21.12.2023, 18:38
Hallo liebe Community,
wie geht ihr eigentlich mit Selbstzweifeln um?
Ich hatte neulich in der Station eine Anfrage. Der Mandant hat sich wohl bei einem weiteren RA eine Zweitmeinung eingeholt. Der andere RA hat eine komplett andere Antwort gegeben. Mit dieser Antwort wurde ich dann von meinem Ausbilder konfrontiert - und ich muss sagen: Im ersten Moment ist mir echt das Herz in die Hose gerutscht.. Das war dermaßen unangenehm.. ich habe mich echt mies gefühlt, weil ich meinen Ausbilder ja auch nicht schlecht dastehen lassen wollte..
Nach einem kurzen "Fakten-Check" hat sich zum Glück herausgestellt, dass meine Antwort doch richtig war...
Und dennoch.. seitdem schlummert eine kleine Angst in mir, Mandanten einen Ratschlag zu geben.. ich bin total verunsichert und weiss nicht, wie ich das wieder loswerden kann..
Liebe Grüße und danke für Antworten
wie geht ihr eigentlich mit Selbstzweifeln um?
Ich hatte neulich in der Station eine Anfrage. Der Mandant hat sich wohl bei einem weiteren RA eine Zweitmeinung eingeholt. Der andere RA hat eine komplett andere Antwort gegeben. Mit dieser Antwort wurde ich dann von meinem Ausbilder konfrontiert - und ich muss sagen: Im ersten Moment ist mir echt das Herz in die Hose gerutscht.. Das war dermaßen unangenehm.. ich habe mich echt mies gefühlt, weil ich meinen Ausbilder ja auch nicht schlecht dastehen lassen wollte..
Nach einem kurzen "Fakten-Check" hat sich zum Glück herausgestellt, dass meine Antwort doch richtig war...
Und dennoch.. seitdem schlummert eine kleine Angst in mir, Mandanten einen Ratschlag zu geben.. ich bin total verunsichert und weiss nicht, wie ich das wieder loswerden kann..
Liebe Grüße und danke für Antworten
21.12.2023, 22:05
(21.12.2023, 18:38)Referendarin97 schrieb: Hallo liebe Community,
wie geht ihr eigentlich mit Selbstzweifeln um?
Ich hatte neulich in der Station eine Anfrage. Der Mandant hat sich wohl bei einem weiteren RA eine Zweitmeinung eingeholt. Der andere RA hat eine komplett andere Antwort gegeben. Mit dieser Antwort wurde ich dann von meinem Ausbilder konfrontiert - und ich muss sagen: Im ersten Moment ist mir echt das Herz in die Hose gerutscht.. Das war dermaßen unangenehm.. ich habe mich echt mies gefühlt, weil ich meinen Ausbilder ja auch nicht schlecht dastehen lassen wollte..
Nach einem kurzen "Fakten-Check" hat sich zum Glück herausgestellt, dass meine Antwort doch richtig war...
Und dennoch.. seitdem schlummert eine kleine Angst in mir, Mandanten einen Ratschlag zu geben.. ich bin total verunsichert und weiss nicht, wie ich das wieder loswerden kann..
Liebe Grüße und danke für Antworten
Hey, also erstmal sind Selbstzweifel zu einem gewissen Grad Teil einer gesunden und realistischen Selbstwahrnehmung, wenn sie nicht übertrieben sind, dass sie lähmen.
Mir hilft das bei der Beratung eigentlich immer, weil es für mich ein Indiz dafür ist, ob ich mein Ratschlag vorsichtig formulieren muss, noch etwas tiefer graben muss, um eine belastbare Einschätzung zu haben oder mit einem Kollegen das mal diskutieren muss.
Auch eine zweite Meinung einzuholen ist ja sachlich ok, von Mandanten, mit denen man ein Vertrauensverhältnis hat, würde ich erwarten, dass das transparent kommuniziert wird.
Kein Verständnis habe ich dafür, wenn, was etwas merkwürdig klingt, dein Ausbilder dich mit so etwas einseitig "konfrontiert". Denn ich kenne das eigentlich so, dass man wichtige Dinge im 4 Augenprinzip berät, was also ein Referendar/angestellter Anwalt sich überlegt, wird dann eben idR vom Partner auch wirklich inhaltlich geprüft und mitgetragen oder halt nicht.
Wenn dann hinterher der Mandant sich beschwert (?) ist das daher eigentlich nie ein Anlass, den einen Anwalt der beraten hat, zu "konfrontieren". Entweder beide dürfen sich an die Nase fassen und insb. der Erfahrene oder keiner.
Ansonsten klingt das so, als hättest du doch richtig beraten. Wenn du bei einem zukünftigen Rat unsicher bist, dann würde ich mir einfach möglichst niedrig schwellig (andere Kollegen oä) Feedback holen, denn häufig ist es nicht so produktiv, das nur mit sich selbst auszumachen. Und, wenn du keinen Rat geben kannst, das auch transparent machen - "dazu muss ich intern nochmal Rücksprache halten", "aus dem Stegreif, halte ich davon XYZ, aber wenn Sie das belastbar haben wollen, muss ich mich dazu abstimmen" u. ä.
Wenn es ansonsten um so praktische Empfehlungen geht, wie, ob ein Vgl. geschlossen werden soll oder ein Rechtsbehelf eingelegt, hilft auch häufig, wenn du dir eine gute Struktur für solche Dinge überlegst, die du dann halt abarbeitest, meist ist das ja eine Art Folgenabwägung und entweder etwas uberwiegt klar, dann kann man das empfehlen, oder nicht, dann ist das Vorgehen höchstens erwägenswert und für den Mandanten letztlich keine juristische, sondern eine geschäftspolitische Entscheidung.
Lange Rede, kurzer Sinn: Nur Mut, einfach üben und Feedback abholen ?
22.12.2023, 11:22
also erst einmal finde ich es gut, wenn du kritisch an die Sache herangehst, denn das zeigt, dass du dir auch deiner Verantwortung bewusst bist. Diese Selbstkritik sollte man sich auch bewahren, auch wenn man länger im Job ist
Die Situation ist ja zunächst einmal recht typisch. Man wird als RA wenn man forensisch tätig ist ständig mit konträren Meinungen konfrontiert. Hier hat sich der Mandant mal eine Zweitmeinung eingeholt. Passiert nicht so häufig, aber auch nicht völlig ungewöhnlich. Davon nicht verunsichern lassen. Gerade bei Klagen ist das ja genau das Spiel. Als ich noch selbst als RA tätig war, habe ich mir nach Erstellung meines Schriftsatzes immer die Frage gestellt, wie ich als Gegenanwalt nun reagieren würde. So kann man einen Schriftsatz ggf noch mal schärfen
Dein Ausbilder (der RA, dem du gerade zugeordnet bist?) muss dir natürlich auch zeigen was da gekommen ist. Einfach als Feedback annehmen und am Ende ist die Sache doch sogar noch positiv für dich. Du hast doch fundiert und gründlich gearbeitet. Top! Nimm es als Bestätigung
Die Situation ist ja zunächst einmal recht typisch. Man wird als RA wenn man forensisch tätig ist ständig mit konträren Meinungen konfrontiert. Hier hat sich der Mandant mal eine Zweitmeinung eingeholt. Passiert nicht so häufig, aber auch nicht völlig ungewöhnlich. Davon nicht verunsichern lassen. Gerade bei Klagen ist das ja genau das Spiel. Als ich noch selbst als RA tätig war, habe ich mir nach Erstellung meines Schriftsatzes immer die Frage gestellt, wie ich als Gegenanwalt nun reagieren würde. So kann man einen Schriftsatz ggf noch mal schärfen
Dein Ausbilder (der RA, dem du gerade zugeordnet bist?) muss dir natürlich auch zeigen was da gekommen ist. Einfach als Feedback annehmen und am Ende ist die Sache doch sogar noch positiv für dich. Du hast doch fundiert und gründlich gearbeitet. Top! Nimm es als Bestätigung