18.10.2023, 12:07
Hallo allerseits,
ich meine mich dunkel dran zu erinnern, dass keine Beweisaufnahme ein Zeichen für die Unbegründetheit der Klage sein soll. Was würdet ihr bei fehlender Beweisaufnahme im Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung vermuten?
ich meine mich dunkel dran zu erinnern, dass keine Beweisaufnahme ein Zeichen für die Unbegründetheit der Klage sein soll. Was würdet ihr bei fehlender Beweisaufnahme im Streit um die Wirksamkeit einer Kündigung vermuten?
18.10.2023, 13:13
Das halte ich so pauschal für Unsinn. Die Klage kann ja auch bereits unschlüssig sein, so dass es keiner Beweisaufnahme bedarf. Gilt auch für das Bsp.; die Kündigung kann ja auch mangels Kündigungsgrund (nach eigenem Vorbringen d. Kl. Bzw dem unstreitigen überstimmenden Vorbringen) unwirksam sein.
Besser einfach sauber prüfen, ob
1) Klage schlüssig
2) erhebliche Einwendungen Bekl.
Dann weißt du, ob BA oder nicht.
Besser einfach sauber prüfen, ob
1) Klage schlüssig
2) erhebliche Einwendungen Bekl.
Dann weißt du, ob BA oder nicht.
18.10.2023, 13:49
Die fehlende Beweisaufnahme kann ebenso auf die Begründetheit hindeuten...
18.10.2023, 14:28
Du kannst aus einer durchgeführten Beweisaufnahme viel mehr deuten als aus einer nicht durchgeführten.
Hab auch schon Klausuren mit streitgen Tatsachen erlebt, bei denen kein Beweis angeboten wurde. Dann sollte eine Beweislastentscheidung gemacht werden, weil man erkennen musste, dass sich die Beweislast umgekehrt hat. Kann auch aus anderen Gründen unerheblich sein, wenn zum Beispiel die streitige Tatsache gar nicht relevant ist.
Andersherum: Wurde zum Hauptantrag eine BA durchgeführt und gibt es einen Hilfsantrag mit vielen Problemen, weißt du, dass der Hauptantrag an dem Ergebnis der Beweisaufnahme scheitert.
Hab auch schon Klausuren mit streitgen Tatsachen erlebt, bei denen kein Beweis angeboten wurde. Dann sollte eine Beweislastentscheidung gemacht werden, weil man erkennen musste, dass sich die Beweislast umgekehrt hat. Kann auch aus anderen Gründen unerheblich sein, wenn zum Beispiel die streitige Tatsache gar nicht relevant ist.
Andersherum: Wurde zum Hauptantrag eine BA durchgeführt und gibt es einen Hilfsantrag mit vielen Problemen, weißt du, dass der Hauptantrag an dem Ergebnis der Beweisaufnahme scheitert.