klausuren geschrieben, die auf euren aktuellen Wissensstand beschränkt waren? Wenn 2., kennt ihr bestimmte Anbieter, bei denen die Klausuren im Schwierigkeitsgrad gewissermaßen einschränkbar sind?
Bin für jede Tipps und Anregungen dankbar
LG
ich frage mich, ab wann es sinnvoll ist, innerhalb des Referendariats Übungsklausuren außerhalb der AG zu schreiben.
Insbesondere in dem Hinblick, dass viele Klausurenkursanbieter, Klausuren nach dem jeweiligen Rechtsgebiet abwechselnd anbieten und ich mich erst in der Zivilstation befinde.
Ich habe bis jetzt nur die Formalia für das Zivilurteil gelernt, und könnte mich deshalb mit ein wenig Ahnung nur an solche Klausuren setzen.
Nun also an euch:
Wie habt ihr es gemacht? Habt ihr erst in der Anwaltsstation angefangen Klausuren zu schreiben, weil man bis dahin alles ein bisschen gehört hat? Oder habt ihr auch schon vorher Klausuren geschrieben, die auf euren aktuellen Wissensstand beschränkt waren? Wenn 2., kennt ihr bestimmte Anbieter, bei denen die Klausuren im Schwierigkeitsgrad gewissermaßen einschränkbar sind?
Bin für jede Tipps und Anregungen dankbar
LG
27.02.2024, 18:11
Hey :)
Also je früher desto besser. Ich persönlich habe nach der Zivilstation angefangen, die Z1 Klausuren also Urteilsklausuren zu schreiben. Nach ca 3/4 der Strafstation habe ich dann langsam mit den Strafrechtklausuren angefangen und nach der Verwaltungsstation mit den restlichen Klausuren. Je nachdem, in welchem Bundesland du bist, musst du dir bestenfalls dann während du die Anwaltsklausur in ÖR lernst auch schon die Anwaltsklausur für ZR anschauen, die vom Aufbau weitestgehend identisch sind nur inhaltlich natürlich abweichende Aspekte behandeln, sodass man dann die letzten 8 Monate vor dem Examen alle Klausuren mitschreiben kann. Ich habe den Fehler gemacht und habe mich zu spät mit Arbeits- und Wirtschaftsrecht beschäftigt, sodass ich nur eine Klausur geschrieben habe jeweils bis jetzt zum Examen. Das ist etwas blöd, da hätte ich mir noch Klausuren von Anbietern kaufen sollen.
Also je früher desto besser. Ich persönlich habe nach der Zivilstation angefangen, die Z1 Klausuren also Urteilsklausuren zu schreiben. Nach ca 3/4 der Strafstation habe ich dann langsam mit den Strafrechtklausuren angefangen und nach der Verwaltungsstation mit den restlichen Klausuren. Je nachdem, in welchem Bundesland du bist, musst du dir bestenfalls dann während du die Anwaltsklausur in ÖR lernst auch schon die Anwaltsklausur für ZR anschauen, die vom Aufbau weitestgehend identisch sind nur inhaltlich natürlich abweichende Aspekte behandeln, sodass man dann die letzten 8 Monate vor dem Examen alle Klausuren mitschreiben kann. Ich habe den Fehler gemacht und habe mich zu spät mit Arbeits- und Wirtschaftsrecht beschäftigt, sodass ich nur eine Klausur geschrieben habe jeweils bis jetzt zum Examen. Das ist etwas blöd, da hätte ich mir noch Klausuren von Anbietern kaufen sollen.