07.02.2017, 16:49
Ein richtiges Leckerchen heute.:@
07.02.2017, 17:04
Z4
Kautelarklausur- Entwurf eines Vertrages und vorher Gutachten
SV:
Kommt 'ne Frau beim Anwalt...Mandantin hat im Juni 2014 einer Bekannten 50.000 € zur Verfügung gestellt, weil diese als Musikpädagogin in einer städtischen Musikschule in Iserlohn arbeitet, die Schule aber geschlossen werden soll und die Bekannte die Schule privat fortführen will. Die Mandantin ist vermögend und fördert das Projekt. Von den 50.000 € soll die Bekannte (nennen wir sie H) das Grundstück von der Stadt kaufen. Macht sie auch. Zwischen Mdtin und H gibt es mündliche Absprachen und E-Mails aber keinen schriftlichen Vertrag. Jedenfalls zahlt die H ab Juli 14 10 Raten a 500€ an Mdtin, danach aber nichts mehr. Die finanzielle Lage von H ist schlecht, das weiß Mdtin und hat Verständnis.
Im Jahr 2016 gehts weiter - H hat seit mehr als einem Jahr nichts gezahlt. Die Mdtin vereinbart dann mit H, dass ihr eine Grundschuld (!) bestellt wird. Die wird auch eingetragen über 50.000 €. Zugleich teilt H mit, dass mittlerweile eine Zwangshypothek für den Makler eingetragen wurde im Grundbuch und zwar erstrangig, weil H sich um nichts gekümmert hat und ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Forderung war die Maklerprovision - Wert 5000€. Mdtin zahlt dann diese 5000 € an den RA des Maklers, weil H Angst hat, dass das Grundstück zwangsversteigert wird.
Jetzt kommt Mdtin und begehrt Begutachtung der Rechtslage und einen Vertragsentwurf, um nun alles schriftlich zu fixieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Sie schlägt auch vor, dass H bis Ende 2017 nur 2500€ zahlt und erst ab 2018 wieder regelmäßig Raten von 500 € zahlt. Wenn aber diese 2500 € nicht gezahlt werden, will sie alles zurückfordern können - genauso, wenn die 2500 gezahlt werden, aber in 2018 wieder Zahlungen ausbleiben. Sie fragt auch was mit der Zwangshypothek ist (Löschen? Wie Löschen? Löschen ohne Beteiligung von H?)
Kautelarklausur- Entwurf eines Vertrages und vorher Gutachten
SV:
Kommt 'ne Frau beim Anwalt...Mandantin hat im Juni 2014 einer Bekannten 50.000 € zur Verfügung gestellt, weil diese als Musikpädagogin in einer städtischen Musikschule in Iserlohn arbeitet, die Schule aber geschlossen werden soll und die Bekannte die Schule privat fortführen will. Die Mandantin ist vermögend und fördert das Projekt. Von den 50.000 € soll die Bekannte (nennen wir sie H) das Grundstück von der Stadt kaufen. Macht sie auch. Zwischen Mdtin und H gibt es mündliche Absprachen und E-Mails aber keinen schriftlichen Vertrag. Jedenfalls zahlt die H ab Juli 14 10 Raten a 500€ an Mdtin, danach aber nichts mehr. Die finanzielle Lage von H ist schlecht, das weiß Mdtin und hat Verständnis.
Im Jahr 2016 gehts weiter - H hat seit mehr als einem Jahr nichts gezahlt. Die Mdtin vereinbart dann mit H, dass ihr eine Grundschuld (!) bestellt wird. Die wird auch eingetragen über 50.000 €. Zugleich teilt H mit, dass mittlerweile eine Zwangshypothek für den Makler eingetragen wurde im Grundbuch und zwar erstrangig, weil H sich um nichts gekümmert hat und ein Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Forderung war die Maklerprovision - Wert 5000€. Mdtin zahlt dann diese 5000 € an den RA des Maklers, weil H Angst hat, dass das Grundstück zwangsversteigert wird.
Jetzt kommt Mdtin und begehrt Begutachtung der Rechtslage und einen Vertragsentwurf, um nun alles schriftlich zu fixieren und in geordnete Bahnen zu lenken. Sie schlägt auch vor, dass H bis Ende 2017 nur 2500€ zahlt und erst ab 2018 wieder regelmäßig Raten von 500 € zahlt. Wenn aber diese 2500 € nicht gezahlt werden, will sie alles zurückfordern können - genauso, wenn die 2500 gezahlt werden, aber in 2018 wieder Zahlungen ausbleiben. Sie fragt auch was mit der Zwangshypothek ist (Löschen? Wie Löschen? Löschen ohne Beteiligung von H?)
07.02.2017, 17:20
Was soll man dazu sagen? Schwer eine richtige Struktur zu finden. Großes Freestylen zum Abschluss der Z-Reihe...
Der Anwaltsvermerk am Anfang gab etwas Hilfe mit der Prüfungsfolge - Erst Ansprüche der Mdtin aktuell prüfen, dann auf die von der Mdtin aufgeworfenen Probleme eingehen, Zweckmäßigkeit nicht vergessen und einen Vertrag entwerfen...
Alle Ansprüche aktuell haben ein Fälligkeitsproblem - 488 I 2, Anspruch auf Tilgungsraten, Ansprüche aus der Grundschuld?, was für ein Anspruch gibt es wegen der Zahlung der Maklerforderung?
Dann auf den Vorschlag der Mdtin eingehen. Ausflug ins Grundbuchrecht (schon wieder), Ausflug ins Hypothekenrecht, Vollstreckungsunterwerfung der H vereinbaren (man sollte für Notar schonmal vorbereiten...) und sicher noch vieles mehr...
Dann einen Vertrag raushauen.
Der Anwaltsvermerk am Anfang gab etwas Hilfe mit der Prüfungsfolge - Erst Ansprüche der Mdtin aktuell prüfen, dann auf die von der Mdtin aufgeworfenen Probleme eingehen, Zweckmäßigkeit nicht vergessen und einen Vertrag entwerfen...
Alle Ansprüche aktuell haben ein Fälligkeitsproblem - 488 I 2, Anspruch auf Tilgungsraten, Ansprüche aus der Grundschuld?, was für ein Anspruch gibt es wegen der Zahlung der Maklerforderung?
Dann auf den Vorschlag der Mdtin eingehen. Ausflug ins Grundbuchrecht (schon wieder), Ausflug ins Hypothekenrecht, Vollstreckungsunterwerfung der H vereinbaren (man sollte für Notar schonmal vorbereiten...) und sicher noch vieles mehr...
Dann einen Vertrag raushauen.
08.02.2017, 10:27
Kann es sein, dass der Fall in HH etwas anders war? Ich glaube, dass dort die Mandatin ursprünglich nur ein Grundpfandrecht zur Sicherung des Darlehens wollte, aber H das "versäumt" hat einzurichten und die Mdtin daher bisher kein Grundpfandrecht hat. Daher bittet die Mdtin nun um die Bestellung eines Grundpfandrechtes. Oder hab ich was übersehen?
Immerhin ging es in HH auch nicht um eine Musikschule, sondern um Tierschutz, was vlt für einen abweichenden SV spricht...
Immerhin ging es in HH auch nicht um eine Musikschule, sondern um Tierschutz, was vlt für einen abweichenden SV spricht...
08.02.2017, 11:42
Bereitet ihr euch auf Urteil oder auf Revison vor?
08.02.2017, 11:56
Ich schau mir beides nochmal kurz an. Aber Urteil ist ja quasi nur Aufbau und ein bisschen Strafzumessung, sonst aber eben nur materielles Strafrecht. Für Revisionsklausur wende ich daher etwas mehr Zeit auf: 2/3 -1/3. Viel Erfolg allen!!!
08.02.2017, 12:10
Gab es in der Iserlohnklausur gestern auch die zweite Zwangssicherungshypothek wegen der Steuerschulden der H? Und war in der Iserlohnklausur nach einer Gerichtsstandsvereinbarung gefragt, da die Mdtin aus dem Ausland (Frankreich) kam? Wurde in der Iserlohnklausur die Frage aufgeworfen, ob mögliche zukünftige Ansprüche der H bei Verkauf des Grundstücks an die Mdtin bereits jetzt abgetreten werden können? Welche Grundpfandrechte waren in dem GB-Auszug in der Iserlohnklausur eingetragen?
08.02.2017, 12:21
Achja: Und hat in der Iserlohnklausur die Mdtin den Makler "einfach so" bezahlt oder hat sie das mit H vorher abgesprochen und die 5.000 EUR auf den Darlehensbetrag quasi draufgeschlagen, sodass die H 10 Monate länger das Darlehen zurückzahlen muss? (Sorry für den Doppelpost)
08.02.2017, 13:12
(08.02.2017, 12:10)U schrieb: Gab es in der Iserlohnklausur gestern auch die zweite Zwangssicherungshypothek wegen der Steuerschulden der H? Und war in der Iserlohnklausur nach einer Gerichtsstandsvereinbarung gefragt, da die Mdtin aus dem Ausland (Frankreich) kam? Wurde in der Iserlohnklausur die Frage aufgeworfen, ob mögliche zukünftige Ansprüche der H bei Verkauf des Grundstücks an die Mdtin bereits jetzt abgetreten werden können? Welche Grundpfandrechte waren in dem GB-Auszug in der Iserlohnklausur eingetragen?
Auf die Fragen:
Nein
Nein
Nein
Grundpfandrechte: 1. Zwangshyp des Maklers, 2. Grundschuld der Mandantin
Zum zweiten Post: da gab es E-Mails vor der Zahlung durch die Mandantin, aber auslegubgsbedürftig.
08.02.2017, 13:23
Danke für die Rückmeldung!
Was meinst du mit auslegungsbedürftig? Bei uns im SV stand quasi in einer E-Mail "dann zahle ich die 5.000 EUR an den Makler. Die 5.000 EUR kannst du (H) mir dann ja genau wie den anderen Betrag in 500 EUR raten zurückzahlen. Dass die Rückzahlung dann 10 Monate länger dauert ist auch egal..."
Was meinst du mit auslegungsbedürftig? Bei uns im SV stand quasi in einer E-Mail "dann zahle ich die 5.000 EUR an den Makler. Die 5.000 EUR kannst du (H) mir dann ja genau wie den anderen Betrag in 500 EUR raten zurückzahlen. Dass die Rückzahlung dann 10 Monate länger dauert ist auch egal..."