05.03.2023, 18:21
Hallo,
wie macht ihr das mit dem Aktenvortrag aus Sicht des Gerichts. Haltet ihr den Vortrag komplett im Urteilsstil oder bei den Schwerpunkten auch im Gutachtenstil?
Gerade am Anfang habe ich da meine Probleme.
Macht ihr das im Gutachtenstil - Hier könnte ein Anspruch aus § 823 I BGB bestehen.
oder
im Urteilsstil: Der Anspruch aus § 823 I BGB besteht.
Ich habe oft gehört, dass man gerade Schwerpunkte im Gutachtenstil machen soll, um den Prüfern zu verdeutlichen, dass man hier einen Schwerpunkt setzt. Wenn man die Mustervorträge in JA o.ä. liest, dann steht dort aber alles im Gutachtenstil.
Danke schon einmal!
wie macht ihr das mit dem Aktenvortrag aus Sicht des Gerichts. Haltet ihr den Vortrag komplett im Urteilsstil oder bei den Schwerpunkten auch im Gutachtenstil?
Gerade am Anfang habe ich da meine Probleme.
Macht ihr das im Gutachtenstil - Hier könnte ein Anspruch aus § 823 I BGB bestehen.
oder
im Urteilsstil: Der Anspruch aus § 823 I BGB besteht.
Ich habe oft gehört, dass man gerade Schwerpunkte im Gutachtenstil machen soll, um den Prüfern zu verdeutlichen, dass man hier einen Schwerpunkt setzt. Wenn man die Mustervorträge in JA o.ä. liest, dann steht dort aber alles im Gutachtenstil.
Danke schon einmal!