16.09.2023, 08:58
Hallo,
ich würde mich gerne möglichst optimal auf den Verbesserungsversuch vorbereiten. Wenn ich ALG 1 beantrage, dann ist man verpflichtet sich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen und die Vorgaben aus der Eingliederungsmaßnahme zu erfüllen und Vermittlungsvorschläge nachzugehen. Macht man dies nicht, droht Sanktionierung/Sperrzeit. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Krankenversicherung als auch die Zahlungen an die Rentenversicherung trotz Sperrzeit weiterhin übernommen.
Wenn es mir insbesondere nur auf die Übernahme der Beiträge von KV und RV geht: kann man dann einfach den ganzen Papierkram, die die Agentur für Arbeit einen schickt getrost ignorieren und einfach nur die SPerrwirkung kassieren?
Könnte man sich auch nach ein paar Monaten ALG 1 Bezug wieder - auch ohne einen Job zu haben - vom ALG 1 abmelden und bspw. einen oder zwei Monate die KV-beträge selbst zahlen, um nicht von den ganzen Mitteilungen der Arbeitsagentur abgelenkt zu werden? Geplant ist mein Verbesserungsversuch für März.
Vielen Dank
ich würde mich gerne möglichst optimal auf den Verbesserungsversuch vorbereiten. Wenn ich ALG 1 beantrage, dann ist man verpflichtet sich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung zu stellen und die Vorgaben aus der Eingliederungsmaßnahme zu erfüllen und Vermittlungsvorschläge nachzugehen. Macht man dies nicht, droht Sanktionierung/Sperrzeit. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Krankenversicherung als auch die Zahlungen an die Rentenversicherung trotz Sperrzeit weiterhin übernommen.
Wenn es mir insbesondere nur auf die Übernahme der Beiträge von KV und RV geht: kann man dann einfach den ganzen Papierkram, die die Agentur für Arbeit einen schickt getrost ignorieren und einfach nur die SPerrwirkung kassieren?
Könnte man sich auch nach ein paar Monaten ALG 1 Bezug wieder - auch ohne einen Job zu haben - vom ALG 1 abmelden und bspw. einen oder zwei Monate die KV-beträge selbst zahlen, um nicht von den ganzen Mitteilungen der Arbeitsagentur abgelenkt zu werden? Geplant ist mein Verbesserungsversuch für März.
Vielen Dank
16.09.2023, 09:28
Nach bestandenem 2. Staatsexamen wird man dich idR mehrere Monate in Ruhe lassen, weil du als Akademiker in einem Nicht-Orchideenfach nicht gerade deren Fokus bist und die davon ausgehen, dass du innerhalb einer gewissen Zeit ohnehin selbständig etwas findest.
16.09.2023, 09:54
(16.09.2023, 09:28)1Ri schrieb: Nach bestandenem 2. Staatsexamen wird man dich idR mehrere Monate in Ruhe lassen, weil du als Akademiker in einem Nicht-Orchideenfach nicht gerade deren Fokus bist und die davon ausgehen, dass du innerhalb einer gewissen Zeit ohnehin selbständig etwas findest.
Ich hab da schon verschiedenes gehört. Im Endeffekt scheint es auf den jeweiligen Sachbearbeiter anzukommen.
16.09.2023, 14:20
Ich war nach dem 2. StEx 6 Wochen arbeitslos. Meine Sachbearbeiterin hat mich erstmal in Ruhe gelassen. Werden sie bei dir auch machen, wenn du ihnen sagst, dass du dich erneut auf die Prüfung vorbereitest. Die Leute da sind ja nicht blöd und wissen, was das heißt. Wie oben gesagt wurde, haben die ganz andere Leute im Fokus und wissen, dass sie mit einem Akademiker ohne Orchideenfach im Normalfall wenig Arbeit haben.
17.09.2023, 09:40
Ich wurde auch in Ruhe gelassen und konnte in Ruhe lernen. Ansonsten könntest du auch sagen, dass du dich im Öffentlichen Dienst bewerben willst und dann hast du auch deine Ruhe. Es wird so ablaufen, dass du am Anfang einmal eingeladen wirst und dann erst einmal paar Monate deine Ruhe hast, bis die nächste Einladung folgt. Ich habe ehrlich gesagt gesagt, dass ich schon auf der Suche nach einer Stelle bin (ist ja klar, dass man direkt nach dem Ref nichts findet, weil das Zeugnis erstmal ankommen muss) und dann hatte ich auch meine Ruhe. Weiß nicht, wie das ankommt, wenn man sagt, dass man nur lernen will, weil es auch Leute gibt, die neben dem Verbesserungsversuch auch arbeiten. Wenn mal ein Arbeitsangebot kommt, musst du halt ne Bewerbung schreiben (am besten so, dass du ne Absage kriegst :-)). Viele Unternehmen/Kanzleien suchen ohnehin jemanden mit Erfahrung.
17.09.2023, 09:44
Hallo,
und das geht auch länger als bspw nur 6 Wochen? Aber den Nachweis muss ich doch tortzdem erbringen, dass ich mich bspw bei diverse Kanzleien etc beworben habe (Eingleiderungsvereinbarung)?
und das geht auch länger als bspw nur 6 Wochen? Aber den Nachweis muss ich doch tortzdem erbringen, dass ich mich bspw bei diverse Kanzleien etc beworben habe (Eingleiderungsvereinbarung)?
17.09.2023, 15:57
(17.09.2023, 09:44)nachdenklich schrieb: Hallo,
und das geht auch länger als bspw nur 6 Wochen? Aber den Nachweis muss ich doch tortzdem erbringen, dass ich mich bspw bei diverse Kanzleien etc beworben habe (Eingleiderungsvereinbarung)?
Das kommt auf den Sachbearbeiter an. Wenn du für Prüfungen lernst, kann es sein, dass sie dich komplett in Ruhe lassen. Dementsprechend wäre die Eingliederungsvereinbarung sehr offen formuliert.
Hast du einen strengen Sachbearbeiter, musst du trotzdem Bewerbungen schreiben. Dazu sag ich mal so: keiner wird genommen, wenn er nicht genommen werden will. Ich würde jetzt nicht unbedingt wortwörtlich in die Bewerbung reinschreiben, dass du dich nur auf Druck der Arbeitsagentur bewirbst, aber man kann auch auf andere Weise durchklingen lassen, warum das nur eine Pro-Forma-Bewerbung ist.