30.06.2019, 22:08
Wünsche allen viel Erfolg! Dann wollen wa mal :D
01.07.2019, 07:16
Looooooooooooooooooooooooos gehts!
01.07.2019, 15:52
Irgendjemand auch Beklagte zu 1 und Beklagte zu 3 zu Gesamtschuldnern verurteilt bzgl. der Räumung der Wohnung?
01.07.2019, 15:53
Ja hier!
01.07.2019, 16:00
(01.07.2019, 15:53)NRW2019 schrieb: Ja hier!
Ok, beruhigend zu hören. Habe im Übrigen die Klage abgewiesen, denke dass dies falsch ist, aber der Umfang der Klausur war ja sowas von krank wieder, gerade im Prozessualen, da musste ich einfach direkt aussortieren in der Zulässigkeit mit diesem komischen negativen Feststellungsantrag. Hätte ich sowieso keine Zeit mehr gehabt dazu in der Begründetheit etwas zu schreiben.
01.07.2019, 16:02
Mag jemand erzählen, worum es ging?
01.07.2019, 16:10
(01.07.2019, 16:00)Gast schrieb:(01.07.2019, 15:53)NRW2019 schrieb: Ja hier!
Ok, beruhigend zu hören. Habe im Übrigen die Klage abgewiesen, denke dass dies falsch ist, aber der Umfang der Klausur war ja sowas von krank wieder, gerade im Prozessualen, da musste ich einfach direkt aussortieren in der Zulässigkeit mit diesem komischen negativen Feststellungsantrag. Hätte ich sowieso keine Zeit mehr gehabt dazu in der Begründetheit etwas zu schreiben.
Ich denke man hätte das auch vertretbar in einen Feststellungsantrag auslegen können. Aber ich hab’s dann abgelehnt.
Der 2. Antrag scheiterte mE am Feststellungsinteresse
01.07.2019, 16:42
01.07.2019, 16:49
Da ich anscheinend als Einziger alles anders und jetzt Angst hab, frag ich mal nach eurer Kurzlösung?
01.07.2019, 16:49
(01.07.2019, 16:42)Gast-Hess schrieb:(01.07.2019, 15:52)Hesse schrieb: Irgendjemand auch Beklagte zu 1 und Beklagte zu 3 zu Gesamtschuldnern verurteilt bzgl. der Räumung der Wohnung?Dito. Und Antrag B2 für unzulässig erklärt mangels FI. Bin aber null fertig geworden und in der Begründetheit hat dann die Zeit gefehlt.
Du meinst jetzt logischerweise die Teilerledigungserklärung oder? Hab ich auch abgelehnt, allerdings als unbegründet, da nach m.M. das erledigende Ereignis, also der Auszug des B2 gerade nicht den Antrag unzulässig oder unbegründet hat machen lassen (was ja nötig wäre), da im Palandt explizit steht, dass auch nach Auszug des Mieters, der Anspruch weiterhin besteht, wenn die Mietmieter die Sache nicht zurückgegeben haben (sowie in unserem Sachverhalt). Mein Kopf ist aber so durch, ich weiß grade nicht ob das wirklich so stimmt. Dachte im FI reicht es einfach nur zu sagen, möchte Kosten nicht tragen daher Interesse (+). Also alles ohne Gewähr.