03.05.2023, 22:21
Hab iwie das Gefühl, das 2. Examen steht und fällt mit dem materiellen Recht. Würdet ihr dem zustimmen oder ist das mein subjektives Empfinden?
03.05.2023, 22:48
Ja stimmt, ganz anders als im ersten Examen, da kam man noch gut nur mit rein prozessualem Wissen aus...
Ne im Ernst, einzelne Klausuren haben so gut wie kaum materielles Recht (Rev, § 766 ZPO etc..), bei anderen im Zivil und Strafrecht kommt man mit ein paar Beweisverwertungsverboten und der Zulässigkeit allein nicht weit (Bsp aus meinem Durchgang: trotz miesem B Gutachten und grob unvollständiger Anklage aber top A Gutachten VB ). Und ÖffR ist ja eh raten in unbekannten Rechtsgebieten .
Ne im Ernst, einzelne Klausuren haben so gut wie kaum materielles Recht (Rev, § 766 ZPO etc..), bei anderen im Zivil und Strafrecht kommt man mit ein paar Beweisverwertungsverboten und der Zulässigkeit allein nicht weit (Bsp aus meinem Durchgang: trotz miesem B Gutachten und grob unvollständiger Anklage aber top A Gutachten VB ). Und ÖffR ist ja eh raten in unbekannten Rechtsgebieten .
04.05.2023, 13:07
Gefühlt ist es eher andersrum, es steht und fällt alles damit, die Entscheidungsform ordentlich drauf zu haben. Das sind die Basics, wenn man die beherrscht, kommt man mE auch mit recht bescheidenen Kenntnissen im materiellen Recht auf eine ausreichende Klausur.
Alles darüber hinaus wird aber tatsächlich eher im materiellen Recht geholt.
Alles darüber hinaus wird aber tatsächlich eher im materiellen Recht geholt.
05.05.2023, 09:26
Kommt aufs Bundesland an. In Bayern liegt in fast allen Klausuren der Großteil der Schwerpunkte im materiellen Recht.
In vielen anderen Bundesländern scheint das anders zu sein.
In vielen anderen Bundesländern scheint das anders zu sein.