27.04.2017, 18:47
Wow, krass dass du deinen Job geschmissen hast
27.04.2017, 18:50
Hmm, der Rest meiner Nachricht kam irgendwie nicht an.
Was meinst du mit Schafensersatz?
Bin auch gespannt ob sie wirklich neue Zeugnisse ausstellen bei Verbesserung oder das wieder irgendwie anders gedreht wird nach Kontaktierung der damaligen Kommission...dann wäre es aber der größte Beschiss überhaupt.
Ich habe 2 ZivilR und 2 ÖffR geschrieben.
Was meinst du mit Schafensersatz?
Bin auch gespannt ob sie wirklich neue Zeugnisse ausstellen bei Verbesserung oder das wieder irgendwie anders gedreht wird nach Kontaktierung der damaligen Kommission...dann wäre es aber der größte Beschiss überhaupt.
Ich habe 2 ZivilR und 2 ÖffR geschrieben.
27.04.2017, 19:37
Nun ja, bei mir hängts eben am Bestehen und ist leider nicht nur ein Verbesserungsversuch.
Ich habe es damals eben geschafft Punkte satt, aber nicht genug bestandene Klausuren zu fabrizieren.
Schadensersatz natürlich wegen des entgangenen Gehaltes. Als Diplomer verdient man ja doch einen Schlag weniger. Und wenn du nun wesentlich besser abschneidest, hättest du in der Zeit auch wesentlich besser verdienen können.
Chef fragte schon, obs klappt und ich zurück komme. Aber noch bin ich Status:"Lernend". Auch, wenn die Motivation zur Vorbereitung einer ungewissen Mündlichen schwer fällt. Seit 2,5 Jahren kein Zivilrecht mehr gemacht. Öhm, da kommt Freude auf.
Ich denke, bei den Verbesserern werden die einfach die Punkte reinrechnen und dann ein neues Zeugnis ausstellen.
Diesen Quatsch mit kein Verböserungsverbot würde ich denen aber auch austreiben, wenns mich betreffen würde...
Ich habe es damals eben geschafft Punkte satt, aber nicht genug bestandene Klausuren zu fabrizieren.
Schadensersatz natürlich wegen des entgangenen Gehaltes. Als Diplomer verdient man ja doch einen Schlag weniger. Und wenn du nun wesentlich besser abschneidest, hättest du in der Zeit auch wesentlich besser verdienen können.
Chef fragte schon, obs klappt und ich zurück komme. Aber noch bin ich Status:"Lernend". Auch, wenn die Motivation zur Vorbereitung einer ungewissen Mündlichen schwer fällt. Seit 2,5 Jahren kein Zivilrecht mehr gemacht. Öhm, da kommt Freude auf.
Ich denke, bei den Verbesserern werden die einfach die Punkte reinrechnen und dann ein neues Zeugnis ausstellen.
Diesen Quatsch mit kein Verböserungsverbot würde ich denen aber auch austreiben, wenns mich betreffen würde...
28.04.2017, 09:22
Oh, na dann drücke ich dir die Daumen. :shy:
Auf Schadensersatz würde ich aber ehrlich gesagt nicht spekulieren...ich denke die Erfolgschancen dürften so ziemlich gegen null gehen. Zum Einen weil nichtmal sicher ist, dass du damals genau so abgeschnitten hättest wie du (hoffentlich jetzt) abschneidest, aber auch, weil du nicht darlegen kannst wieviel du mit Sicherheit verdient hättest, wenn...! Ich kenne zB 2 Volljuristen die weniger verdienen als einer der "nur" Diplomjurist ist, aber in der Personalführung gut untergekommen ist. Auch wie schnell und seit wann du ein höheres Einkommen (wenn überhaupt...) bekommen hättest ist ja auch so ziemlich unmöglich darzulegen (manche finden schneller nen job, andere suchen länger). Ich denke daher die Klausuren nochmal zu schreiben war das Eingeständnis was auch gemacht werden musste - aber dann noch auf SE zu spekulieren: ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass da ein Gericht mitmacht; allein schon weil es dir nicht wirklich möglich sein wird da irgendwas wirklich überzeugend darzulegen (und hättest du als Einzelanwalt gearbeitet wäre dein Verdienst die ersten Jahre evtl sogar geringer ausgefallen als als Diplomer etc ;-) ).
Bei den Verbesserern soll dann ja noch die damalige Kommission jeweils entscheiden, ob die über diese Verbesserung auch zustimmen. Theoretisch könnten die aber sagen "hmm nee, ist ja nur minimal und wir machen von der Abweichung nach oben keinen Gebrauch. Es bleibt wie es ist"...das wäre dann aber wie gesagt Verarsche auf hohem Niveau.
Welchen Quatsch mit kein Verböserungsverbot würdest du denen austreiben? Verstehe ich dich da richtig, dass du jemanden der nach 3-5 Jahren Examensklausuren wiederholt dann zumuten willst zu riskieren, dass er schlechter abschneidet als damals und es ein Verböserungsverbot deiner Meinung nicht geben sollte? Wer hätte denn dann nochmal geschrieben (außer die die damals durchgefallen sind, aber betroffen waren ja weitaus mehr Referendare)? Ich hätte auf keinen Fall Klausuren wiederholt, wenn ich mich hätte verschlechtern können...ich arbeite seit einigen Jahren Vollzeit, bin mit meiner damaligen Note nicht so zufrieden und konnte es mir bei 2 Klausuren auch nicht erklärt, warum die so dermaßen schief gelaufen sind. Ich bleibe in meinem aktuellen Beruf und habe die Klausuren "nur so" mitgschrieben, obwohl ich seit dem Ref-abschluss in den Bereichen nie wieder was gemacht habe und auch zum Lernen keine Zeit war, da ich Vollzeit arbeite (und mir auch nicht den gesamten Jahresurlaub nur dafür nehmen kann) und eine kleine Tochter mittlerweile habe. Hätte ich mich verschlechtern können hätte ich ja dann ggf ein Zeugnis das mich für die aktuelle Position nichtmal berechtigt oder schlimmer noch: stell dir vor man fällt dann durch. Wenn das so geregelt wäre hätte man ja die doppelt-miese Karte: da lief vor Jahren was schief und die Chance die man aufgrund dessen erhält ist dann auch eher nachteilig, denn wer kann sich schjon sicher sein nach so langer Zeit - ohne Klausurpraxis oder überhapt Rechtsgebietarbeit in dem Bereich - dann bessere Klausuren als damals zu schreiben?
Auf Schadensersatz würde ich aber ehrlich gesagt nicht spekulieren...ich denke die Erfolgschancen dürften so ziemlich gegen null gehen. Zum Einen weil nichtmal sicher ist, dass du damals genau so abgeschnitten hättest wie du (hoffentlich jetzt) abschneidest, aber auch, weil du nicht darlegen kannst wieviel du mit Sicherheit verdient hättest, wenn...! Ich kenne zB 2 Volljuristen die weniger verdienen als einer der "nur" Diplomjurist ist, aber in der Personalführung gut untergekommen ist. Auch wie schnell und seit wann du ein höheres Einkommen (wenn überhaupt...) bekommen hättest ist ja auch so ziemlich unmöglich darzulegen (manche finden schneller nen job, andere suchen länger). Ich denke daher die Klausuren nochmal zu schreiben war das Eingeständnis was auch gemacht werden musste - aber dann noch auf SE zu spekulieren: ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass da ein Gericht mitmacht; allein schon weil es dir nicht wirklich möglich sein wird da irgendwas wirklich überzeugend darzulegen (und hättest du als Einzelanwalt gearbeitet wäre dein Verdienst die ersten Jahre evtl sogar geringer ausgefallen als als Diplomer etc ;-) ).
Bei den Verbesserern soll dann ja noch die damalige Kommission jeweils entscheiden, ob die über diese Verbesserung auch zustimmen. Theoretisch könnten die aber sagen "hmm nee, ist ja nur minimal und wir machen von der Abweichung nach oben keinen Gebrauch. Es bleibt wie es ist"...das wäre dann aber wie gesagt Verarsche auf hohem Niveau.
Welchen Quatsch mit kein Verböserungsverbot würdest du denen austreiben? Verstehe ich dich da richtig, dass du jemanden der nach 3-5 Jahren Examensklausuren wiederholt dann zumuten willst zu riskieren, dass er schlechter abschneidet als damals und es ein Verböserungsverbot deiner Meinung nicht geben sollte? Wer hätte denn dann nochmal geschrieben (außer die die damals durchgefallen sind, aber betroffen waren ja weitaus mehr Referendare)? Ich hätte auf keinen Fall Klausuren wiederholt, wenn ich mich hätte verschlechtern können...ich arbeite seit einigen Jahren Vollzeit, bin mit meiner damaligen Note nicht so zufrieden und konnte es mir bei 2 Klausuren auch nicht erklärt, warum die so dermaßen schief gelaufen sind. Ich bleibe in meinem aktuellen Beruf und habe die Klausuren "nur so" mitgschrieben, obwohl ich seit dem Ref-abschluss in den Bereichen nie wieder was gemacht habe und auch zum Lernen keine Zeit war, da ich Vollzeit arbeite (und mir auch nicht den gesamten Jahresurlaub nur dafür nehmen kann) und eine kleine Tochter mittlerweile habe. Hätte ich mich verschlechtern können hätte ich ja dann ggf ein Zeugnis das mich für die aktuelle Position nichtmal berechtigt oder schlimmer noch: stell dir vor man fällt dann durch. Wenn das so geregelt wäre hätte man ja die doppelt-miese Karte: da lief vor Jahren was schief und die Chance die man aufgrund dessen erhält ist dann auch eher nachteilig, denn wer kann sich schjon sicher sein nach so langer Zeit - ohne Klausurpraxis oder überhapt Rechtsgebietarbeit in dem Bereich - dann bessere Klausuren als damals zu schreiben?
28.04.2017, 12:13
Ich sorge ja nur ungern für schlaflose Nächte, aber: doch und öhm doch.
Der SE besteht. So die Rspr. (da innerhalb der Prüfungsanfechtung besagter Schadensersatz im Rahmen eines möglichen Vergleichschlusses erörtert wurde, gehe ich davon aus, dass es den auch gibt)
Die machen das mit dem SE dann so, dass die vom durchschnittlichen Einkommen eines Volljur. (Berufsanfänger) ausgehen oder -wie es bei mir wohl wäre- von dem, was der Chef bezahlt hätte. Cheffe gibt einem das klaro schriftlich.
Das ist sehr krass, aber die gehen tatsächlich davon aus, dass du in einer fehlerfreien Prüfung damals schon die Note von heute erlangt hättest. Oder bei mir: eben bestanden hättest.
Süß unser BGH wieder einmal, ne?
Zum Verböserungsverbot:
Von einer Kommission weiß ich nichts. Ich weiß nur, dass das LJPA hat verlauten lassen, dass ein Verböserungsverbot nicht gelte.
http://www.lto.de/recht/studium-referend...derholung/
Ich sehe die praktische Umsetzung ebenso wie du äußerst problematisch und würde im Falle eines Falles diesen unpraktikablen Quatsch daher auch ausklagen.
Der SE besteht. So die Rspr. (da innerhalb der Prüfungsanfechtung besagter Schadensersatz im Rahmen eines möglichen Vergleichschlusses erörtert wurde, gehe ich davon aus, dass es den auch gibt)
Die machen das mit dem SE dann so, dass die vom durchschnittlichen Einkommen eines Volljur. (Berufsanfänger) ausgehen oder -wie es bei mir wohl wäre- von dem, was der Chef bezahlt hätte. Cheffe gibt einem das klaro schriftlich.
Das ist sehr krass, aber die gehen tatsächlich davon aus, dass du in einer fehlerfreien Prüfung damals schon die Note von heute erlangt hättest. Oder bei mir: eben bestanden hättest.
Süß unser BGH wieder einmal, ne?
Zum Verböserungsverbot:
Von einer Kommission weiß ich nichts. Ich weiß nur, dass das LJPA hat verlauten lassen, dass ein Verböserungsverbot nicht gelte.
http://www.lto.de/recht/studium-referend...derholung/
Ich sehe die praktische Umsetzung ebenso wie du äußerst problematisch und würde im Falle eines Falles diesen unpraktikablen Quatsch daher auch ausklagen.
28.04.2017, 14:26
Der Link bzw der Artikel auf der LTO-Seite ist zu alt. Letzte Jahr ca März-Mai kamen dann ja die Briefe vom LJPA. Und ich habe meinen mit den von anderen betroffenen Kollegen verglichen und auch bei der zuständigen "Koordinatorin" zwecks einiger Nachfragen nochmal angerufen.
Demnach gibt es 2 Konstellationen (nach dem Sinn dieser Unterscheidung frag mich nicht, finde das auch etwas unlogisch bzw überflüssig):
1) Damals gar nicht bestanden
Diejenigen, die damals das Examen nicht bestanden haben (wie du) in dem Brief mitgeteilt bekommen haben, dass man sich auch verschlechtern kann. Das macht an sich wenig Sinn, denn egal ob du jetzt schlechtere Noten schreibst: du hattest damals das 2. Examen nicht, dann hast du es jetzt halt auch nicht. Also quasi: kein Verschlechterungsverbot bei diesen Leuten...Auswirkung auf das Ergebnis aber gleich null (damals kein Examen, jetzt halt schlechter oder genauso wie damals: immer noch kein Examen).
2) Damals bestanden aber jetzt zum verbessern nochmal geschrieben
Bei denjenigen, die damals das Examen bestanden haben und jetzt einzelne Klausuren wiederholt haben (wie der Fall bei mir liegt) gibt es eine Art "Verschlechterungsverbot": habe ich damals zB 7 Punkte in der Klausur geschrieben und schreibe darin jetzt 2 Punkte, dann gilt intern (sofern mal jemand die einzelnen Klausurnoten anfragt/wissen will) die neue 2-Punkte-Note. Mein Zeugnis wird aber davon nicht beeinflusst: die Endnote die ich damals hatte wird nicht runtergezogen sondern bleibt so. Das Zeugnis ist quasi "bestandskräftig" und die damalige Note kann mir nicht schlechter gemacht werden - sie kann sich allenfalls verbessern (dann neues Zeugnis) oder sie bleibt so. Macht auch für die Praxis Sinn: sonst müsste man manchen vllt ihren Job jetzt wegnehmen weil sie die Zulassungshürde nicht erfüllen (und da wir ja eher benachteiligt sind von dem ganezn Skandal damals wäre das ja nochmal die Härte). Ich hab das mehrfach auch nochmal abgeglichen und mir bestätigen lassen. Andernfalls hätte ich nach über 4 Jahren auch keine Klausur "einfach so" nochmal mitgeschrieben, wenn ich dadurch riskiert hätte nun ein schlechtes Examenszeugnis zu kriegen (und wie intern der Notenzettel der Einzelleistungen aussieht ist mir ehrlich gesagt egal).
Bei der Konstellation ist es aber so, dass bei Verbesserung die damalige Prüfungskommission kontaktiert wird: die muss der Verbesserung nämlich Zustimmung (von der Abweichungsklausel soll Gebrauch gemacht werden). Es KÖNNTE daher immer noch sein, dass die sagen "och nö, Verbesserung ist ja eher gering und passt schon so - hat zwar jetzt besser geschrieben aber wir belassen es beim alten Zeugnis und stellen kein neues aus". Da würde ich dann aber gegen angehen wenn das bei mir so kommt. Ich denke/hoffe also, dass dieses kontaktieren der damaligen Kommission mehr eine Formsache ist und es am Ende nicht heißt "schön, dass sie nach Jahren nochmal Klausuren geschrieben haben, die jetzt besser ausgefallen sind, aber der ganze Aufwand war für die Katz."
Schadensersatz: Kannst du da genaue Quellen (vom BGH o.ä.) nennen? Drücke dir die Daumen, dass es bei Dir klappt - sehe das aber nach wie vor nicht so einfach. Dann könnte ich ja theoretisch auch sagen (wenn ich jetzt das VB erreiche): Hätte ich das damals gehabt hätte ich mir Job xyz gesucht und mehr verdient (dazu müsste es aber auch eine Statistik geben was Leute mit VB verdienen und die Listen gehen ja eher vom durchschnittlichen Gehalt eines Juristen aus). Wenn dann wird es sicher nur in Fällen gehen wie bei dir, wo vorher gar keine Volljuristen-Tätigkeit möglich war, oder? Ansonsten könnte ich natürlich versuchen die Gehaltstabelle eines Anwalts in der GK vorzulegen und zu sagen "hier, das hätte ich damals verdienen können - zahlt mal bitte nach" :D
Demnach gibt es 2 Konstellationen (nach dem Sinn dieser Unterscheidung frag mich nicht, finde das auch etwas unlogisch bzw überflüssig):
1) Damals gar nicht bestanden
Diejenigen, die damals das Examen nicht bestanden haben (wie du) in dem Brief mitgeteilt bekommen haben, dass man sich auch verschlechtern kann. Das macht an sich wenig Sinn, denn egal ob du jetzt schlechtere Noten schreibst: du hattest damals das 2. Examen nicht, dann hast du es jetzt halt auch nicht. Also quasi: kein Verschlechterungsverbot bei diesen Leuten...Auswirkung auf das Ergebnis aber gleich null (damals kein Examen, jetzt halt schlechter oder genauso wie damals: immer noch kein Examen).
2) Damals bestanden aber jetzt zum verbessern nochmal geschrieben
Bei denjenigen, die damals das Examen bestanden haben und jetzt einzelne Klausuren wiederholt haben (wie der Fall bei mir liegt) gibt es eine Art "Verschlechterungsverbot": habe ich damals zB 7 Punkte in der Klausur geschrieben und schreibe darin jetzt 2 Punkte, dann gilt intern (sofern mal jemand die einzelnen Klausurnoten anfragt/wissen will) die neue 2-Punkte-Note. Mein Zeugnis wird aber davon nicht beeinflusst: die Endnote die ich damals hatte wird nicht runtergezogen sondern bleibt so. Das Zeugnis ist quasi "bestandskräftig" und die damalige Note kann mir nicht schlechter gemacht werden - sie kann sich allenfalls verbessern (dann neues Zeugnis) oder sie bleibt so. Macht auch für die Praxis Sinn: sonst müsste man manchen vllt ihren Job jetzt wegnehmen weil sie die Zulassungshürde nicht erfüllen (und da wir ja eher benachteiligt sind von dem ganezn Skandal damals wäre das ja nochmal die Härte). Ich hab das mehrfach auch nochmal abgeglichen und mir bestätigen lassen. Andernfalls hätte ich nach über 4 Jahren auch keine Klausur "einfach so" nochmal mitgeschrieben, wenn ich dadurch riskiert hätte nun ein schlechtes Examenszeugnis zu kriegen (und wie intern der Notenzettel der Einzelleistungen aussieht ist mir ehrlich gesagt egal).
Bei der Konstellation ist es aber so, dass bei Verbesserung die damalige Prüfungskommission kontaktiert wird: die muss der Verbesserung nämlich Zustimmung (von der Abweichungsklausel soll Gebrauch gemacht werden). Es KÖNNTE daher immer noch sein, dass die sagen "och nö, Verbesserung ist ja eher gering und passt schon so - hat zwar jetzt besser geschrieben aber wir belassen es beim alten Zeugnis und stellen kein neues aus". Da würde ich dann aber gegen angehen wenn das bei mir so kommt. Ich denke/hoffe also, dass dieses kontaktieren der damaligen Kommission mehr eine Formsache ist und es am Ende nicht heißt "schön, dass sie nach Jahren nochmal Klausuren geschrieben haben, die jetzt besser ausgefallen sind, aber der ganze Aufwand war für die Katz."
Schadensersatz: Kannst du da genaue Quellen (vom BGH o.ä.) nennen? Drücke dir die Daumen, dass es bei Dir klappt - sehe das aber nach wie vor nicht so einfach. Dann könnte ich ja theoretisch auch sagen (wenn ich jetzt das VB erreiche): Hätte ich das damals gehabt hätte ich mir Job xyz gesucht und mehr verdient (dazu müsste es aber auch eine Statistik geben was Leute mit VB verdienen und die Listen gehen ja eher vom durchschnittlichen Gehalt eines Juristen aus). Wenn dann wird es sicher nur in Fällen gehen wie bei dir, wo vorher gar keine Volljuristen-Tätigkeit möglich war, oder? Ansonsten könnte ich natürlich versuchen die Gehaltstabelle eines Anwalts in der GK vorzulegen und zu sagen "hier, das hätte ich damals verdienen können - zahlt mal bitte nach" :D
28.04.2017, 15:27
Keine Ahnung, ich habe einen solchen Brief nie bekommen, weil ich die Sache über das VG bzw OVG geklärt habe.
Wenn es nun anders ist, ist es nur gut für alle, die mitgeschrieben haben. Allerdings sehe ich die Unstimmigkeit, die das LJPA mal wieder vor sich hin regelt. Typisch LJPA eben.
Wer nicht bestanden hat, wird eh darauf pfeifen, wenns nun auch wieder nicht sein soll. Daher kann das LJPA an seinem ursprünglichen Plan "kein Verböserungsverbot" festhalten. Wo kein Richter, da kein Henker. Ergo kein Regelungsbedürfnis. Motto: Bloß nicht beigehen, dann machen wir es jedenfalls nicht schlimmer.
Um allerdings lediglich eine Verbesserung verwaltungsrechtlich zu rechtfertigen braucht man eben eine RGL. Weil das LJPA nichts besseres gefunden hat, haben die die Norm genommen, die eigentlich für Sonderfälle wie besonderes soziales Engagement oder besonderes Engagement über den Ref-Dienst hinaus, gedacht ist. Da kann die Prüfngskommission ja quasi als Kopfnote einen Sozialpunkt draufsetzen. Daher auch der Kram mit der Kommission. Bin ja gespannt, ob es da jemand schafft den Rahmen auszureizen und mehr als besagten Punkt drauf zu setzen. Dann wäre das von der RGL auch nicht mehr umfasst. Muhaha. Der Horror des LJPA.
Schöner Schlenker des LJPA: Mit der Drohung einer Kommission müsse zustimmen, haben sich bestimmt auch viele gegen eine nochmalige Klausurschreiberei entschieden.
Ganz der Humor des LJPA. Hand und Fuß hat das Ganze eher nicht so. Also juristisch sauber ist was anderes oder wie die Korrektoren gern schreiben: Eine wenig überzeugende Lösung. :D
In Sachen SE:
Mein Prozessvertreter (immerhin Prof.) hatte damals einen Arm voll Entscheidungen und wir sind es durchgegangen, weil es wie gesagt zur Debatte stand im Wege eines Vergleiches darauf zu verzichten. Lässt sich das nicht über Juris ziehen? Kann ich mir kaum vorstellen.
Wenn es nun anders ist, ist es nur gut für alle, die mitgeschrieben haben. Allerdings sehe ich die Unstimmigkeit, die das LJPA mal wieder vor sich hin regelt. Typisch LJPA eben.
Wer nicht bestanden hat, wird eh darauf pfeifen, wenns nun auch wieder nicht sein soll. Daher kann das LJPA an seinem ursprünglichen Plan "kein Verböserungsverbot" festhalten. Wo kein Richter, da kein Henker. Ergo kein Regelungsbedürfnis. Motto: Bloß nicht beigehen, dann machen wir es jedenfalls nicht schlimmer.
Um allerdings lediglich eine Verbesserung verwaltungsrechtlich zu rechtfertigen braucht man eben eine RGL. Weil das LJPA nichts besseres gefunden hat, haben die die Norm genommen, die eigentlich für Sonderfälle wie besonderes soziales Engagement oder besonderes Engagement über den Ref-Dienst hinaus, gedacht ist. Da kann die Prüfngskommission ja quasi als Kopfnote einen Sozialpunkt draufsetzen. Daher auch der Kram mit der Kommission. Bin ja gespannt, ob es da jemand schafft den Rahmen auszureizen und mehr als besagten Punkt drauf zu setzen. Dann wäre das von der RGL auch nicht mehr umfasst. Muhaha. Der Horror des LJPA.
Schöner Schlenker des LJPA: Mit der Drohung einer Kommission müsse zustimmen, haben sich bestimmt auch viele gegen eine nochmalige Klausurschreiberei entschieden.
Ganz der Humor des LJPA. Hand und Fuß hat das Ganze eher nicht so. Also juristisch sauber ist was anderes oder wie die Korrektoren gern schreiben: Eine wenig überzeugende Lösung. :D
In Sachen SE:
Mein Prozessvertreter (immerhin Prof.) hatte damals einen Arm voll Entscheidungen und wir sind es durchgegangen, weil es wie gesagt zur Debatte stand im Wege eines Vergleiches darauf zu verzichten. Lässt sich das nicht über Juris ziehen? Kann ich mir kaum vorstellen.
28.04.2017, 16:34
Hmm, also spontan finde ich da nicht wirklich brauchbares über Juris was auf solche Konstellationen trifft. Vor allem nichts was vor dem BGH war.
Die Sache mit der Kommission hat glaube ich nichtmal großartig abgeschreckt. Soweit mir bekannt sind die meisten einfach seit einiger Jahren fest (Vollzeit) im Berufsleben gewesen als die Briefe kamen, haben Familien gegründet etc. Man ist einfach "angekommen", das Examen zu viele Jahre her. D meisten haben daher weder Interesse gehabt nochmal Klausuren zu schreiben (gerade all diejenigen die eh bereits im ÖD/Justiz oder ihrem sonstigem Traumjob tätig sind), noch war bei vielen überhaupt großartig Potential: wenn die Klausur zB mit 8 Pkt betroffen war: da geht halt kaum einer aus, dass die deutlich besser wird wenn man es Jahre später nochmal schreibt. Bei vielen waren ordentlich bestandene Klausuren betroffen (ab 6 Pkt aufwärts), so dass die Leute da verständlicherweise kaum Potential gesehen haben diese Klausuren nun (deutlich) besser zu schreiben - oder aber sie hätten sowieso nur 1-2 Klausuren wiederholt und die Endnote hätte sich derart minimal verbessert (wenn man jetzt mal nicht utopisch davon ausgeht dass es neben Vollzeit und komplett aus dem Klausurenstil/Gebiet raus ist eine zweistellige Klausurnote wird), dass sich der Aufwand einfach nicht gelohnt hätte, weil sowieso kein Sprung dringewesen wäre (und zwischen zB 5,3 oder 5,4 Pkt als Endnote: das macht den Kohl halt auch nicht fett). Den Großteil den ich kenne hatte einfach "keine Lust" sich das nochmal anzutun, weil eigentlich so gut wie alle mittlerweile irgendwo Vollzeit arbeiten. Aber klar: wer damals das Examen gar nicht bekommen hat, für den ist die Motivation natürlich eine ganz andere.
Die Sache mit der Kommission hat glaube ich nichtmal großartig abgeschreckt. Soweit mir bekannt sind die meisten einfach seit einiger Jahren fest (Vollzeit) im Berufsleben gewesen als die Briefe kamen, haben Familien gegründet etc. Man ist einfach "angekommen", das Examen zu viele Jahre her. D meisten haben daher weder Interesse gehabt nochmal Klausuren zu schreiben (gerade all diejenigen die eh bereits im ÖD/Justiz oder ihrem sonstigem Traumjob tätig sind), noch war bei vielen überhaupt großartig Potential: wenn die Klausur zB mit 8 Pkt betroffen war: da geht halt kaum einer aus, dass die deutlich besser wird wenn man es Jahre später nochmal schreibt. Bei vielen waren ordentlich bestandene Klausuren betroffen (ab 6 Pkt aufwärts), so dass die Leute da verständlicherweise kaum Potential gesehen haben diese Klausuren nun (deutlich) besser zu schreiben - oder aber sie hätten sowieso nur 1-2 Klausuren wiederholt und die Endnote hätte sich derart minimal verbessert (wenn man jetzt mal nicht utopisch davon ausgeht dass es neben Vollzeit und komplett aus dem Klausurenstil/Gebiet raus ist eine zweistellige Klausurnote wird), dass sich der Aufwand einfach nicht gelohnt hätte, weil sowieso kein Sprung dringewesen wäre (und zwischen zB 5,3 oder 5,4 Pkt als Endnote: das macht den Kohl halt auch nicht fett). Den Großteil den ich kenne hatte einfach "keine Lust" sich das nochmal anzutun, weil eigentlich so gut wie alle mittlerweile irgendwo Vollzeit arbeiten. Aber klar: wer damals das Examen gar nicht bekommen hat, für den ist die Motivation natürlich eine ganz andere.
28.04.2017, 18:00
ja, das kann ich auch verstehen. Ich habe ja auch die Option quasi genutzt und nicht alle Klausuren wiederholt, sondern nur die beiden ÖR, weil der Rest entweder passabel war oder der Lernaufwand nach all der Zeit völlig außerhalb des Verhältnisses stand.
Dennoch ist es für etliche Durchfaller eine große Chance. Denn die haben ja auch irgendwie studiert und das Ref durchgestanden und sind ja unter Umständen nur durchgefallen, weil dem Korrektor was quer saß.
Man weiß ja leider auch nicht, wieviele Durchfaller sich von diesem Quatsch, den man überall eingeredet bekommt, haben aus der Ruhe bringen lassen. Wenn man entg. nicht besteht, hacken ja alle derartig auf einem rum. Mir wollten sie damals im Jobcenter eine Maßnahme aufdrücken, die für Haupt- und Sonderschüler gedacht war. Dann sollte man Altenpflegehelfer werden usw. Ein toller Spaß!
Für die Leute, die sich haben runter machen lassen ist das bestimmt eine tolle Chance gewesen. Insbesondere, wenn sie keinen Job gefunden haben, hatten sie ja Zeit zum Lernen und konnten jetzt nochmal zeigen, dass sie es doch können.
Im Ergebnis ist es nämlich leider so, dass ich fähige Juristen mit bescheidenen Examina gesehen habe und sehr viele Fachidioten mit ein oder zwei VB, die am AG dem Richter nicht verdolmetscht bekommen haben, was sie eigentlich wollen, weil sie sich viel zu geschraubt ausdrücken und Rechtsprobleme sehen, die den Richter mal einfach nicht interessieren.
Beliebt auch: Rechtlich hochtrabend richtig, aber der Mandant hat nichts davon. Ja, herzlichen Glückwunsch zum VB mein kleiner Theoretiker. Muhaha.
Also hoffe ich, dass einige praxistaugliche Leute nun das Ruder rumreißen und sich das Examen doch noch holen.
Die SE Rspr suche ich raus, wenn ich etwas mehr Leerlauf habe.
Dennoch ist es für etliche Durchfaller eine große Chance. Denn die haben ja auch irgendwie studiert und das Ref durchgestanden und sind ja unter Umständen nur durchgefallen, weil dem Korrektor was quer saß.
Man weiß ja leider auch nicht, wieviele Durchfaller sich von diesem Quatsch, den man überall eingeredet bekommt, haben aus der Ruhe bringen lassen. Wenn man entg. nicht besteht, hacken ja alle derartig auf einem rum. Mir wollten sie damals im Jobcenter eine Maßnahme aufdrücken, die für Haupt- und Sonderschüler gedacht war. Dann sollte man Altenpflegehelfer werden usw. Ein toller Spaß!
Für die Leute, die sich haben runter machen lassen ist das bestimmt eine tolle Chance gewesen. Insbesondere, wenn sie keinen Job gefunden haben, hatten sie ja Zeit zum Lernen und konnten jetzt nochmal zeigen, dass sie es doch können.
Im Ergebnis ist es nämlich leider so, dass ich fähige Juristen mit bescheidenen Examina gesehen habe und sehr viele Fachidioten mit ein oder zwei VB, die am AG dem Richter nicht verdolmetscht bekommen haben, was sie eigentlich wollen, weil sie sich viel zu geschraubt ausdrücken und Rechtsprobleme sehen, die den Richter mal einfach nicht interessieren.
Beliebt auch: Rechtlich hochtrabend richtig, aber der Mandant hat nichts davon. Ja, herzlichen Glückwunsch zum VB mein kleiner Theoretiker. Muhaha.
Also hoffe ich, dass einige praxistaugliche Leute nun das Ruder rumreißen und sich das Examen doch noch holen.
Die SE Rspr suche ich raus, wenn ich etwas mehr Leerlauf habe.
28.04.2017, 18:25
Ich bin mal gespannt, ob das LJPA eine Statistik veröffentlicht oder in ihre jährliche Statistik dass dann auch mit aufnimmt und darlegt, wie viele Leute nun von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben udn vor allem wie viele nun Volljuristen wurden die es vorher nicht waren.
Ob es allerdings sooooo viele Referendare sind die damals gar keinen Abschluss aufgrund dessen bekommen haben wage ich zu bezweifeln: zum Einen war ja nicht jeder Durchgang betroffen und auch nicht jeder Referendar in jedem Durchgang. Und 2 Versuche für das Examen hat man ja sowieso (mit Gnadenversuch sogar 3). Ein Bekannter ist zB auch endgültig durchgefallen: bei ihm war aber in einem Durchgang nur eine Klausur betroffen und im anderen Durchgang gar keine. Hätte ihm jetzt auch nichts gebracht die nochmal zu schreiben, da einfach doch deutlich zu viele Punkte fehlen, um auf die 28 Gesamtpunkte zu bekommen, da er 4 Klausuren einfach total versemmelt hatte (und im anderen Durchgang waren seine Klausuren gar nicht betroffen). Bei meinem Kursort war zB ich die einzige Skandalschreiberperson die geschrieben hat, 2 Bekannte die jeweils bei einem anderen Kursort waren waren dort einmal auch die einzige Person und einmal zu zweit (wovon der eine wie ich nur als Verbesserer geschrieben hat und der andere aber ums Bestehen kämpfte). Sooo viele Orte wo geschrieben wird hat es in NDS ja nicht. Ich denke die Zahl der Leute die insgesamt nochmal geschrieben haben ist (noch) einstellig oder minimal zweistellig. :s
Aber drücke natürlich allen die Daumen, die jetzt dann vllt demnächst noch Volljurist werden (interessant fände ich es aber schon, wenn das LJPA da mal offiziell benennen würde wie viele nun teilgenommen haben und bei wievielen es dann zum Volljuristen gereicht hat was vor Jahren nicht der Fall war). :)
Heute in einer Woche weißt du hoffentlich mehr - würde mich freuen, wenn du dann mal Rückmeldung gibst ob du zur mündlichen Prüfung kannst. :-)
Ob es allerdings sooooo viele Referendare sind die damals gar keinen Abschluss aufgrund dessen bekommen haben wage ich zu bezweifeln: zum Einen war ja nicht jeder Durchgang betroffen und auch nicht jeder Referendar in jedem Durchgang. Und 2 Versuche für das Examen hat man ja sowieso (mit Gnadenversuch sogar 3). Ein Bekannter ist zB auch endgültig durchgefallen: bei ihm war aber in einem Durchgang nur eine Klausur betroffen und im anderen Durchgang gar keine. Hätte ihm jetzt auch nichts gebracht die nochmal zu schreiben, da einfach doch deutlich zu viele Punkte fehlen, um auf die 28 Gesamtpunkte zu bekommen, da er 4 Klausuren einfach total versemmelt hatte (und im anderen Durchgang waren seine Klausuren gar nicht betroffen). Bei meinem Kursort war zB ich die einzige Skandalschreiberperson die geschrieben hat, 2 Bekannte die jeweils bei einem anderen Kursort waren waren dort einmal auch die einzige Person und einmal zu zweit (wovon der eine wie ich nur als Verbesserer geschrieben hat und der andere aber ums Bestehen kämpfte). Sooo viele Orte wo geschrieben wird hat es in NDS ja nicht. Ich denke die Zahl der Leute die insgesamt nochmal geschrieben haben ist (noch) einstellig oder minimal zweistellig. :s
Aber drücke natürlich allen die Daumen, die jetzt dann vllt demnächst noch Volljurist werden (interessant fände ich es aber schon, wenn das LJPA da mal offiziell benennen würde wie viele nun teilgenommen haben und bei wievielen es dann zum Volljuristen gereicht hat was vor Jahren nicht der Fall war). :)
Heute in einer Woche weißt du hoffentlich mehr - würde mich freuen, wenn du dann mal Rückmeldung gibst ob du zur mündlichen Prüfung kannst. :-)