22.03.2024, 09:50
Hallo Leute,
welche Note trage ich bei der Online-Bewerbung beim OLG Braunschweig ein? Dort steht "erste juristische Staatsprüfung". Setzt sich diese aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen oder ist damit lediglich die staatliche Pflichtfachprüfung gemeint?
welche Note trage ich bei der Online-Bewerbung beim OLG Braunschweig ein? Dort steht "erste juristische Staatsprüfung". Setzt sich diese aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zusammen oder ist damit lediglich die staatliche Pflichtfachprüfung gemeint?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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23.03.2024, 15:10
Selbstverständlich die Gesamtnote.
23.03.2024, 15:43
So selbstverständlich finde ich das gar nicht, also zumindest von der Begrifflichkeit her. In Bayern ist die Erste Juristische Staatsprüfung nur eben der staatliche Teil der Ersten Juristischen Prüfung.
23.03.2024, 20:33
Ich fand und finde das auch nicht selbstverständlich. Danke für die Antworten!