28.02.2017, 09:50
Hallo zusammen,
In der Abschlussverfügung der StA-Klausur muss man ja an einem Punkt PS oder KPS schreiben.
Laut Ausbildungsliteratur soll man da KPS hinschreiben, weil der Prüfer sich sonst verschaukelt vorkäme.
Aber ist das nicht Blödsinn? Ich hab die Akten doch als Prüfungssache vor mir liegen, also wäre es doch nur logisch PS dahinzuschreiben oder?
Habt ihr da - vielleicht auch aus Klausureinsicht - Erfahrungen?
In der Abschlussverfügung der StA-Klausur muss man ja an einem Punkt PS oder KPS schreiben.
Laut Ausbildungsliteratur soll man da KPS hinschreiben, weil der Prüfer sich sonst verschaukelt vorkäme.
Aber ist das nicht Blödsinn? Ich hab die Akten doch als Prüfungssache vor mir liegen, also wäre es doch nur logisch PS dahinzuschreiben oder?
Habt ihr da - vielleicht auch aus Klausureinsicht - Erfahrungen?
28.02.2017, 15:23
mein schreibt das einfach gar nicht...
28.02.2017, 16:35
Ist aber dann keine 100% praxisnahe Verfügung...
02.03.2017, 18:16
die ganzen Klausuren sind nicht praxisnah.
08.03.2017, 18:33
Ganz tolle Antwort.
09.03.2017, 11:19
ja was soll ich sonst dazu sagen... die Klausuren haben mit Praxis nix zutun.. ich habe bisher niemanden gesehen der da PS geschrieben hat... auch nicht in Lösungsvermerken oder ausformulierten Lösungen. Ich würde da einfach mal auf die Herren von Kaiser hören.